Unentgeltliche Rechtspflege

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  1. BGE 104 Ia 32320.12.1978Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess. 1. Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht; Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Armenrecht auf einen im Ausland wohnhaften Schweizer, der in der Schweiz einen Prozess führt? 2. Art. 4 BV ; Nachweis der Bedürftigkeit; Glaub
  2. BGE 104 IV 17007.09.1978Art. 181 und 182 StGB . Nötigung und Freiheitsberaubung. Der Täter, der sein Opfer während mindestens zweieinhalb Stunden festhält und ernsthaft bedroht in der Absicht, es einerseits von der Abwehr tätlicher Angriffe sowie von Hilferufen abzuhalten und ihm andrerseits eine Flucht
  3. BGE 104 Ia 3122.03.1978Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege. § 106 Abs. 1 der Solothurner Zivilprozessordnung verstösst gegen Art. 4 BV , soweit nach dieser Bestimmung regelmässig, nicht nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu berücksichtigen ist, ob der Gesuchsteller seine Mittellosigkeit selbs
  4. BGE 103 Ia 9918.05.1977Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege im Scheidungsverfahren. Die Bedürftigkeit des Ehemanns wird aufgrund seines Einkommens und Vermögens nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen einschliesslich seines Vorschusses an die Prozesskosten seiner Ehefrau ermittelt.
  5. BGE 102 IV 1530.01.1976Art. 43 CP; Massnahmen an geistig Abnormen. 1. Die Empfehlung an die Vollzugsbehörde, die Modalitäten einer psychiatrischen Behandlung festzulegen, kann nicht einer in Anwendung von Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 StGB angeordneten Massnahme gleichgesetzt werden (Erw. 4 lit. a). 2. Wenn
  6. BGE 102 III 1021.01.1976Armenrecht ( Art. 152 OG ); Beweismittel und Beweiserhebung im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Nova (Art. 79 Abs. 1 zweiter Satz OG); Ermittlung des pfändbaren Einkommens ( Art. 93 SchKG ). 1. Im Rekursverfahren gemäss Art. 78 ff. OG besteht weder für die Gewährung de
  7. BGE 101 Ia 3412.03.1975Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege. Ob der Prozess genügende Erfolgsaussichten hat, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Einreichung des Armenrechtsgesuches. Fallen die Voraussetzungen für das erteilte Armenrecht nachträglich dahin, kann es für die künftige
  8. BGE 100 IV 23004.07.1974Art. 191 Ziff. 3 und Art. 19 StGB : 1. Der Irrtum nach Art. 191 Ziff. 3 StGB ist nicht verschieden von jenem nach Art. 19 StGB . Der Täter ist somit strafbar, wenn er pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt hat, d.h. wenn er mit der Möglichkeit rechnen musste, dass sein Opfer noch i
  9. BGE 100 Ia 10922.04.1974Art. 4 BV und 312 Abs. 1 ZGB, unentgeltliche Rechtspflege für Vaterschaftsprozess. Der erste Wohnsitz eines ausserehelichen Kindes liegt nicht in der Schweiz, wenn zur Zeit seiner Geburt die Mutter in der Schweizweder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte und wenn Mutter und Kind abgese
  10. BGE 100 V 6120.02.1974Art. 121 KUVG . Grenzen der Untersuchungsmaxime im kantonalen Verfahren um die unentgeltliche Rechtspflege.
  11. BGE 100 Ia 1806.02.1974Staatsrechtliche Beschwerde. 1. Ein Entscheid, der die von einer ausländischen Konkursmasse als provisorische Massnahme verlangte Eintragung ins Grundbuch ablehnt, mit welcher die Verfügungsgewalt über in der Schweiz befindliches und als Eigentum der geschiedenen Ehefrau des Konk
  12. BGE 99 Ia 43717.10.1973Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege im Vaterschaftsprozess. Weder der Mutter noch dem Kind kann die unentgeltliche Rechtspflege wegen eines schuldhaften Verhaltens der Mutter (insbesondere wegen selbstverschuldeter Armut) verweigert werden. Wo die Klageeinreichung an eine Fri
  13. BGE 99 Ia 32519.09.1973Unentgeltliche Rechtspflege. Willkür. Art. 4 BV . Zulässigkeit der Beschwerde (Erw. 1a, b). Wann kann der Beschwerdeführer eine Ergänzung der Beschwerde einreichen? ( Art. 93 Abs. 2 OG ; Erw. 1c). Es ist willkürlich, demjenigen, der an einem andern Orte als vor seinem natürlichen
  14. BGE 99 Ia 43519.09.1973Art. 4 BV . Unentgeltliche Rechtspflege in Vaterschaftsprozessen. 1. Es ist willkürlich, in Vaterschaftsprozessen dem Kinde, das mittellos ist, die unentgeltliche Rechtspflege im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Mutter zu verweigern (Änderung der Rechtsprechung). 2. Vorb
  15. BGE 99 Ia 43011.07.1973Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege im Vaterschaftsprozess. Der Umstand, dass das Kind einen von der Vormundschaftsbehörde bestellten Beistand hat, ist kein Grund, ihm einen Rechtsbeistand im Armenrecht zu verweigern (Präzisierung der Rechtsprechung).
  16. BGE 98 Ia 34027.09.1972Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege im Scheidungsprozess. Ein im kantonalen Rechtsmittelverfahren gestelltes Begehren um Erhöhung der vom erstinstanzlichen Gericht zugesprochenen Unterhaltsbeiträge ( Art. 156 Abs. 2 ZGB ) ist nicht schon deshalb aussichtslos, weil im Falle de
  17. BGE 98 V 11531.05.1972Art. 97 und 128 OG , 5 und 45 VwG. Der kantonale Entscheid über die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege ist eine selbständig mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbare Zwischenverfügung. Art. 103 OG . Das Bundesamt für Sozialversicherung ist zur Verwaltungsgerichtsbe
  18. BGE 97 I 62910.11.1971Rechtsgleichheit bei der Rechtsetzung. Art. 4 BV . Eine kantonale Bestimmung, welche die im Kostenerlass prozessierende Partei davon befreit, der obsiegenden Gegenpartei die von dieser bezahlten Gerichtskosten zu ersetzen, aber die Rückerstattung derselben durch den Staat nicht v
  19. BGE 97 V 24925.10.1971Art. 97 Abs. 1 und 106 Abs. 1 OG. Kantonale Entscheide, welche die unentgeltliche Rechtspflege verweigern, sind Zwischenverfügungen. Art. 132 in Verbindung mit Art. 104 und 105 OG . Beschränkte Kognitionsbefugnis des Eidg. Versicherungsgerichts im Rechtsmittelverfahren betreffend
  20. BGE 95 I 41408.10.1969Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege für die Klage aufgrund von Art. 271 Ziff. 5 SchKG . Die unentgeltliche Rechtspflege darf dem Kläger nicht verweigert werden, wenn die Betreibung, in welcher der provisorische Verlustschein ausgestellt wurde, im Zeitpunkt der Arrestnahme be
  21. BGE 95 I 40901.10.1969Armenrechtliche Verbeiständung Wegen Nichtzulassung als armenrechtlicher Prozessvertreter kann sich der ausserkantonale Anwalt nicht auf die Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten berufen (Erw. 4); Dem im Ausland wohnhaften Ausländer darf im Prozess gegen die Suva die Beste
  22. BGE 94 IV 13420.09.1968Art. 152 OG . Die unentgeltliche Rechtspflege wird nur auf Antrag gewährt; das Gesuch ist vor der Urteilsfällung zu stellen.
  23. BGE 93 II 6816.05.1967Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung. Art. 150Abs 2 OG. Die Kautionspflicht ist bei einer Mehrzahl von Berufungsklägern grundsätzlich für jeden Streitgenossen gesondert zu prüfen. Gilt etwas anderes im Fall einer notwendigen Streitgenossenschaft? Frage offen gelas
  24. BGE 91 II 25006.10.1965Sicherstellung für eine allfällige Parteientschädigung ( Art. 150 Abs. 2 OG ) im Ehescheidungsprozess. Ein dahingehendes Gesuch des berufungsbeklagten Ehemannes wird abgelehnt: a) wegen Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an die Ehefrau ( Art. 152 Abs. 1 OG ); b) wegen Feh
  25. BGE 91 I 16110.09.1965Art. 4 BV ; unentgeltliche Rechtspflege. Wenn in einem Vaterschaftsprozess die Vaterschaft durch die Blutuntersuchung nicht ausgeschlossen wird und sie nach der anthropologisch-erbbiologischen Expertise wenig wahrscheinlich ist, besteht die Vermutung des Art. 314 Abs. 1 ZGB zugun
  26. BGE 91 II 25323.07.1965Berufung an das Bundesgericht. Unentgeltliche Rechtspflege in einem Scheidungsprozess. Vorsorgliche Massnahmen ( Art. 58 und 152 OG ). 1. Das Gesuch der Ehefrau um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungs- oder Ehetrennungsprozess ist abzulehnen, wenn der Ehemann
  27. BGE 90 IV 5017.03.1964Vorschrift des kantonalen Rechts, derzufolge das Strafurteil dem Rechtsbeistand und dem Angeklagten persönlich zuzustellen ist. Zustellung an den im Ausland wohnhaften Angeklagten. 1. Die Rechtshilfe mit Italien erstreckt sich nicht auf Verfahren bei Übertretungen fiskalischer Bu
  28. BGE 88 II 38618.09.1962Unentgeltliche Rechtspflege, Art. 152 OG , kann von juristischen Personen nicht beansprucht werden.
  29. BGE 85 I 104.02.1959Armenrecht, Art. 4 BV . Die Beistandspflicht des Ehegatten besteht auch für die Kosten vermögensrechtlicher Prozesse. Bei Bestimmung der Bedürftigkeit der armen Partei kann daher berücksichtigt werden, dass der Ehegatte Vermögen oder Einkommen hat (Änderung der Rechtsprechung).
  30. BGE 83 III 2725.01.1957Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung. Unter welchen Voraussetzungen ist im Widerspruchsverfahren über Rechte an beweglichen Sachen die Klagefrist gemäss Art. 107 SchKG dem Drittansprecher anzusetzen? Für wen übt der für den betriebenen Nachlass bestellte Erbschaftsverwal
  31. BGE 78 I 113.03.1952Armenrecht, Art. 4 BV. Unter welchen Voraussetzungen hat das mit einer Klage auf Anfechtung der Ehelichkeit belangte Kind einen bundesrechtlichen Anspruch auf Armenrecht und Armenanwalt?
  32. BGE 46 II 9012.05.1920La domanda di assistenza giudiziaria non è atto iniziatore d' istanza ed interruttivo del termine di prescrizione previsto dall' art. 308 CC. — Non può opporre l'eccezione di tardività il convenuto che abbia, con atto proprio, indotto ]' attrice a lasciar trascorrere' infruttuosa
  33. BGE 35 I 6617.02.1909Prétendue renonciation au for du domicile, impliquée par le fait (d'ailleurs contesté) d'avoir comparu à l'audience de conciliation, ainsi que par le fait d'avoir demandé des prolongations de délai et d'avoir requis le bénéfice de l'assistance judiciaire gratuite.