Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Fakt ist, dass die vorgeschlagene Revision keine Kostenreduktionen bewirken wird, SVP sondern ausschliesslich Verlagerungen bei den Kostenträgern. Besonders stossend ist dabei, dass sich die Kosten für die Grundversicherung höchstwahrscheinlich erhöhen werden, was erneut zu höheren Prämien führen wird. Der Hinweis, dass dafür Entlatungen bei den Zusatzversicherungen stattfinden, dienen der Sache wenig.

Die SVP erwartet vom zuständigen Departement und vom Bundesamt endlich griffige Vorschläge, die der Kostendämpfung im stationären Leistungsbereich des Gesundheitswesens dienen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen dienen nicht dazu, weswegen die SVP die Teilrevision Spitalfinanzierung als unwirksames und untaugliches Instrument ablehnt.

Kostendämpfende und kostenlenkende Massnahmen sind auf Grund von Effizienzstei- SPS gerungen und Dämpfung der Mengenausweitung und nicht auf Kosten einer qualitativ hochstehenden und wirksamen Grundversorgung einzuführen.

Übertriebene Forderungen nach Wettbewerb, wie zum Beispiel die im Reformpaket 1 vorgeschlagene Aufhebung des Vertragszwangs, oder die im vorliegenden Vernehmlassungspaket propagierte Gleichstellung der Privatkliniken mit den öffentlich und öffentlich subventionierten Spitälern lehnen wir ab. Sie sind unsozial und trügerisch. Die freie Arztwahl wird zum Privileg der Gutverdienenden. Die Gleichstellung der Privatspitäler mit den öffentlich und öffentlich subventionierten führt zwangsläufig zu einer Mengenausweitung die mit Steuergeldern finanziert wird; Geld das der öffentlichen Hand dann fehlen wird, wenn es um die Finanzierung der Pflege geht. Längstens bekannt ist auch, dass das Gesundheitssystem in Amerika am meisten marktwirtschaftliche Instrumente hat und trotzdem das Teuerste auf der Welt ist.

Die SP Schweiz ist überzeugt, dass staatliche Regulierungen in den Bereichen Spitalplanung, Spitzenmedizin und Hightech-Medizin kostendämpfende und kostenlenkende Wirkung haben und deshalb zu stärken sind. Notwendig sind zudem griffige Massnahmen im Bereich der Medikamente und beim Angebot von alternativen Versicherungsformen. Letztere durchbrechen das System der Einzelabgabe von Leistungen und fördern die Übernahme von Verantwortung im Rahmen einer Gesamtbehandlung und leisten damit einen wichtigen Beitrag im Bereich der Mengensteuerung. Zudem braucht es verstärkte Massnahmen zur Qualitätssicherung.

Generell stellt die SP Schweiz fest, dass keine dieser Massnahmen in befriedigender Weise in die Revisionsvorlagen des Bundesrates eingeflossen sind. Die SP Schweiz fordert sie deshalb im Rahmen der Vernehmlassungen und im Rahmen der parlamentarischen Beratung der einzelnen Vorlagen.

Die vorgeschlagene Neuregelung der Spitalfinanzierung stellt einen eigentlichen Kurs- GPS wechsel in der Spitalfinanzierung dar:

Neu sollen auch Behandlungen in Privatspitälern von den Kantonen mit einem Sockelbeitrag (inkl. Investitionskostenanteil) subventioniert werden. Die GRÜNEN lehnen einen solchen Schritt entschieden ab. Die gerühmten „gleich langen Spiesse“ für

öffentliche und private Spitäler werden eine Farce bleiben, werden doch Privatspitäler immer versuchen, eine Patientenselektion zu betreiben und sich auf die lukrativen Behandlungen zu beschränken.

Die öffentliche Hand wird dadurch mit rund 800 Millionen CHF zusätzlich belastet. Es profitieren wie schon beim dringlichen Bundesgesetz über die Spitalfinanzierung

ausschliesslich die Zusatzversicherten. Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung hat gezeigt, dass es grossmehrheitlich die besser gestellten Einkommensschichten sind, welche über eine Zusatzversicherung verfügen. Insgesamt bedeutet die Revision also eine massive Umverteilung von Steuergeldern und Grundversicherungsprämien hin zur Zusatzversicherung. Sollte die Finanzierungspflicht der Kantone ausgedehnt werden, fordern die GRÜNEN auch für Privatspitäler „gleich lange Spiesse“, d.h. Unterstellung unter die Planungspflicht, Definition einer Aufnahmepflicht von PatientInnen, allenfalls Führung eines Notfalldienstes, Ausbildungspflicht von Personal etc.

Versicherer und Kantone teilen sich in die anrechenbaren Kosten. Zu diesen gehören neu auch die Investitionen. Als Prinzip ist gegen diese „Gleichstellung der Finanzierer“ nichts einzuwenden. Bei einem heutigen Kostendeckungsgrad der Tarife von rund 44 Prozent und einem angenommen Investitionskostenanteil von 15 Prozent bedeutet dies eine massive Umverteilung zu Lasten der Grundversicherung und der Versicherten in der Grössenordnung von insgesamt rund einer Milliarde CHF. Das ist sozial unverant-