Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/137: Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht); Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden · 133 Seiten

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2 La procédure peut notamment être suspendue lorsque les parties veulent engager une procédure de médiation.

Art. 19 Sospensione del procedimento

1 L'autorità può sospendere il procedimento per motivi gravi.

2 La sospensione è ammessa segnatamente per permettere alle parti di trovare una soluzione consensuale con l'aiuto di un mediatore.

Abs. 1 / al. 1 / cpv. 1

Kantone / Cantons / Cantoni:

BS: Die Behörde kann ein Verfahren nur "aus wichtigen Gründen" sistie-

ren (Abs. 1). Die Erläuterungen führen dazu aus, die Bestimmung sei restriktiver formuliert, als Art. 116 des Vorentwurfs der Expertenkommission zur schweizerischen Zivilprozessordnung (VE ZPO), wonach eine Sistierung zulässig ist, solange es "die Zweckmässigkeit gebietet". Ein Grund für diese restriktivere Regelung wird nicht angegeben und ist auch nicht erkennbar. Es sollte daher hier die gleiche Formulierung gewählt werden wie im VE ZPO, welche auch der schweizerischen Rechtstradition entspricht, dem Gericht zu vertrauen und dessen Ermessensspielraum gross zu halten.

TI: L'indicazione che la sospensione può avvenire unicamente se vi

sono dei "motivi gravi" può indurre in errore e far credere che la sospensione possa essere ammessa solo a titolo eccezionale. Ciò vanificherebbe il senso e lo scopo della nuova disposizione. Sarebbe quindi meglio indicare che il procedimento può essere sospeso "per giustificati motivi".

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: Zu beachten ist aber 376, wonach die hilfsbedürftige Person An-

spruch auf rechtzeitige Durchführung der notwendigen Massnahme hat. In jedem Fall hat die betroffene Person, die Einwilligung zu einer Sistierung zu geben.

Vorschläge / Propositions / Proposte

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: Das Gericht kann aus wichtigen Gründen, sofern die von der beab-

sichtigten Massnahme betroffene Person zustimmt, ein Verfahren sistieren

Abs. 2 / al. 2 / cpv. 2

Kantone / Cantons / Cantoni:

AG: Art. 19 Abs. 2 VE VKE muss gestrichen werden. Andernfalls drohen

unnötige Verfahrensverschleppungen.