Vorlage

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage

Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 24

Somit könnten als Basis des zu verlagernden Verkehrsaufkomrrlens das Jahr 1994 (Annahme der Initiative), das Jahr 1999 oder das Jahr 2004 (ÜbergangsbestimmungenArt

22) dienen. Nach Auffassung des Bundesrates ist dem Verlagerungsziel die Erhebung des Jahres 1999 zugrundezulegen. Die Erreichung des Verlagerungszieles ('’im Ausmass des Transitverkehrs'') wird gemessen am 1999 ermittelten Binnen-, Import- und Exportverkehr. Im Jahr 200519) sollten nicht mehr Schwerverkehrsfahrzeuge die vier genannten strassenseitigen Alpenübergängequeren, als im Jahr 1999 im Binnen-, Import- und Exportverkehr gezählt werden.

Gemäss Schätzungenist für das Jahr 1999 von rund 650’000 alpenquerendenSchwerverkehrsfahrten im Binnen-, Import- und Exportverkehr auszugehen. Gegenüber dem heutigen alpenquerenden Verkehrsaufkommen (1’046’000 alpenquerende Schwerverkehrsfahrten) entspräche dies einem Rückgang um rund 40 Prozent.

Zusätzlich zur Verlagerung '’im Ausmass des Transitverkehrs im Jahr 1999" sollen das Wachstum des alpenquerendenVerkehrs ab 1999 und der rückverlagerteUmwegverkehr bei Erhöhung der Gewichtslimite vollumfänglichauf der Bahn stattfinden, was im Sinne des ökologischen Schutzgedankens von Absatz 1 des Alpenschutzartikels ist.

Da jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Inbetriebname der NEAT (frühestens 2006) bahnseitig zu wenig Kapazitäten zur Verfügung stehen, kann das Verlagerungsziel erst mit Inbetriebnahme der NEAT vollständig erreicht werden.

Im Jahr 2005 wird der Bundesrat auf Basis der differenzierten Verkehrserhebung des Jahres 2004 die Situation neu beurteilen. Aufgrund einer umfassenden Analyse des Verkehrsaufkommensund der Zukunftsperspektivensowie der umwelt-,wirtschafts- und europapolitischen Rahmenbedingungen wird zu entscheiden sein, ob das Verlagerungsziel anzupassen ist

23 Bahnangebot 231 Angebotsstrategie

Die Umsetzung des Alpenschutzartikels ohne Erzeugung von zusätzlichem Umwegverkehr

über Frankreichund Österreichstellt hohe Anforderungenan das Bahnangebot.Die

Bahnen haben drei Aufgaben zu erfüllen:

19 Der Zeitpunkt, bis wann das 1999 ermittelteVerlagerungsziel erreicht sein sollte, wurde vom Bundesrat auf das Jahr 2005 festgelegt,da am 23. Januar 2005 der laufende Transitvertrag mit der EU ausläuft sowie in den laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU zum Landverkehr beabsichtigt wird, zu diesem Zeitpunktdie Abgabesätze der LSVA und ATA, parallel zur Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen, anzuheben.