Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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Jedoch müssen wir uns bei der Umsetzung des bezahlten Mutterschaftsurlaubes die skeptische Abstimmungshaltung der schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger nochmals vor Augen führen: zweimalige Ablehnung von Vorlagen zu Mutterschaftsversicherungen, jeweils begleitet von Zugeständnissen der Abstimmungsgegnerschaft, andere Lösungen präsentieren zu wollen, was zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen und schliesslich auch zu diesem Vorentwurf führte.

SBMV: Die Baumeister bekennen sich zu fortschrittlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Personals. Entsprechend haben sie sich schon vor Jahrzehnten zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für das Baustellenpersonal wie auch für das kaufmännische Personal verpflichtet. Diese Versicherung beinhaltet in den aktuellen Fassungen unserer Gesamtarbeitsverträge bei Schwangerschaft und Niederkunft ein Taggeld von 80% auf der Basis des zuletzt bezahlten Lohnes während 16 Wochen.

Am 20. Juni 2001, mithin nach Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, hat der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Herr Nationalrat Dr. Pierre Triponez, eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche auf breite Zustimmung, insbesondere auch im linkspolitischen Lager stiess. Diese Initiative verlangt einen über die EO finanzierten vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub, was zweifellos als sehr fortschrittlich zu taxieren ist und die bisherigen Angebote bürgerlicher Kreise für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub erheblich übersteigt.

In der politischen Diskussion blieb indessen bisher ausser Acht, dass diese Lösung klar nicht im Interesse all derjenigen Branchen und Betriebe ist, die entweder kraft gesamtarbeitsvertraglicher oder betrieblicher Regelung eine Krankenttaggeldversicherung für ihr Personal vorsehen, zumal Art. 72 Abs. 1 KVG zwingend die Mitversicherung der Mutterschaft vorschreibt.

Die Baumeister begrüssen eine klare rechtliche Verankerung des Anspruchs auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dabei erachten wir das vom Dienstalter losgelöste Modell an sich als eine gute Lösung, welche unserer Branchenregelung am nächsten kommt. Eine Unterstützung der parlamentarischen Initiative Triponez wäre für uns nur dann möglich, wenn die aufgezeigten Anpassungen im KVG vorgenommen würden (vgl. Ziff. 33).

312 Grundsätzliche Ablehnung des Vorentwurfs

Rejet de principe de l'avant-projet

Rifiuto di principio dell'avamprogetto

Kantone / Cantons / Cantoni

AI: Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh erachtet die geltende Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft als nicht befriedigend und erachtet eine Verbesserung als dringend notwendig.

Sie nimmt zu den zwei vom Bundesrat präsentierten Modellen, welche darauf abzielen, mittels Revision des Obligationenrechts einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einzuführen, wie folgt Stellung:

• Die erste Variante, die je nach geleisteten Dienstjahren beim selben Ar-

beitgeber eine Lohnfortzahlung während acht bis vierzehn Wochen vorsieht,