Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/19: Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte · 85 Seiten
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und die Einf¸hrung einer Meldepflicht sehr begr¸sst. Das Fehlen einer entsprechenden Regelung in der Vergangenheit hat unserem Land einen grossen Imageverlust und dem Finanzplatz Schweiz grossen Schaden zugef¸gt.
CVP: Die CVP Schweiz begr¸sst ein Bundesgesetz ¸ber nachrichtenlose Vermˆ- genswerte. Ein solcher Erlass soll die Verpflichtungen der wesentlichen Finanzakteure in Bezug auf die nachrichtenlosen Vermˆgen und ihre Anspruchsberechtigten regeln. Die Vermeidung von Nachrichtenlosigkeit kann erreicht werden durch die Meldepflicht der bezeichneten Finanzakteure und durch den ‹bergang der nachrichtenlosen Vermˆgenswerte nach einer bestimmten Zeit an den Bund. Das ist der richtige Weg.
Weiter soll das Gesetz die Rechtsunsicherheit beseitigen, die aufgrund der heute geltenden rechtlichen Grundlagen besteht. Eine klare Gesetzgebung regelt beispielsweise das Verh‰ltnis zum Bankgeheimnis (Art. 47 BankG; SR 952.0). Die so hinzu gewonnene Transparenz soll darum auch zu einer definitiven Imagekorrektur und somit zur St‰rkung des Finanzplatzes Schweiz beitragen.
Einverstanden erkl‰rt sich die CVP zudem mit der inhaltlichen Ausrichtung des Entwurfs. Das Ziel des Gesetzes soll sein, Fehler, die im Zusammenhang mit nachrichtenlosen Vermˆgenswerten aus dem Zweiten Weltkrieg begangen worden sind, in Zukunft zu vermeiden. Das Bundesgesetz ¸ber nachrichtenlose Vermˆgenswerte hat nicht den Zweck, Vergangenes wieder aufzurollen, sondern insk¸nftige Ungerechtigkeiten diesbez¸glich zu verhindern.
FDP: Wir begr¸ssen in grunds‰tzlicher Hinsicht die bundesr‰tliche Vorlage. Die Notwendigkeit und Zweckdienlichkeit einer gesetzlichen Regelung des Umgangs mit nachrichtenlosen Vermˆgen erachten wir als unbestritten.
SP: Die SP Schweiz hat sich aktiv an der Debatte um die Schweiz im Zweiten Weltkrieg beteiligt. Unter anderem hat es sie mit Sorge erf¸llt, dass das Verhalten und die Entscheidungen von Schweizer Banken in Bezug auf nachrichtenlose Vermˆgen der Schweiz als Ganzes grossen Schaden zugef¸gt haben - nicht nur das Verhalten w‰hrend des Weltkriegs, sondern auch nachher durch das abwehrende und hartherzige Nicht-Eingehen auf Anspr¸che von Betroffenen oder deren Nachkommen.
Die SP hat auch schon sehr fr¸h darauf hingewirkt, dass Lehren aus dieser Zeit gezogen und f¸r die Zukunft die nˆtigen Massnahmen ergriffen werden. Folgende parlamentarische Vorstˆsse zeugen davon:
Motion Gian-Reto Plattner (96.3610), Nachrichtenlose Vermˆgen
Motion Paul Rechsteiner (96.3606), Nachrichtenlose Vermˆgen. Meldepflicht
Motion Paul Rechsteiner (97.3306), Erfahrungen mit nachrichtenlosen Vermˆgenswerten / internationale Standards
Es entspricht deshalb den langj‰hrigen Forderungen der SP Schweiz, dass nunmehr gesetzliche Regelungen f¸r ein korrektes Verhalten von Banken etc. im Umgang mit nachrichtenlosen Vermˆgenswerten erlassen werden.