Interkantonale Doppelbesteuerung
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Als Thema- 2P.212/200423.11.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerharmonisierungsgesetz · Steuerausscheidung
- BGE 131 I 24919.11.2004Interkantonale Doppelbesteuerung; Wertzuwachsgewinn auf einer Betriebsliegenschaft; Ausscheidungsverlust. Liegenschaftenhändlerin und Generalunternehmerin, die im Betriebsstättekanton einen Veräusserungsgewinn auf einer Betriebsliegenschaft erzielt (E. 2). Der Veräusserungsgewinn
- 2P.222/200219.11.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerausscheidung bei Liegenschaftenhändlern · Objektmässige Steuerausscheidung
- 2P.326/200331.08.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerausscheidung · Verrechnung von Betriebsstättenverlusten
- 2P.59/200430.08.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerrechtlicher Wohnsitz · Verwirkung des Besteuerungsrechts
- BGE 130 I 20530.06.2004Art. 127 Abs. 3 BV ; Art. 46 Abs. 2 aBV ; interkantonale Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Vorsorge (Versicherungen; Säule 3b). Das Doppelbesteuerungsverbot ist verletzt, wenn die gleichen Kapitalleistungen
- 2P.5/200230.06.2004Doppelbesteuerung · Rechtliches Gehör · Erbschaftssteuer
- 2P.179/200317.06.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerdomizil · Wochenaufenthalter
- 2P.180/200317.06.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerdomizil · Wochenaufenthalt
- 2P.323/200307.05.2004Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerrechtlicher Wohnsitz · Dividendenbesteuerung
- 2P.14/200310.12.2003Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerdomizil · Steuerausscheidung
- 2P.314/200123.09.2003Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerausscheidung · Erbschaftssteuer
- 2P.212/200219.05.2003Interkantonale Doppelbesteuerung · Domicile fiscal · Steuerrechtlicher Wohnsitz bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
- 2P.182/200217.03.2003Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerrechtlicher Wohnsitz · Winterthur
- 2P.80/200230.10.2002Interkantonale Doppelbesteuerung · Wechsel der zeitlichen Bemessung · Ausserordentliche Aufwendungen
- 2P.94/200106.06.2002Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerdomizil · Abzug der Erwerbskosten
- 2P.26/200005.06.2002Interkantonale Doppelbesteuerung · Steuerdomizil · Kanton Solothurn
- 2P.68/200130.04.2002Interkantonale Doppelbesteuerung · Quotenmässige Steuerausscheidung · Direkte und indirekte Methode der Steuerausscheidung
- 2A.433/200012.07.2001Ehegattenbesteuerung · Getrennte Besteuerung von Ehegatten · Veranlagungsort
- BGE 121 I 1403.02.1995Art. 46 Abs. 2 BV ; Interkantonale Doppelbesteuerung; Teilung der Steuerhoheit. Steuerdomizil, wenn Familienort und Arbeitsort nicht zusammenfallen. Teilung der Steuerhoheit (E. 4). Bestimmung des Steuerdomizils bei getrenntem Wohnsitz der Ehegatten. Auswirkungen des neuen Eherec
- BGE 120 Ia 34902.12.1994Doppelbesteuerungsverbot: Art. 46 Abs. 2 BV . Interkantonale Doppelbesteuerung: Grundsätze der Schulden- und Schuldzinsenverlegung (E. 2 u. 3). Anwendung der Grundsätze (E. 4), insbesondere Abgrenzung von Privat- und Geschäftsvermögen bei einer Beteiligung an einer einfachen Gese
- BGE 120 Ia 36102.12.1994Art. 46 Abs. 2 BV (Verbot der Doppelbesteuerung); Abzug des AHV-Sonderbeitrages bei der Veräusserung einer ausserkantonalen geschäftlichen Liegenschaft. Der zufolge Veräusserung einer ausserhalb des Wohnsitzkantons des Steuerpflichtigen gelegenen geschäftlichen Liegenschaft gesch
- BGE 118 Ia 27704.12.1992Art. 46 Abs. 2 BV ; Kinderalimente. Kinderalimente sind im interkantonalen Verhältnis beim Empfänger zu besteuern und beim Verpflichteten zum Abzug zuzulassen (Änderung der Rechtsprechung).
- BGE 114 Ia 31728.10.1988Art. 90 Abs. 1 lit. b OG ; Die Doppelbesteuerungsrüge ist zu begründen, besonders wenn kein typischer Anwendungsfall von Art. 46 Abs. 2 BV vorliegt.
- BGE 111 Ia 22031.10.1985Art. 46 Abs. 2 BV ; Unkostenabzug bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinnes einer interkantonalen Immobiliengesellschaft. 1. Der von einer kantonalen Steuerverwaltung unterbreitete Vorschlag für die interkantonale Repartition der Erträge und Unkosten ist kein mit Dopp
- BGE 111 Ia 4419.04.1985Art. 46 Abs. 2 BV ; doppelbesteuerungsrechtliche Abgrenzung zwischen Kapitalgewinn- und Mehrwertbesteuerung auf beweglichem Privatvermögen. 1. Keine Prüfung von Amtes wegen, ob die vom Beschwerdeführer nicht angefochtene konkurrierende Steuerveranlagung eines andern Kantons das V
- BGE 111 Ia 12001.03.1985Art. 46 Abs. 2 BV ; Buchgewinne auf Kapitalanlageliegenschaften. Fall einer Unternehmung, die in einem Kanton, in dem sie keine Betriebsstätte unterhält, Liegenschaften besitzt. Wertet die Unternehmung die Liegenschaften auf ihren ursprünglichen Anlagewert auf, indem sie früher g
- BGE 110 Ia 19002.11.1984Art. 46 Abs. 2 BV ; Betriebsstätte einer Bauunternehmung. Die Unternehmung, die sich an einem Konsortium beteiligt, welches ein umfangreiches Werk (Staudamm) während mehrerer Jahre erstellt und zu diesem Zweck über feste Betriebseinrichtungen, eine eigene Geschäftsleitung und ein
- BGE 104 Ia 26401.11.1978Interkantonale Doppelbesteuerung; Art. 46 Abs. 2 BV . Besteuerung des Pflichtigen, der als unselbständig Erwerbender in einem Kanton tätig ist und dessen Familie dauernd in einem anderen Kanton niedergelassen ist (Zusammenfassung der Rechtsprechung) (E. 2). Begriff der unselbstän
- BGE 103 Ia 23322.06.1977Art. 4 BV ; Steuerausscheidung gegen über dem Ausland aufgrund des kantonalen Rechts. 1. Kassatorische Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Ist für die Steuerausscheidung gegenüber dem Ausland ausschliesslich das kantonale Recht massgebend, so erfolgt die Überprüfung
- BGE 101 Ia 55703.12.1975Doppelbesteuerung, Steueraufteilung. Eine Aufteilung der Steuerhoheit zwischen dem Arbeitsort und dem Familienort rechtfertigt sich dann, wenn zwar der unselbständig erwerbende Steuerpflichtige am Arbeitsort eine leitende Stellung einnimmt, sich aber sein zivilrechtlicher Wohnsit
- BGE 101 Ia 38424.09.1975Art. 46 BV ; Zwischentaxation bei Änderung der für die interkantonale Steuerausscheidung massgebenden Verhältnisse. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ausserhalb seines Wohnsitzkantons eine Liegenschaft, so kann der Kanton der gelegenen Sache sein Besteuerungsrecht über die Liegensch
- BGE 100 Ia 6030.01.1974Art. 4 und 46 Abs. 2 BV ; Art. 30 Abs. 3 KV Wallis. Kurtaxe. Delegation von Befugnissen. Gesetzliche Grundlage. Interkantonale Doppelbesteuerung. Rechtsungleiche Behandlung. 1. Voraussetzungen für die Delegation einer Befugnis von der Legislative an die Exekutive im Steuerrecht.
- BGE 99 Ia 23211.07.1973Art. 46 Abs. 2 BV , Doppelbesteuerung; Versicherungsleistungen. Das Kapital, das von einem Arbeitgeber oder einer Personalfürsorgestiftung beim Tod des versicherten Arbeitnehmers an dessen Hinterbliebene ausgerichtet wird, unterliegt im interkantonalen Verhältnis der Einkommens-
- BGE 99 Ia 22323.05.1973Doppelbesteuerung 1. Steuerhoheit über Renten im allgemeinen (E. 2). 2. Steuerhoheit über eine Leibrente, die dem nicht im Liegenschaftskanton wohnhaften Grundeigentümer für die Einräumung eines Kaufsrechtes am Grundstück entrichtet wird (E. 3).
- BGE 99 Ia 66709.05.1973Besteuerung der Personalfürsorgestiftungen. Interkantonale Doppelbesteuerung. Willkür. Art. 46 Abs. 2 und Art. 4 BV . Die Aktiven gleicher Art müssen, wo immer sie auch liegen, nach den gleichen Regeln eingeschätzt werden (Erw. 2). Im vorliegenden Fall verstösst die Verweigerung
- BGE 98 Ia 8602.02.1972Art. 46 Abs. 2 BV . Der beim Verkauf sämtlicher oder der überwiegenden Mehrheit der Aktien einer reinen Immobiliengesellschaft erzielte Gewinn untersteht der Steuerhoheit des Liegenschaftskantons (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies schliesst eine vorgängige Besteuerung des auf
- BGE 95 I 43109.12.1969Zuständigkeit zur Besteuerung der Grundstückgewinne der Liegenschaftshändler und Generalbauunternehmer. Bedeutung des Umstandes, dass der Steuerpflichtige im Liegenschaftskanton eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhält (Erw. 2). Begriff der ein besonderes Steuer
- BGE 95 I 2602.04.1969Beteiligung an einer Mieter-Aktiengesellschaft. Auch bei Mieter-Aktiengesellschaften mit Sitz am Ort der Liegenschaft kommt dem Sitzkanton nur die Steuerhoheit über die Gesellschaft zu. Die Aktien und ihre Erträgnisse sind im Kanton des Wohnsitzes der Aktionäre zu besteuern. War
- BGE 94 I 3724.01.1968Kantonale Minimalsteuer auf Liegenschaften juristischer Personen. Eine Minimalsteuer von 2‰ des Verkehrswertes, die von allen juristischen Personen ohne Rücksicht auf ihren Sitz zu bezahlen Ist und nur erhoben wird, wenn und soweit sie die ordentlichenSteuern der betreffenden Ste
- BGE 93 I 54229.11.1967Besteuerung der an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften beteiligten Personen. Behandlung von Forderungen, die den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern neben ihren als solchen verbuchten Kapitalanteilen und den Kommanditären neben ihrer Kommandite gegen die Gesellschaft zusteh
- BGE 93 I 41518.10.1967Aufteilung des Gewinns bei interkantonalen Unternehmungen. Wenn die einzelnen Betriebsstätten selbständige Gewinn- und Verlustrechnungen führen, verdient die Verteilung des Gesamtgewinns nach den buchmässigen Gewinnsaldi der Betriebsstätten (sog. direkte Methode) grundsätzlich de
- BGE 93 I 23613.06.1967Besteuerung einer Lebensversicherungsgesellschaft mit Sitz im einen und Grundeigentum im andern Kanton, wenn beide Kantone das Reinvermögen und das Reineinkommen besteuern. Beim verhältnismässigen Schulden- und Schuldzinsenabzug hat der Liegenschaftskanton das Deckungskapital als
- BGE 92 I 26426.10.1966Besteuerung eines Bahnunternehmens, dessen Anlagen sich auf dem Gebiet mehrerer Kantone befinden und welches in Verbindung mit den Bahnen auch Gaststätten betreibt. Ausscheidung der Ertragssteuer: anwendbare Methode (Erw. 2a), Vorausanteil (Erw. 2b), Berücksichtigung der Hotelbet
- BGE 90 I 7729.04.1964Staatsrechtliche Beschwerde. Mit einer erst im Anschluss an eine Anwendungsverfügung erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde kann die Verfassungswidrigkeit eines allgemein verbindlichen Erlasses nur insoweit geltend gemacht werden, als seine Bestimmungen auf den Beschwerdeführer a
- BGE 88 I 24028.11.1962Art. 46 Abs. 2 BV . Aufteilung des Gewinns eines interkantonalen Fabrikationsunternehmens. Voraussetzungen der Zuweisung eines Vorausanteils an den Kanton, in dem sich Sitz und Betriebsleitung befinden.
- BGE 88 I 33731.10.1962Art. 46 Abs. 2 BV . Die Zinsen auf Darlehen, die ein Liegenschaftshändler zur Finanzierung seiner Geschäfte aufgenommen hat, sind ganz im Liegenschaftskanton zum Abzug zu bringen (Ausnahme vom Grundsatz des proportionalen Schuldenabzuges).
- BGE 87 I 12101.03.1961Art. 46 Abs. 2 BV . Besteuerung durch zwei Kantone mit allgemeiner Reineinkommenssteuer. Verteilung der Schuldzinsen bei einer Person, die im einen Kanton für den Ertrag ihrer Liegenschaften und im andern für ihr übriges Einkommen steuerpflichtig ist.
- BGE 85 I 1218.03.1959Doppelbesteuerung. 1. Frist zur staatsrechtlichen Beschwerde; Verwirkung des Beschwerderechts (Erw. 2). 2. Abzug einer Rente, welche die Ehefrau des Steuerpflichtigen ihrer Mutter schuldet als Gegenleistung für Vermögen, das ihr aus dem Nachlass ihres Vaters überlassen worden ist
- BGE 85 I 9118.02.1959Doppelbesteuerung. 1. Die Einrede, ein Kanton habe sein Besteuerungsrecht durch verspätete Geltendmachung verwirkt, kann nur von den am Doppelbesteuerungsstreit beteiligten Kantonen, nicht vom Steuerpflichtigen selbst erhoben werden (Erw. 1). 2. Behandlung der Einmann-Immobilieng