Zahlungsbefehl
471 Entscheide zu genau diesem Thema · Seite 7/10
Als Thema- 5P.304/200220.11.2002Staatsrechtliche Beschwerde · Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide · Ordre public
- 7B.161/200228.10.2002Zustellung des Zahlungsbefehls · Annаhmeverweigerung · Kanton Bern
- 7B.132/200204.10.2002Nichtigkeit des Zahlungsbefehls · Wohnsitz des Schuldners · Gstaad
- 7B.130/200225.09.2002Anerkennungsentscheid nach Art. 79 SchKG · Rechtsöffnungsverfahren · Einrede nach Art. 81 SchKG
- 7B.91/200209.08.2002Fortsetzung der Betreibung · Zahlungsbefehl · Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- 7B.134/200231.07.2002Beschwerde wegen Anwendung kantonalen Rechts · Beschwerde wegen Verletzung der Untersuchungsmaxime · Umwandlung der Beschwerde
- 7B.92/200229.07.2002Nichteintreten mangels hinreichender Begründung · Saanebezirk · Kantonsgericht Freiburg
- 7B.69/200221.06.2002Wiederherstellung der Frist · Rechtsvorschlag · Unverschuldetes Hindernis
- 7B.70/200221.06.2002Wiederherstellung der Frist · Betreibung · Rechtsvorschlag
- 7B.71/200221.06.2002Wiederherstellung der Frist · Rechtsvorschlag · Kanton Zürich
- 7B.58/200204.06.2002Rechtsvorschlag · Fristwahrung bei eingeschriebenem Brief · Bezirksgericht Kreuzlingen
- 7B.41/200221.05.2002Rechtsvorschlag · Beschwerdefrist · Örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamtes
- 5P.113/200201.05.2002Vorrang des Bundesrechts · Decision administrative (Begriff) · Genf
- 5P.114/200201.05.2002Vorrang des Bundesrechts · Definitive Rechtsöffnung · Verjährung
- 5P.36/200211.04.2002Staatsrechtliche Beschwerde · Willkürverbot · Rechtliches Gehör
- 7B.37/200210.04.2002Zustellung des Zahlungsbefehls · Duplikat · Zahlungsbefehl
- 7B.51/200222.03.2002Zustellung von Betreibungsurkunden · Nullität der Zustellung · Schuldbetreibung
- 5P.457/200105.02.2002Willkürverbot · Rechtsöffnung · Amtsnotariat
- 7B.268/200117.01.2002Zustellung von Betreibungsurkunden · Nichtigkeit von Betreibungshandlungen · Kenntnisnahme und Fristauslösung
- 5P.360/200114.12.2001Rechtliches Gehör · Konkludente Genehmigung · Provisorische Rechtsöffnung
- 7B.212/200131.10.2001Beschwerde nach Art. 19 SchKG · Rechtsvorschlag · Verspätete Beschwerde
- 7B.150/200114.08.2001Zustellung von Betreibungsurkunden · Beschwerde nach SchKG · Betreibungsamt Littau
- 7B.170/200111.07.2001Zustellung des Zahlungsbefehls · Beweiswürdigung · Rechtliches Gehör
- 6S.853/200009.05.2001Strafrechtliche Ehrverletzung · Nötigung · Nichtigkeitsbeschwerde
- BGE 127 III 17313.02.2001Art. 19 Abs. 1 SchKG ; Beginn des Fristenlaufs. Zustellung des kantonalen Beschwerdeentscheids an eine Postlagernd-Adresse: Frage offen gelassen, ob in Analogie zu der bei Briefkasten- und Postfachzustellungen geltenden Praxis die Sendung als am letzten Tag einer Frist von sieben
- 7B.18/200113.02.2001Rechtsstillstand · Nichtigkeit von Betreibungshandlungen · Postlagernd
- H 218/0009.01.2001Subsidiäre Haftung von Organen für Sozialversicherungsbeiträge · Schadenskenntnis und Verwirkung der Schadenersatzforderung · Grobfahrlässiges Verschulden
- 7B.236/200015.11.2000Rechtsvorschlag · Form der Rechtsvorschlagserklärung · Vertrauensprinzip
- 7B.210/200020.09.2000Wechselbetreibung · Grundsatz von Treu und Glauben · Beschwerdeschrift
- 5P.221/200023.08.2000Rechtsvorschlag in der Betreibung · Staatsrechtliche Beschwerde · Befangenheit
- 6S.94/200022.08.2000Totschlag · Strafzumessung · Verminderte Zurechnungsfähigkeit
- BGE 124 III 50518.11.1998Art. 46 ff. SchKG (Betreibungsort); Lugano-Übereinkommen; IPRG. Unter welchen Voraussetzungen in einem Vertragsstaat eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann, regelt das Lugano-Übereinkommen nicht; ebenso wenig wird diese Frage vom IPRG beantwortet. Allein das schweizer
- BGE 121 III 48321.12.1995Beneficium excussionis realis ( Art. 41 Abs. 1 SchKG und Art. 85 Abs. 2 VZG ). Wird ein Pfandrecht erst nach der Zustellung des Zahlungsbefehls - und nachdem dieser rechtskräftig geworden ist - begründet, so kann der Schuldner nicht die Einrede des Rechtes auf Vorausverwertung d
- BGE 121 III 1817.03.1995Anforderungen an den Zahlungsbefehl ( Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 und Art. 67 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG ). Bezeichnung des Forderungsgrundes: Mit dem Vermerk "Schadenersatz" wird der Forderungsgrund auf dem Zahlungsbefehl nur dann genügend umschrieben, falls dem Betriebenen aus dessen Ges
- BGE 120 III 922.04.1994Ausstellung des Zahlungsbefehls in den Betreibungsferien ( Art. 69 SchKG und 56 SchKG). Die Ausstellung des Zahlungsbefehls bringt den Betreibenden seinem Ziel (noch) nicht näher und greift in die Rechtsstellung des Betriebenen nicht ein, weshalb sie nicht zu jenen Betreibungsh
- BGE 119 III 804.02.1993Art. 4 BV (Willkür); nachträglicher Rechtsvorschlag ( Art. 77 SchKG ). 1. Der Rechtsvorschlag kann anlässlich der Zustellung des Zahlungsbefehls gegenüber dem Postbeamten erklärt werden, der als Betreibungsgehilfe handelt. Wird der erhobene Rechtsvorschlag vom Postbeamten nicht
- BGE 118 III 2209.11.1992Anfechtung des Lastenverzeichnisses ( Art. 140 Abs. 2 SchKG ). Ist in einer Betreibung der Rechtsvorschlag unterlassen worden oder Rechtsöffnung bewilligt worden, so kann der Schuldner Bestand und Höhe der Forderung nicht dadurch erneut in Frage stellen, dass er im Zeitpunkt der
- BGE 118 III 1028.10.1992Zustellung von Betreibungsurkunden ( Art. 65 SchKG ). Entsprechend der Vorschrift von Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG sind an eine Aktiengesellschaft gerichtete Betreibungsurkunden - insbesondere der Zahlungsbefehl - einem Mitglied der Verwaltung oder einem Prokuristen zuzustellen.
- BGE 117 III 1025.04.1991Zustellung eines Zahlungsbefehls an eine juristische Person oder eine Gesellschaft im Ausland ( Art. 65 SchKG ). 1. Fehlt es an einer staatsvertraglichen Regelung der Zustellung und erfolgt diese auf diplomatischem oder konsularischem Weg, findet Art. 65 SchKG auch im Ausland wen
- BGE 114 III 6222.04.1988Bezeichnung des Gläubigers auf dem Zahlungsbefehl ( Art. 67 SchKG ). Wenn die mangelhafte Bezeichnung des Gläubigers es gleichwohl erlaubt, dessen wahre Identität ohne Schwierigkeiten zu erkennen, so ist der Zahlungsbefehl zu berichtigen und die Betreibung fortzusetzen (E. 1). D
- BGE 113 III 6801.01.1988Legge federale del 5 ottobre 1984 che modifica il Codice civile (Effetti del matrimonio in generale, regime dei beni fra i coniugi e diritto successorio)
- BGE 113 III 4911.12.1987Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
- BGE 113 III 5911.12.1987Code civil suisse (Effets généraux du mariage, régime matrimonial et successions) Modification du 5 octobre 1984
- BGE 110 III 921.05.1984Art. 64 SchKG . Zustellung eines Zahlungsbefehls. Ist der Zahlungsbefehl infolge fehlerhafter Zustellung nicht in die Hände des Betriebenen gelangt, so ist die Betreibung nichtig; die Nichtigkeit kann jederzeit fesgestellt werden.
- BGE 109 III 5317.10.1983Nichtige Pfändung. Eine Lohnpfändung, die für eine Forderung angeordnet wurde, welche noch nicht in Betreibung gesetzt ist und daher auf keinem vollstreckbaren Zahlungsbefehl beruht, verstösst gegen die elementaren Grundsätze der Schuldbetreibung und ist deshalb nichtig.
- BGE 107 III 1125.06.1981Zustellung eines Zahlungsbefehls in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anerkennung der Zustellung eines Zahlungsbefehls in der Bundesrepublik Deutschland durch Niederlegung beim zuständigen Amtsgericht im Sinne von § 182 der deutschen Zivilprozessordnung verstösst nicht gegen d
- BGE 107 III 111.03.1981Beschwerdeverfahren. Art. 8 ZGB ist im Beschwerdeverfahren nach Art. 17 und Art. 18 SchKG analog anwendbar. Dabei dürfen nicht so strenge Anforderungen an das Anerbieten von Beweisen gestellt werden wie in einem Zivilprozess.
- BGE 106 Ia 15117.10.1980Art. 88 OG ; aktuelles Interesse. Wird der eingeforderte Steuerbetrag vorbehaltlos bezahlt und gegen einen Zahlungsbefehl kein Rechtsvorschlag erhoben, so entfällt grundsätzlich das aktuelle Interesse an der Beschwerdeführung. Dieses bleibt dann bestehen, wenn der zuviel bezahlte
- BGE 103 III 127.04.1977Art. 66 Abs. 4 SchKG . Öffentliche Bekanntmachung eines Zahlungsbefehls in einem Fall, wo zwar der ausländische Wohnort des Schuldners bekannt, die Übermittlung der Urkunde aus bestimmten Gründen (die auf Seiten der Schweiz liegen) jedoch ausgeschlossen ist.
- BGE 98 III 2726.04.1972Rechtsvorschlag ( Art. 74 SchKG ). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben; B