Internationale Zuständigkeit
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Als Thema- BGE 90 II 35115.10.19641. In welchem Falle sind die schweizerischen Gerichte zuständig, Nebenfolgen (insbesondere Unterhaltsansprüche der Kinder) einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung zu beurteilen? (Erw. 2). 2. Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder nach Art. 156 Abs. 2 ZGB sin
- BGE 90 I 11313.05.1964Schweizerisch-italienisches Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, Art. 1 und 2. Ein Genfer Reeder verladet ihm von einem Dritten zum Transport anvertraute Waren in Genua auf ein von ihm gechartertes Schiff. Der Dritte verlangt vom Agenten (
- BGE 90 II 10810.03.1964In Frankreich gezeichnete, in der Schweiz zahlbare Wechsel. Betreibung des Indossatars gegen den Akzeptanten. Zahlung an den Konkursrichter. Verarrestierung der einbezahlten Summe und Erhebung der betreibungsrechtlichen Rückforderungsklage in de Schweiz. 1. Internationale Zuständ
- BGE 89 II 11307.06.1963Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen. Örtliche Zuständigkeit für die Klage gegen einen im Auslande wohnenden Ausländer, wenn die Parteien zur Zeit der Empfängnis weder durch Wohnsitz noch durch Staatsangehörigkeit mit der Schweiz verbunden waren ( Art. 312 Abs. 1 ZGB ).
- BGE 88 II 32912.07.1962Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte zur Scheidung von (ungarischen) Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Schweiz.
- BGE 88 II 630.03.1962Anfechtung der Ehelichkeit durch einen Ausländer vor einem schweizerischen Gericht. Art. 253 ff. ZGB ; Art. 8 und 32 NAG . Ein Ausländer, der versäumt hat, die Klage rechtzeitig beim Richter seiner Heimat einzuleiten, kann sie nicht am schweizerischen Wohnsitz anbringen, indem er
- BGE 86 II 43708.12.19601. Prüfung der Rechtnatur der Klage durch den Richter (Erw. 1). 2. Mängel einer durch Eintragung in einer Zivilstandsurkunde festgestellten Ehelicherklärung kraft nachfolgender Heirat der Eltern. Wirkungen solcher Mängel. Auf welchem Wege können sie beseitigt oder unschädlich gem
- BGE 86 II 32305.11.19601. Fälle der Berufung nach Art. 44 lit. b und c OG (Erw. 1). 2. Zum Begriff der bundesrechtlichen Zuständigkeitsnorm in Art. 49 und 68 Abs. 1 lit. b OG (Erw. 2). 3. Ortliche Zuständigkeit zur Bevormundung des in der Schweiz weilenden minderjährigen Kindes eines mit Wohnsitz im Au
- BGE 85 II 15302.07.1959Berufung gegen einen Zwischenentschied über die örtliche Zuständigkeit, insbesondere über die Frage, ob der Rechtsstreit der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterliege ( Art. 49 OG ). Voraussetzungen der diplomatischen Immunität. Gerichtsstand für die Klage auf Änderung der Elter
- BGE 84 II 46922.07.19581. Gerichtsstand des Heimatortes für die Scheidungsklage. Art. 7 g Abs. 1 NAG . Diesen Gerichtsstand kann ein im Ausland wohnender schweizerischer Ehegatte in Anspruch nehmen, auch wenn er Doppelbürger ist, und zwar auch bei Wohnsitz in seinem andern Heimatstaat; - insbesondere d
- BGE 82 II 57005.10.1956Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen, angehoben von Mutter und Kind deutscher Nationalität, mit Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt der Geburt, gegen einen um die Zeit der Empfängnis in Italien wohnhaft gewesenen italienischen Staatsbürger. a) Zuständigkeit des Richters am
- BGE 80 III 16108.10.19541. Französisch-schweizerischer Gerichtsstandsvertrag vom 15. Juni 1869. Auslegung von Art. 1 und Abgrenzung gegenüber den intern-schweizerischen (kantonalen und eidgenössischen) Zuständigkeitsnormen (Erw. 3). 2. Ist die sich aus jenem Art. 1 ergebende Garantie des Wohnsitzrichter
- BGE 80 III 14930.09.19541. Zuständigkeitsfragen des eidgenössischen Rechts (Erw. 1 und 2). Voraussetzungen der Berufung an das Bundesgericht gegen einen die Zuständigkeit bejahenden Vorentscheid eines untern Gerichtes: a) nach Art. 49 OG ; b) nach Art. 48 Abs. 3 OG . Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde nach
- BGE 79 II 34510.12.1953Gerichtsstand der Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen. Auch gegen einen im Auslande wohnenden Ausländer ist die Klage am schweizerischen Wohnsitz der klagenden Partei zur Zeit der Geburt entsprechend Art. 312 ZGB wenigstens dann zulässig, wenn die Mutter Schweizerin ist un
- BGE 64 I 20113.05.1938Demande d'exequatur d'un jugement français rendu entre parties de nationalité suisse. Opposition fondée sur l'incompétence du juge français, moyen pris de ce que la partie défenderesse avait son domicile en Suisse. En tant que l'exception d'incompétence dépend de la question de
- BGE 64 I 3928.01.1938Art. 2, Ziff. 2, und Art. 4, Abs. 1, des deutsch-schweizerischen Vollstreckungsabkommens vom 2. November 1929. 1. Eine Unverbindlichkeit des materiell-rechtlichen Teils eines Vertrages ergreift nicht ohne weiteres auch eine im Vertrag vereinbarte Gerichtsstandsklausel. 2. Einer
- BGE 62 II 26510.12.1936Durch ein ausländisches Gericht geschiedene ausländische Ehegatten können eine Klage betr. Ne ben f 0 I gen der Scheidung nur dann bei den Gerichten ihres schweizerischen Wohnsitzes anbringen, wenn jener ausländische Staat für die Nebenfolgen ihnen kraft Wohnsitzprinzips keine Ge
- BGE 54 I 24301.06.1928Bundesrechtlicher, dem Art. 59 BV derogierender Gerichtsstand am Wohnsitz des klagenden Ehegatten für die Verfügungen nach Art. 169, 170 ZGB, auch soweit sie die Festsetzung von vermögensrechtlichen Forderungen (Unterhaltsansprüchen) an den anderen Ehegatten zum Gegenstand haben.
- BGE 52 II 9717.03.1926Sind die schweizerischen Gerichte zur Beurteilung der N e b (' Hf 0 1 gen der in der Heimat ausgesprochenen S c h e idun g v 0 TI in der Schweiz wohnenden Aus I ä n Il ern zuständig? Eine z i v i Ire c h tl ich e B e s c h wer €I e wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die zi
- BGE 50 I 40810.07.1924Gerichtsstandsvertrag mit Frankreich, Art. 5. In der Schweiz erhobene Präjudizialklage des Erben eines in Frankreich verstorbenen Schweizers gegen den in Frankreich wohnenden Inhaber von Nachlassobjekten behufs Feststellung der erbrechtlichen Ansprüche des Klägers und als Vorbere
- BGE 45 I 7610.03.1919Exequatur; jugement français; traité franco-suisse de 1869: l'art. 4, al. 2 permet au propriétaire habitant le lieu de Ia situation de l'immeuble d'actionner devant le tribunal de cet endroit le ressortissant de l'autre pays, domicilié dans celui-ci, lorsque le propriétaire a con
- BGE 38 II 2629.05.1912Conv. intern. de la Haye des 1'2 juin 1902 et 15 septembre 1905. Divorce entre Français; compétence. — Péremption de l'action à teneur cle l'art. 138 al. 2CCS; caleul du délai en application de l'art. 49 Tit. fin. ces. — Notion du pardon: il ne découle pas nécessairement du retra
- BGE 37 I 31208.04.1911Wohnsitz des Schuldners · Internationale Zuständigkeit · Zahlungsbefehl
- BGE 33 II 127.02.1907Berufung;, Form des Berufungsverfahrens: Eine Ersetzung der mündlichen Verhandlung durch Parteischriften ist unstatthaft. Ehescheidung, speziell: Ehescheidung deutscher Staatsangehöriger in der Schweiz. Art. 5 Ziff. 2 der internationalen Uebereinkunft betr. Ehescheidungsrecht, vo
- BGE 21 I 71717.07.1895Internationale Zuständigkeit · Wohnsitzgerichtsstand · Domizilwahl (gewähltes Domizil)
- BGE 19 I 72707.12.1893Exequatur (Vollstreckung ausländischer Urteile) · französisch-schweizerische Konvention von 1869 · Rechtliches Gehör
- BGE 11 I 33410.07.1885heimatlicher Gerichtsstand bei Erbstreitigkeiten · erbrechtliche Qualifikation des Rechtsstreits · Zuwendung auf den Todesfall (Schenkung unter Lebenden und Testament)