Verhältnismässigkeit
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Als Thema- BGE 106 IV 32112.12.1980Art. 40 StGB ; Art. 3 EMRK ; Garantie der persönlichen Freiheit. Pflege und Heilung eines kranken Strafgefangenen sind grundsätzlich im Rahmen des gegebenenfalls modifizierten Strafvollzugs durchzuführen. Eine Ausnahme von der Regel ist nur dort geboten, wo die Erkrankung derart
- BGE 106 Ia 25413.11.1980Art. 4 BV ; Änderung der Gesetzgebung über die Lehrerbildung im Kanton Zürich. 1. Befugnis des Regierungsrates zum Erlass einer Übergangsordnung (E. 2). 2. Die angefochtene Übergangsordnung widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht, greift nicht in wohlerworbene Recht
- BGE 106 Ia 21912.11.1980Art. 4 BV , persönliche Freiheit und Art. 6 Ziffern 1 und 3 lit. b EMRK; Beschränkung des schriftlichen Verkehrs zwischen Angeschuldigtem und Verteidiger. Besondere Gefährlichkeit und Verbindungen des Angeschuldigten zu terroristischen Gruppen als Gründe für eine stärkere Beschr
- BGE 106 Ib 33022.10.1980Art. 30 GSchG und Art. 22ter BV ; Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen infolge Grundwasserschutzzone. Aufgrund von Art. 30 GSchG mit Schutzzonenplan angeordnetes Verbot einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, ohne jedoch die bisherige Nutzung zu untersagen. Art. 30 Abs
- BGE 106 Ib 34613.10.1980Europäisches Rechtshilfeübereinkommen. 1. Der Entscheid über die Herausgabe von Originalakten im Sinne von Art. 3 Ziff. 3 EUeR ist selbständig anfechtbar (E. 1b). 2. Der Vollzug eines Rechtshilfeersuchens richtet sich nach kantonalem Recht, soweit das Bundesrecht keine Vorschrif
- BGE 106 Ib 30703.10.1980Art. 10 AuslG ; Verbot der Auslieferung wegen politischer Delikte. 1. Absolut politische Delikte stellen nur jene strafbaren Handlungen dar, die gegen die politische und soziale Organisation des Staates gerichtet sind und bei denen der Angriff auf den Staat zum objektiven Tatbest
- BGE 106 Ia 27730.09.1980Persönliche Freiheit; Bindung der die Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe vollziehenden Organe an einen Erlass der Exekutive, der die wichtigsten Freiheitsbeschränkungen regelt. 1. Tragweite: - der persönlichen Freiheit; - der Europäischen Menschenrechtskonvention; - der Mindes
- BGE 106 Ib 26026.09.1980Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959. 1. Ohne Bewilligung im Sinne von Art. 271 Ziff. 1 StGB dürfen ausländische Beamte an einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme zwar teilnehmen, deren Durchführung aber nicht selber vornehmen (E. 2)
- BGE 106 V 17917.09.1980Art. 12 KUVG und 23 Abs. 2 Vo III. Zur Leistungspflicht der Krankenkassen bei Aufenthalt in einer Trinkerheilanstalt gemäss Art. 44 StGB .
- BGE 106 IV 20129.08.1980Art. 3 Abs. 4 SVG . Die kantonalen Behörden können Beschränkungen und Anordnungen nicht nur erlassen, um die Sicherheit, die Erleichterang oder Regelung des Verkehrs oder den Schutz der Strasse zu gewährleisten, sondern auch um andere Rechtsgüter und Interessen zu wahren, die in
- BGE 106 Ib 29711.07.1980Auslieferung. Politische strafbare Handlung. 1. Da der französisch-schweizerische Staatsvertrag den Begriff der politischen strafbaren Handlung nicht definiert, wendet die Schweiz den Begriff an, der sich aus ihrem eigenen Recht ergibt (E. 3); für die Auslegung von Art. 10 AuslG
- BGE 106 Ia 3325.06.1980Art. 113 Abs. 3 BV . Verfassungskonforme Auslegung von Bundesgesetzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der EMRK (E. 2 und 3). Art. 406 ZGB , persönliche Freiheit. Verhältnismässigkeit einer Anstaltseinweisung; Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten unter diesem Ges
- BGE 106 Ia 19120.06.1980Art. 31 BV ; Verbot von Geldspielautomaten; abstrakte Normenkontrolle. 1. Ein vollständiges Verbot von Geldspielautomaten verstösst nicht gegen Art. 31 BV ; Bestätigung der Rechtsprechung (E. 5 und 6). 2. Verfassungsmässigkeit der Übergangsfrist von drei Monaten zur Entfernung d
- BGE 106 Ia 12616.05.1980Art. 31 BV ; Bewilligung zur gewerbsmässigen Vertretung von Gläubigern ( Art. 27 SchkG ). Es verstösst gegen Art. 31 BV , wenn für die Bewilligung zur gewerbsmässigen Vertretung von Gläubigern verlangt wird, dass der Gesuchsteller Wohnsitz im Kanton habe.
- BGE 106 Ia 26709.05.1980Art. 31 und 4 BV ; Verbot einer "Peep-Show". 1. Art. 31 BV , Tragweite, Kognition des Bundesgerichtes (E. 1). 2. Beschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit (E. 3). 3. Das Verbot einer "Peep-Show" verstösst weder gegen Art. 31 BV noch g
- BGE 106 IV 12502.05.1980Art. 181 StGB . 1. Begriff der Androhung. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter seine Androhung eines ernstlichen Nachteils tatsächlich auch wahrmachen kann; es genügt, wenn der Eintritt des Übels nach der Darstellung des Täters als von seinem Willen abhängig erscheint (E. 2)
- BGE 106 V 4025.04.1980Art. 24 KUVG . Ausschluss aus der Kassenpraxis: wichtige Gründe, Ausschlussdauer, Geltungsbereich.
- BGE 106 IV 118.04.1980Art. 34 Ziff. 2 StGB . Welche Fahrweise zum angestrebten Ziel der möglichst raschen Einweisung eines Patienten ins Spital noch in angemessenem Verhältnis steht, hängt von den konkreten Umständen ab. Notstandshilfe im vorliegenden Fall bejaht.
- BGE 106 Ia 10022.02.1980Art. 31 BV ; Disziplinarrecht der Rechtsanwälte. 1. a) Der Anwalt kann sich auf die Handels- und Gewerbefreiheit berufen; Berücksichtigung weiterer Grundrechte (E. 6a); b) Schranken der Berufstätigkeit des Anwalts (E. 6b); 2. Kognition des Bundesgerichts bei Entzug des Freizügig
- BGE 106 II 26518.02.1980Stiftungsaufsicht; Personalfürsorgestiftung ( Art. 84 Abs. 2 und Art. 89bis Abs. 4 ZGB ). 1. Eine Personalfürsorgestiftung darf die aus dem Vermögen des Stifters ausgeschiedenen, nicht vom Dienstpflichtigen aufgebrachten Stiftungsmittel nur unter Beachtung der Grundsätze der get
- BGE 106 Ia 2801.02.1980Art. 45 BV ( Niederlassungsfreiheit); Wohnsitzpflicht der Beamten. Die Wohnsitzpflicht der Professoren der Hochschule St. Gallen weist eine genügende gesetzliche Grundlage auf (E. 2a), liegt zudem im öffentlichen Interesse (E. 2b) und entspricht im vorliegenden Fall dem Gebot der
- BGE 105 II 32129.11.1979Stiftungsaufsicht; Art. 84 ZGB . 1. Art. 84 Abs. 1 ZGB gilt nur für Stiftungen, die eindeutig einem einzigen Gemeinwesen angehören. Bezüglich jener Stiftungen, die sich ihrer Bestimmung nach auf mehrere Gemeinden erstrecken, wozu in der Regel die Personalfürsorgestiftungen gehöre
- BGE 105 IV 28927.11.1979Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB . Weisung. Die einem wegen Handels mit unzüchtigen Gegenständen ( Art. 204 StGB ) Verurteilten erteilte Weisung, während der Probezeit kein Geschäft mit Sexartikeln zu betreiben oder betreiben zu lassen, verstösst nicht gegen Bundesrecht.
- BGE 105 V 28019.11.1979Art. 3 Abs. 3 KUVG . Ist der Grenzgänger mit Bezug auf die Beitragspflicht den übrigen Versicherten gleichgestellt, so steht ihm ein Anspruch auf Leistungen auch für Massnahmen am ausländischen Wohnort oder dessen Umgebung zu, sofern eine Behandlung in der Schweiz nicht zumutbar
- BGE 105 V 25706.11.1979Art. 21 Abs. 2 IVG , 14 IVV und Ziff. 14.02 HVI Anhang. Die Ziff. 14.02 HVI Anhang ist nicht gesetzwidrig und überschreitet die durch die gesetzliche Delegation gezogenen Grenzen nicht; wenn sie den Anspruch davon abhängig macht, ob sich der Invalide selber fortbewegen kann oder
- BGE 105 Ia 37931.10.1979Persönliche Freiheit; Art. 6 EMRK . Es bedeutet weder eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit noch der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn das Recht des unbeaufsichtigten Verkehrs mit den Untersuchungs- und Sicherheitsgefangenen nur dem Verteidiger selbs
- BGE 105 Ib 34825.10.1979Verfahren. Massnahmen zum Schutz der Währung. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Art. 97 ff. OG . 1. Beschwerdefähige Verfügung. Art. 97 OG , Art. 5 VwVG (E. 1). 2. Legitimation der Schweiz. Eidgenossenschaft und des EFD zur Anfechtung eines Entscheids der SNB? - Unzulässigkeit der B
- BGE 105 Ia 36228.09.1979Art. 85 lit. a OG ; Ungültigerklärung einer Volksinitiative. 1. Nicht formulierte Initiative im genferischen Recht; Zuständigkeit zur Ungültigerklärung einer bundesrechtswidrigen Initiative (E. 2). 2. Volle oder Teilungültigkeit einer Initiative; die Rechtsfolge muss verhältnismä
- BGE 105 Ia 21926.09.1979Art. 4 und 22ter BV ; Strandwegprojekt, Interessen der Seeanstösser. Der Anstoss eines Grundstückes an ein öffentliches Gewässer bildet - abweichende kantonale Vorschriften vorbehalten - lediglich einen für den Eigentümer günstigen tatsächlichen Zustand, der im öffentlichen Inte
- BGE 105 Ib 27226.09.1979Einzäunung von Wäldern; Bauten im Wald ( Art. 699 ZGB ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 FPolV ). 1. Eine Verfügung, die auf einer kantonalrechtlichen, aber Bundesrecht vollziehenden Vorschrift beruht oder zu Unrecht auf kantonales Recht gestützt wird, ist mit Verwaltungsgericht
- BGE 105 Ib 40621.09.1979Art. 6 BankG ; Aufstellung und Veröffentlichung der Jahresrechnung. Ausweispflicht für einen Zuschuss à fonds perdu des Alleinaktionärs einer Bank. 1. Aufsichtsbefugnisse der Eidg. Bankenkommission ( Art. 23ter BankG , Art. 6 BankG ; E. 2 u. 8). 2. Gliederung der Jahresrechnung
- BGE 105 Ib 16314.09.1979Ausweisung; Art. 11 Abs. 3 ANAG und 16 Abs. 3 ANAV. 1. Ausweisung eines Drogenabhängigen; Berücksichtigung neuer Umstände nach Erlass der Ausweisungsverfügung (E. 2d). 2. Rückweisung zu neuem Entscheid; der kantonalen Behörde ist es verwehrt, an der Ausweisung festzuhalten, jedoc
- BGE 105 Ia 18108.08.1979Informationsfreiheit; Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Landratsverhandlung. 1. Die Meinungsäusserungsfreiheit umfasst auch die Informationsfreiheit als Anspruch, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Da Parlamentsverhandlungen gemäss § 32 KV-BL grundsätzl
- BGE 105 Ib 18711.07.1979Voraussetzungen und Gegenstand der Enteignung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EntG); Sachleistung ( Art. 18 Abs. 2 EntG ). 1. Als Einsprachegrund kann nicht lediglich vorgebracht werden, für das im öffentlichen Interesse liegende Werk könnten ebenso gut andere Grundstücke enteignet
- BGE 105 II 11422.05.1979Art. 736 Ziff. 4 OR . Auflösung einer Aktiengesellschaft aus wichtigen Gründen. 1. Schwere und anhaltende Missachtung der Kontrollrechte des Minderheitsaktionärs bejaht (E. 2, 3). 2. Schwere finanzielle Benachteiligung angenommen. Sie kann auch bei einer blossen Kürzung der Divid
- BGE 105 Ia 6711.05.1979Art. 4, 31 und 33 BV ; Anwaltsmonopol in Steuersachen. 1. Legitimation der Partei zur staatsrechtlichen Beschwerde, wenn eine von ihr bevollmächtigte Person nicht als Parteivertreter zugelassen wurde (E. 1b). 2. Anwaltsmonopol und Handels- und Gewerbefreiheit: a) Inwiefern hat ei
- BGE 105 Ib 39911.05.1979Eidg. Medizinalprüfungen. In die Schweiz zurückgekehrter Auslandschweizer. Verweigerung der Zulassung zur besonderen Fachprüfung gemäss Art. 115 Abs. 2bis des Reglementes für die eidgenössischen Medizinalprüfungen, wenn ein in die Schweiz zurückgekehrter Auslandschweizer in der
- BGE 105 Ia 23704.05.1979Fehler bei der Drucklegung von Stimmzetteln; Annullierung des ganzen Urnengangs. - Das Bundesgericht prüft die Anwendung kantonaler Bestimmungen über die Gültigkeit abgegebener Stimmen frei (E. 2). - Auslegung von Art. 11 Abs. 4 des bernischen Gesetzes über die Volksabstimmungen
- BGE 105 Ia 9802.05.1979Untersuchungshaft; Beschränkung des Rechts auf Kontakt mit dem Verteidiger. Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK ; die aus dem ungeschriebenen Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit abgeleiteten Prinzipien sind auch bei der Auslegung der Konvention beizuziehen. Auslegung des Art. 22 Zif
- BGE 105 Ib 30509.02.1979Erwerb von Grunstücken durch Personen im Ausland. Auskunftspflicht. Art. 15 BewB . 1. Die Auskunftspflicht gilt auch in einem Verfahren, in dem zu entscheiden ist, ob der Gesuchsteller dem Bewilligungsverfahren unterstellt ist oder nicht (E. 3a). 2. Ein Bankinstitut, das im Sinn
- BGE 105 IV 6606.02.1979Verkehrsbeschränkungen auf einer Bergstrasse; Grundsatz der Verhältnismässigkeit. 1. Art. 3 Abs. 4 SVG und Art. 82 SSV verpflichten zur Verhältnismässigkeit. Die Rüge, eine gestützt auf diese Bestimmungen angeordnete Verkehrsbeschränkung verletze den Grundsatz der Verhältnismässi
- BGE 105 Ia 2631.01.1979Untersuchungshaft; persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK . 1. Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Zulässigkeit des Antrages auf Anordnung der Haftentlassung (E. 1). 2. Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E. 3c). Vereinbarkei
- BGE 104 Ib 29722.12.1978Art. 34 des Reglements für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 22. Dezember 1964 (MedPR); Ausschluss vom Pharmaziestudium wegen dreimaligen Nichtbestehens des ersten ärztlichen Propädeutikums. Rechtmässigkeit von Art. 34 MedPR. Die Bestimmung hält vor Art. 4 BV nicht stand
- BGE 104 Ib 41222.12.1978BRB über Preiszuschläge auf Speiseölen und Speisefetten; Überprüfung einer bundesrätlichen Verordnung. 1. Überprüfung einer bundesrätlichen Verordnung durch ein Departement (E. 3). 2. Eine bundesrätliche Verordnung, die von der Bundesversammlung durch einen einfachen Bundesbesch
- BGE 104 Ib 33728.11.1978Art. 46, 71 WRG ; Art. 7, 39, 55 Abs. 2 EntG . Zuständigkeit zur Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau und Betrieb von Wasserwerken (E. 2a). Voraussetzungen der Zulassung von nachträglichen Einsprachen im Sinne von Art. 39 EntG ; im vorliegenden Falle nicht erfüllt (E. 3a-
- BGE 104 Ia 18708.11.1978Art. 4 BV ; Zulassung zur kantonalen Grundbuchverwalterprüfung. Es ist verfassungswidrig, einem Bewerber die Zulassung zur Grundbuchverwalterprüfung allein deshalb zu verwehren, weil er wegen Dienstverweigerung aus einer religiös-ethischen Überzeugung und in schwerer Gewissensnot
- BGE 104 IV 27019.10.1978Art. 1 und 2 der Verordnung über die Einfuhr ausländischer Banknoten vom 14. April 1976. Gesetzmässigkeit des generellen Einfuhrverbots für ausländische Banknoten (Erw. 4-7).
- BGE 104 Ia 29728.08.1978Art. 12 ff. KV-GE ; Art. 240 GE/StPO; Art. 5 EMRK . Verlängerung der Haft, wenn gegen den die Person verurteilenden Entscheid Berufung eingereicht worden und das Urteil der Berufungsinstanz seinerseits Gegenstand einer Kassationsbeschwerde beim Kassationsgericht des Kantons Genf
- BGE 104 Ib 30112.07.1978Gewässerschutz; Abbruchbefehl. Ist die Rechtmässigkeit einer Baute im Hinblick auf einen Abbruchbefehl zu prüfen, findet grundsätzlich nicht das zur Zeit der Entscheidung gültige Recht Anwendung, sondern dasjenige, das während des Baus oder Umbaus in Kraft war; Ausnahmen von die
- BGE 104 Ia 32805.07.1978Eigentumsgarantie; Tessiner Baurecht; Ausnützungsziffer; Anwendung auf in verschiedenen Bauzonen gelegene Grundstücke. 1. Ausnützungsziffern stellen im allgemeinen keinen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Die Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts ist somit in solchen