Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

-Leistungsorientierte Abgeltung (Fallkostenpauschalen) und Vereinheitlichung der Tarifstrukturen

-Beseitigung von Kostenverzerrungen zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich

-Abbau von Überkapazitäten

Im Vergleich mit den oben genannten Zielsetzungen im Spitalbereich weist das dual-fixe Finanzierungssystem jedoch immer noch gewisse Mängel auf, indem der Interessenskonflikt der Kantone nicht beseitigt werden kann (was wiederum für den Wettbewerb unter den Spitälern hinderlich ist), die Kostenverzerrung zwischen stationären und ambulanten Behandlungen nicht behoben wird, die Managed Care Organisationen nicht gefördert werden (geringere Hospitalisationsraten und kürzere Aufenthaltsdauer im Rahmen von MCOs können aufgrund der Subventionierung stationärer Leistungen nicht adäquat berücksichtigt werden) und keine vollständige Kostentransparenz erzielt werden kann (was im monistischen System mit nur einem Finanzierungsträger hingegen möglich wäre). Im Weitern lässt sich sagen, dass die hälftige Aufteilung der Spitalkosten auf Krankenversicherungen und Kantone in einer ersten Übergangszeit eine Mehrbelastung der Versicherer zur Folge haben könnte, was sich in Form eines (vorübergehenden) Krankenkassenprämienanstiegs äussern würde; in diesem Zusammenhang taucht die Frage auf, ob nicht ein prämienneutraler Kostenverteilschlüssel gefunden werden müsste. Die in den Übergangsbestimmungen zur Vernehmlassungsvorlage aufgeführte Wartefrist von zwei Jahren (nach Inkrafttreten des Gesetzes), bis die Kantone den Sockelbeitrag auch an Behandlungen in Privatspitälern ausrichten müssen, zögert die erwünschte Gleichberechtigung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern weiter hinaus, weshalb von einer solchen Übergangsfrist abgesehen werden sollte. Die Bestrebungen der Kantone, eine interkantonale Koordination der Spitzenmedizin aufzubauen (NFA), wird von der FDP jedoch sehr begrüsst; die Einräumung einer entsprechenden subsidiären Kompetenzübertragung an den Bundesrat macht im Rahmen dieser KVG-Revision durchaus Sinn.

Aus Sicht der FDP müssen zuerst die sowohl politischen wie auch technischen Fragen bezüglich der Möglichkeit eines direkten Übergangs von der dualen zur monistischen Spitalfinanzierung geklärt werden, bevor über den Sinn einer Einführung der dual-fixen Spitalfinanzierung – sozusagen als Zwischenschritt – entschieden werden kann. Die Einführung des dual-fixen Finanzierungsmodells ist aus Sicht der FDP somit nur dann gerechtfertigt, wenn dies einem notwendigen (zeitlich begrenzten) Zwischenschritt auf dem Weg zur monistischen Spitalfinanzierung entspricht. Praxisorientierten Kriterien muss entsprechend Rechnung getragen werden, damit ein möglichst schneller und kostengünstiger Übergang vom einen zum anderen Finanzierungssystem möglich ist. Die FDP fordert das zuständige Departement demnach auf, im Hinblick auf die

Kommissionsberatung der Spitalfinanzierung eine Analyse zu erarbeiten, welche die beiden zur Diskussion stehenden Systeme (dual-fixe Finanzierung / monisitische Finanzierung) bezüglich deren Umsetzung in der Praxis vergleicht. Dabei müssen insbesondere alle Fragen technischer Natur (abzuschätzender Aufwand für den Umbau der bestehenden Systeme, Zeithorizont für die Inkraftsetzung des neuen Finanzierungsregimes) sowie auch Fragen zu den Auswirkungen für die betroffenen Leistungserbringer und Institutionen beantwortet werden. Aus Sicht der FDP kann nur dann eine seriöse parlamentarische Beratung stattfinden, wenn auch die entsprechenden Grundlagen zur Verfügung stehen.

Ob mit oder ohne Zwischenschritt wird dem Übergang zur monistischen Spitalfinanzieung genügend Zeit eingeräumt werden müssen, um alle Fragen bezüglich der politischen Akzeptanz (hier geht es insbesondere um die Frage, wer in einem solchen System neu als „Monist“ fungieren soll) sowie der technischen Umsetzbarkeit eingehend zu klären. Das Gesundheitswesen als Ganzes betrachtend, sollte die Realisierung des neuen Spitalfinanzierungsmodells mit der Einführung der Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringer (siehe erstes Gesetzgebungspaket, Vorlage 1B) einhergehen, um einem wettbewerbsfördernden und langfristig kostendämpfenden Anreizsystem gerecht zu werden. Bei allen technischen Belangen darf das oberste Ziel unserer Gesundheitspolitik, nämlich die gute Verfügbarkeit von qualitativ hochstehenden medizinischen Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger, nie aus den Augen verloren werden.