Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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SAB: Im Berggebiet haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine beson-

dere Bedeutung und sind vor allem im Dienstleistungsbereich (Hotellerie, Gastgewerbe, etc.) stark vertreten. Sie zeichnen sich auch durch eine relativ hohe Mobilität der Arbeitnehmerinnen (Tourismus) aus. Zudem ist nicht zu vergessen, dass gerade der Tourismus relativ schwach in der Wertschöpfung ist.

Die SAB spricht sich aus diesen Überlegungen für die Variante 1 aus, da diese einer moderaten Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubes entspricht.

Begründung

Mit einer moderaten Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubes gemäss Variante 1 sieht die SAB ihre Ziele am ehesten erreichbar. Diese Ziele sind: Soziale Sicherheit, Berücksichtigung der Wirtschaftsinteressen und der Entschärfung der asymmetrischen demographischen Entwicklung im Interesse aller Teile der Schweiz.

Die Mehrkosten von schätzungsweise 54 Millionen Franken (gemäss Vernehmlassungsunterlagen), die dadurch für die Arbeitgeber entstehen, ist bedeutend weniger, als die Variante 2, die mit 12 Wochen um 2 Wochen unterhalb der Leistungspflicht der EU-Lösung liegt.

Ebenso nimmt die Variante 1 auf die unterschiedlichen Leistungsstärken der Branchen Rücksicht und bietet den Verbänden und einzelnen Arbeitgebern die Möglichkeit zu weiterführenden individuellen Lösungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und den wirtschaftlichen Bedürfnissen.

Sit: Droit au salaire en fonction des années de services

Nous avons déjà exposé (cf. ch. 322.1) notre opposition à ce principe qui entrave la mobilité professionnelle des femmes, prétérite les jeunes mères et est contraire au droit fondamental à un congé maternité de même durée pour toutes les femmes. De plus, les femmes sont en général dans les catégories salariales les plus faibles.

Durée du droit au salaire

Elle est insuffisante. Nous demandons un minimum de 16 semaines.

322.3 Variante 2

Kantone / Cantons / Cantoni

AG: Wir lehnen wir den vorliegenden Vorentwurf ab und geben einer Lösung den

Vorzug, bei der die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubes über ein Versicherungsmodell erfolgt. Sofern der Bundesrat am vorgelegten Vorschlag festhalten sollte, ziehen wir die Variante 2 vor. Zusätzlich sind folgende Hinweise zu beachten:

AR: Der Vorentwurf schlägt eine individuelle Finanzierung der Lohnfortzahlung und

keine Mutterschaftsversicherung vor. Die Kosten der erhöhten Lohnzahlungspflicht aufgrund des vorgeschlagenen Mutterschaftsurlaubs wären von der Arbeitgeberseite zu finanzieren. Der Arbeitgeber kann den Lohn entweder selber weiter zahlen oder - was einzelne Arbeitgeber bereits heute tun - die entsprechenden Kosten über eine Versicherung decken. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird eine Erhöhung der Arbeitskosten zur Folge haben. Dabei bleibt