Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 102 Seiten

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Wir befürchten, dass es kaum möglich sein wird, griffige Kriterien für die Definition "an- SAEB, gemessene Versorgung" zu umschreiben. GELIKO,

- keine Überblick, wer mit wem einen Vertrag abgeschlossen hat ASKIO Versicherte müssen die Möglichkeit haben, auf Versorgungsmängel aufmerksam zu

machen.

Wer definiert die angemessene Versorgung, wenn nirgends im Gesetz die Qualität der SGAM medizinischen Versorgung definiert ist?

Artikel missachtet in schwerwiegender Weise die verfassungsmässige Zuständigkeit SH der Kantone für die Gesundheitsversorgung. Es kann nicht angehen, dass in einem

Gesetz, welches die Krankenversicherung regelt, die Aufgabe zugewiesen wird, die

Kriterien für eine angemessene Gesundheitsversorgung zu definieren.

nicht nur räumliche, sondern auch von Grundversorgung innerhalb der verschiedene- SKS nen medizinischen Sparten

Sicherung der Gesundheitsversorgung ist Sache der Kantone. Bestimmung ist verfas- SO, SZ sungsmässig bedenklich.

Die festzulegenden Kriterien für eine angemessene Versorgung sind von den Kantonen SVBP selber zu definieren. Werden sie jedoch vom Bundesrat bestimmt, sind sie gleichzeitig

mit der Gesetzesvorlage zu publizieren.

I Cantoni potranno solo vegliare che le cure minime ai sensi di legge siano garantite: TI situazione più declamatoria e di sicurezza che non una possibilità vera di interazione

attiva.

Etant donné le fait que les "critères permettant une fourniture appropriée" ne sont pas VD encore définis, tout accord sur cette disposition est exclu. Le Conseil fédéral voudrait

s'arroger de nouvelles compétences que la Constitution fédérale attribue aux cantons.

Diese Bestimmung ist ohne fundierte und längerfristige Untersuchungen zu den The- VSAO men Ärztedichte und medizinische Überversorgung nicht durchführbar. Die heute in

Kreisen der Politik verbreitete Meinung, dass die Gesundheitskosten vorrangig mit der

Zunahme der Ärztedichte proportional steigen, ist sehr undifferenziert und sollte unse-

res Erachtens intensiver hinterfragt werden.

- junge Ärzte arbeiten weniger

- Teilzeitarbeit ist steigend

- Rezession, Umweltverschmutzung, Lärm, zunehmender Stress am Arbeitsplatz füh-

ren zu mehr gesundheitlichen Problemen und ärztlichen Konsultationen

- medizinische Forschung geht immer weiter

- PatientInnen sind durch zunehmende Information zur Gesundheit sensibilisiert, ken-

nen viel mehr Risiken als früher.

Artikel 46 Absätze 2 und 5 Article 46 alinéas 2 et 5 Articolo 46 capoversi 2 e 5

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende Article Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Articolo Indicazioni, critiche, proposte, domande Proponenti

46.2 Zustimmung, doch redaktionelle Überarbeitung, da im Vertrag zwischen AG

Leistungserbringern und Versicherern keine Regelungen zu Lasten Dritter

getroffen werden können.

46.2 Die Formulierung, dass der Vertrag mit einem Verband Regelungen sowohl AI

für Mitglieder wie auch für Nichtmitglieder enthält, ist missverständlich. Es

muss klar sein, dass für beide die gleichen Regelungen gelten und für

Nichtmitglieder lediglich Beitrittsgebühren erhoben werden.