Überspitzter Formalismus
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Als Thema- BGE 119 Ia 1305.02.1993Art. 6 EMRK , Art. 4 und 58 BV ; Art. 28 Abs. 2 OG ; Schicksal der von einem abgelehnten Magistraten erstellten Prozessakten. Im Falle eines fakultativen Ablehnungsgrundes müssen alle nach Einreichen eines Ausstandsgesuchs von einem abgelehnten Magistraten oder mit seiner Mitwirk
- BGE 119 II 1625.01.1993Vormerkung eines Mietvertrages im Grundbuch ( Art. 959 ZGB ). 1. Die Kognition des Grundbuchbeamten beschränkt sich im Eintragungsverfahren auf die Prüfung der grundbuchlichen Voraussetzungen und der Formerfordernisse. Die Überprüfung materiellen Rechts steht ihm nicht zu; er dar
- BGE 119 Ia 418.01.1993Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Lassen die konkreten Umstände den Schluss zu, dass ein Strafanzeiger als Geschädigter Parteistellung im Strafverfahren beanspruchen möchte, verstösst es gegen Art. 4 BV , diesem die Ausübung von Parteirechten ohne vorherige Anhörung zu verwei
- BGE 118 V 31130.11.1992Art. 85 Abs. 2 lit. b AHVG , Art. 4 BV . - Eine Beschwerde, die sich in Antrag und Begründung auf formellrechtliche Aspekte beschränkt, genügt den Anforderungen gemäss Art. 85 Abs. 2 lit. b AHVG (Erw. 3a). - Es liegt überspitzter Formalismus vor, wenn eine Vorinstanz auf einer Be
- BGE 118 Ia 24107.07.1992Art. 4 BV , überspitzter Formalismus, Nichteinhaltung der Rechtsmittelfrist. Einer kantonalen gerichtlichen Behörde ist überspitzter Formalismus vorzuwerfen, wenn sie eine Beschwerde, die rechtzeitig bei ihrem Vizepräsidenten eingereicht worden ist, als verspätet betrachtet, weil
- BGE 118 Ia 1422.04.1992Zulassung als Geschädigter gemäss §§ 9 und 10 des zürcherischen Gesetzes vom 4. Mai 1919 betreffend den Strafprozess (Strafprozessordnung; StPO). 1. Überspitzter Formalismus bei der Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften (E. 2a). 2. Voraussetzungen der Geschädigtenstellung
- BGE 118 Ia 827.02.1992Art. 4 BV , Willkür, Rechtsgleichheit, überspitzter Formalismus; Fristwahrung bei der Bezahlung von Kostenvorschüssen, Sammelauftragsdienst der PTT. Nichteintretensentscheid einer kantonalen Behörde in einem Verfahren betreffend kantonale Steuern und direkte Bundessteuer. Die Rüg
- BGE 117 Ia 11912.06.1991Art. 4 BV ; formelle Rechtsverweigerung, Vertrauensschutz. Kann allein schon aufgrund eines einzigen Urteils berechtigtes Vertrauen in eine Praxis entstehen? Frage offengelassen (E. 2). Dem Rechtsuchenden darf aus einer unklaren oder widersprüchlichen gesetzlichen Rechtsmittelord
- BGE 117 Ia 12626.03.1991Art. 4 BV , §§ 23 und 54 VRG/ZH; überspitzter Formalismus. 1. Überspitzter Formalismus liegt unter anderem dann vor, wenn eine Behörde formelle Vorschriften mit übertriebener Schärfe handhabt (E. 5a). 2. Gemäss § 54 VRG/ZH muss eine Beschwerdeschrift einen Antrag und eine Begründ
- BGE 116 II 74513.11.1990Art. 55 Abs. 1 lit. c OG ; Anforderungen an die Berufungsbegründung. Präzisierung der Rechtsprechung, wonach auf eine Berufung, deren Begründung im wesentlichen mit jener der konnexen staatsrechtlichen Beschwerde oder einer kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde übereinstimmt, nicht e
- BGE 116 V 35317.10.1990Art. 84 AHVG . Anforderungen an Form und Inhalt einer Beschwerde an die kantonale Rechtsmittelinstanz: Zusammenfassung der Rechtsprechung (Erw. 2b). Art. 85 Abs. 2 lit. b AHVG , Art. 4 Abs. 1 BV : Überspitzter Formalismus. Die kantonale Beschwerdeinstanz verletzt grundsätzlich ke
- BGE 115 IV 23302.08.1989Art. 320 StGB ; Verletzung des Amtsgeheimnisses. Ob Kenntnisse in dienstlicher Stellung wahrgenommen worden sind, ist aufgrund der gesamten Umstände des konkreten Falles zu entscheiden (E. 2c/cc). Wer seine im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit zufällig erworbenen Kenntniss
- BGE 115 Ia 1211.01.1989Art. 4 BV , Willkür. Wendet eine kantonale Behörde in Ermangelung einer ausdrücklichen kantonalen Regelung die Praxis des Bundesgerichts zum Fristbeginn bei eingeschriebenen Briefpostsendungen als kantonales Recht an, so ist das Ergebnis im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren n
- BGE 114 V 20301.06.1988Art. 4 Abs. 1 BV , Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG , Art. 71 Abs. 1 der Waadtländer Zivilprozessordnung: Erfordernis einer beglaubigten Vollmacht. Überspitzter Formalismus. - Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen auf kantonales Prozessrecht gestützten Nichteintr
- BGE 114 II 19318.04.1988Klage auf Aufhebung eines Entscheides über den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes. 1. Art der Auslegung der Statuten einer juristischen Person des Privatrechts, soweit diese die grundlegende Vereinsordnung betreffen. Frage offengelassen (E. 5a). 2. Ein Gegenstand ist dann im Sin
- BGE 114 Ia 2016.03.1988Art. 4 BV . Überspitzter Formalismus; Nichteintreten auf einen Rekurs, dessen Erklärung nicht unterzeichnet ist. 1. Der beauftragte Anwalt, der für die fehlende Unterschrift verantwortlich ist, ist nicht zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Nichteintretensbeschluss berechti
- BGE 114 Ia 3405.02.1988Art. 4, 31 und 33 BV : Anwaltsmonopol in Steuersachen vor der letzten kantonalen Instanz. Die Beschränkung der Parteivertretung vor den bernischen Gerichten auf Rechtsanwälte stellt eine Polizeimassnahme dar, die einen geordneten Verfahrenslauf vor den Gerichten und den Schutz de
- BGE 113 Ia 9426.06.1987Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Beschwerde vor einer Abteilung eines kantonalen Gerichtes; Vollmacht, die aus Versehen bei einer anderen Abteilung eingereicht wurde. 1. Tritt eine Behörde auf eine Sache nicht ein, weil der Anwalt ohne Vollmacht handelte, so kann dieser nur
- BGE 113 Ia 8423.06.1987Art. 4 BV . Kantonaler Zivilprozess. Der kantonalen Behörde, die es in Übereinstimmung mit ihrer publizierten Rechtsprechung ablehnt, eine unzulässige Nichtigkeitsbeschwerde als Berufung entgegenzunehmen, mit der Begründung, das Rechtsmittel sei von einem Rechtsanwalt verfasst wo
- BGE 112 III 8105.09.19861. Ergänzung des Sachverhalts ( Art. 79 Abs. 1 OG ). Die Voraussetzungen für eine Ergänzung des Sachverhalts sind nicht erfüllt, wenn die angeblich neuen Tatsachen bereits vor der kantonalen Aufsichtsbehörde hätten vorgetragen werden können und sollen (E. 1). 2. Keine Wiederholun
- BGE 112 Ia 30521.05.1986Art. 4 BV , überspitzter Formalismus, fehlerhafte Rechtsbelehrung. Begriff des überspitzten Formalismus (E. 2a). Es ist überspitzter Formalismus, auf die Eingabe eines Anwalts mit ausserkantonalem Fähigkeitsausweis aber ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung nicht einzutreten,
- BGE 111 Ia 16916.10.1985Art. 4 BV , überspitzter Formalismus; Art. 221 Abs. 2 StrV/BE, fehlende Unterschrift beim Einspruch gegen ein Strafmandat. Wenn der Mangel der Unterschrift so rechtzeitig erkannt worden ist, dass die betreffende Partei den Fehler bei entsprechendem Hinweis innert Frist hätte verb
- BGE 111 Ib 20127.09.1985Art. 106 ff. WStB/BdBSt; kantonale Prozessvorschriften im Wehrsteuerbeschwerdeverfahren. 1. Das Verfahren vor den kantonalen Veranlagungs- und Rekursbehörden wird im Wehrsteuerbeschluss nicht abschliessend geregelt. Die Kantone dürfen ergänzende Verfahrensvorschriften erlassen un
- BGE 109 Ia 18302.11.1983Art. 4 BV . Kantonales Zivilprozessrecht, Postaufgabe zur Einhaltung einer Rekursfrist. Es ist willkürlich, den Einwurf in einen Briefkasten der Übergabe an eine Poststelle nicht gleichzusetzen.
- BGE 109 III 425.02.1983Art. 65 und 67 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG : Mangelnde Angabe des Vertreters der zu betreibenden juristischen Person im Betreibungsbegehren. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, hat der Gläubiger den Namen eines berechtigten Vertreters anzugeben, dem der Zahlungsbefehl zugest
- BGE 108 Ia 20901.12.1982Art. 4 BV , Willkür, überspitzter Formalismus; Ansetzung einer Nachfrist zur Verbesserung der Rekursschrift gemäss § 23 Abs. 2 des zürcherischen Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Reicht ein Anwalt für einen Rekurrenten bewusst eine mangelhafte Rekursschrift ein, um sich damit eine
- BGE 108 Ia 9710.05.1982Art. 88 OG ; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Die Kriterien der Legitimation des Geschädigten im Strafprozess zur staatsrechtlichen Beschwerde gelten auch in Ehrverletzungssachen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Art. 4 BV . 1. Die Kantone dürfen die Vertretun
- BGE 108 Ia 28921.04.1982Art. 4 BV . Kantonaler Zivilprozess. Überspitzter Formalismus. Unterzeichnen eines Rekurses durch einen Anwaltspraktikanten. Kennt ein Kanton das Anwaltsmonopol und erlaubt er Anwaltspraktikanten, Rekursschriften zu unterzeichnen, so verstösst die Rekursinstanz gegen Art. 4 BV ,
- BGE 108 Ia 10507.04.1982Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Das Dispositiv eines Entscheids, das die Nichtigkeitsbeschwerde wegen mangelhafter Eröffnung des angefochtenen Urteils als zur Zeit unzulässig erklärt, kann in guten Treuen so verstanden werden, dass damit das Instruktionsverfahren lediglich
- BGE 106 Ia 29925.04.1980Sprachenfreiheit; Art. 87 OG . 1. Art. 87 OG : Zwischenentscheid, nichtwiedergutzumachender Nachteil (E. 1). 2. Die Auslegung von Art. 10 der freiburgischen ZPO, wonach im Saanebezirk Französisch als einzige Gerichtssprache gilt, hält vor der Willkürrüge stand. Überprüfung diese
- BGE 104 Ia 40305.12.1978Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus: Aufforderung an einen Anwalt, der seinen Klienten im ganzen Verfahren vertreten hat, während der Verhandlung eine spezielle schriftliche Vollmacht vorzulegen.
- BGE 104 Ia 10508.03.1978Art. 4 BV und Art. 2 ÜbBest. BV; Fristversäumnis im Zivilprozess. 1. Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden (E. 2b; Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Eine kantonale zivilprozessuale Regelung, die bloss wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses eine erneute gerichtliche Geltendm
- BGE 104 Ia 414.02.1978Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Die kantonale Verfahrensvorschrift, wonach die Rekursschrift innerhalb der Frist auf einer schweizerischen Poststelle aufgegeben werden muss, verstösst nicht gegen Art. 4 BV . Die diese Bestimmung strikte anwendende Behörde macht sich nicht d
- BGE 103 Ia 28009.02.1977Gesetzesreferendum in Gemeindeangelegenheiten. Ungültigerklärung von Unterschriften. Überspitzter Formalismus. 1. Legitimation zur Beschwerde gemäss Art. 85 lit. a OG (E. 1). 2. Unzulässige Ungültigerklärung von Unterschriften, bei denen die Berufsangabe auf den Unterschriftenbog
- BGE 102 Ia 9609.06.1976Art. 4 BV : überspitzter Formalismus. Wer eine Klage aufgrund der Art. 679 und 684 ZGB anstrengt, kann wegen deren besonderer Natur seine Begehren in ganz allgemein gehaltener Form stellen. Es genügt, wenn in der Klagbegründung die Gründe und Auswirkungen der Störung umschrieben
- BGE 102 Ia 9207.04.1976Kantonales Baurecht. Verfahren. 1. Legitimation des Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Erteilung einer Baubewilligung (E. 1). 2. Abfassung der Anträge in einer kantonalen Verwaltungsbeschwerde. Überspitzter Formalismus (E. 2).
- BGE 102 Ia 3508.03.1976Pflicht zur Verwendung der Amtssprache des Kantons im Verkehr mit den kantonalen Behörden. Auswirkungen. Überspitzter Formalismus. Art. 4 BV . 1. Im Verkehr mit den kantonalen Behörden ist die Amtssprache des Kantons zu verwenden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die kantonale
- BGE 101 Ia 43312.11.1975Art. 4 BV ; rechtliches Gehör; überspitzter Formalismus 1. Die ihren Prozess selbst und ohne besondere juristische Kenntnisse führende Partei, welche die Folgen eines Nichtleistens des Kostenvorschusses beurteilen soll, muss imstande sein, die ihr mitgeteilten Prozesshandlungen z
- BGE 101 Ia 32329.10.1975Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Beschwerde rechtzeitig bei der zum Empfang zuständigen Behörde, aber mit der Bezeichnung einer zum Entscheid unzuständigen Behörde eingereicht.
- BGE 101 Ia 11209.07.1975Art. 4 BV ; überspitzter Formalismus. Kostenvorschuss rechtzeitig beim iudex a quo statt bei der Kanzlei des iudex ad quem geleistet. Revision des aus diesem Grunde ergangenen Nichteintretensentscheides.
- BGE 99 V 12022.05.1973Parteivertretung. - Die kantonalrechtliche Beschränkung der Parteivertretungsbefugnis auf Rechtsanwälte im Krankenversicherungsprozess ist nicht bundesrechtswidrig ( Art. 30bis KUVG ). - Dagegen ist es überspitzt formalistisch, das von einem Nichtanwalt eingelegte Rechtsmittel
- BGE 99 Ia 35702.05.1973Kantonaler Zivilprozess. Überspitzter Formalismus. Anforderungen an die Formulierung der Rechtsbegehren im Verfahren vor erster Instanz.
- BGE 98 Ia 27107.06.1972Baurecht; Grundsatz der Verhältnismässigkeit; Art. 4 BV . 1. Geht es darum, die Höhe eines Gebäudes zu bestimmen, und lässt das Gericht zu diesem Zweck eigene Messungen durchführen, deren Richtigkeit von den anwesenden Parteien nicht in Zweifel gezogen worden ist, so verstösst es
- BGE 97 IV 821.01.1971Art. 122 Ziff. 1, 123 Ziff. 2, 125 Abs. 2 StGB. Begriff der schweren Schädigung bei Körperverletzung.
- BGE 96 I 52116.12.1970Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Strafprozess Enthält eine Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des im Zusammenhang mit der Berufungserklärung zu leistenden Kostenvorschusses lediglich einen Hinweis auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen, und setzt die obere
- BGE 96 I 31423.09.1970Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Zivilprozess. Kantonale Bestimmung, wonach der Appellant innert 10 Tagen seit Eröffnung des motivierten Urteils bei der ersten Instanz die Berufung zu erklären und innert 30 Tagen bei der zweiten Instanz die doppelte erstinstan
- BGE 95 I 129.01.1969Kantonales Prozessrecht, überspitzter Formalismus. Art. 4 BV . Kantonale Vorschrift, wonach die gegen ein Strafurteil appellierende Partei innert der Appellationsfrist von 10 Tagen bei der Strafgerichtskanzlei einen Betrag (Vorschuss) von Fr. 20.- bzw. 10.- zu hinterlegen hat. -
- BGE 94 I 52306.11.1968Art. 4 BV . Überspitzter Formalismus. Eine kantonale Rechtsmittelinstanz verfällt in überspitzten Formalismus und verletzt Art. 4 BV , wenn sie auf eine Rechtsmitteleingabe, die von einem Anwalt verfasst und der keine Vollmacht seines Klienten beigelegt war, nicht eintritt, obwoh
- BGE 93 I 20905.07.1967Kantonales Prozessrecht. Willkür. Ueberspitzter Formalismus. Auslegung einer Bestimmung der StPO, wonach ein Irrtum in der Bezeichnung eines Rechtsmittels unschädlich ist. Die Annahme, in der Erhebung einer "Einsprache" gegen ein nur der Appellation unterliegendes Strafurteil lie
- BGE 92 I 8229.06.1966Beweisabnahme, Stellung des Richters, Verhältnis zwischen eidgenössischem und kantonalem Recht. Anthropologisch-erbbiologische Expertise. 1. Befugnis der Kantone zur Bestimmung, in welcher Form und in welchem Zeitpunkt die Beweisanträge zu stellen sind. Einschlägige Bestimmungen