Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Qualität der Behandlung von chronischen Leiden, Multimorbidität und den

Bedarf an Langzeitbetreuung zu richten. Damit kann vorab bei älteren

Patienten das Vertrauen in diese Versicherungsformen verbessert werden.

41c 2 Es ist zu vermeiden, dass seitens von HMO’s oder von Ärztenetzwerken ffg

mit Budgetverantwortung Patienten selektiert und/oder unterversorgt

werden – im besonderen dann, wenn die Patienten neu während drei

Jahren an ein solches Versicherungsmodell gebunden werden können. Zu

diesem Zweck sind die Versicherer zu veranlassen, die Ärzt/innen mit

Budgetverantwortung mit abgestuften Capitations zu entschädigen, die

sich nach dem Alter und dem Schweregrad der Erkrankung des Versiche-

ten richten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die beispielsweise für

Transplantationspatient/innen geltende Grossrisikoversicherung

auszubauen und auf chronisch Erkrankte auszudehnen.

41c 2 Wir sind der Auffassung, dass auch beim Prinzip der Budgetverantwortung GELIKO

gewisse kostenintensive Behandlungen nicht zu Lasten des

Versorgungsnetzes gehen können (z.B. Kosten von Transplantationen,

Arzneimittel bei Blutern usw.). Das Gesetz sieht keinen Hinweis auf

derartige Ausnahmeklauseln vor, auch wenn sich der Kommentar dazu

äussert.

41c 3 Hier müsste der 2. Satz ergänzt werden: „Das integrierte Versorgungsnetz EVP

muss alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

anbieten oder durch Leistungseinkauf ermöglichen.“

41c 3 Oberstes Ziel der Förderung von Managed Care Modellen muss sein, FDP

dass die Versicherten vom Hausarzt über den Spezialisten bis hin zur

stationären Behandlung begleitet werden, so dass teures Hin- und

Herpendeln zwischen verschiedenen Leistungserbringern vermieden

werden kann. Im Rahmen der dringend notwendigen Therapierung von

Fehlanreizen im Gesundheitswesen ist dies ein wertvoller Beitrag zur

Reduzierung der Mengenausweitung beim Konsum (seitens der

Versicherten), respektive der Verschreibung (seitens der

Leistungserbringer) von medizinischen Leistungen, was sich positiv auf die

Entwicklung der Gesundheitskosten auswirkt.

41c 3 La prévention étant le parent pauvre de la LAMal, cet article, par rapport FRC

au texte explicatif, ne fait pas ressortir les efforts de prévention que le

prestataire de soins doit apporter, même s'il doit avoir un rôle proactif.

41c 3 Evident et superflu. C’est la règle de tout processus thérapeutique, même FMH

en dehors d’une organisation de Managed care ! L’ouverture à des presta-

tions non obligatoirement à charge des caisses-maladie est à rejeter for-

mellement. Elle entre de front en contradiction avec la volonté de maîtriser

les coûts qui sous-tendent ce projet.

41c 3 Im Gesetz soll ausdrücklich vorgeschrieben werden, dass integrierte HMO

Versorgungsnetze über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Gesund-Leistungen erbringen können. Diese Bestimmung ist sinnvoll, weil damit heitsplan der Spielraum für Innovationen im Behandlungsprozess geschaffen wird,

z. B. um Steuerungsinstrumente einzusetzen. Theoretisch bestehen

Anreize, diesen Spielraum zu nutzen, weil im System der

Budgetverantwortung Vorteile erzielt werden können. Wir haben jedoch

aufgrund der bestehenden Erfahrungen grosse Zweifel, ob die Anreize ge-

nügend sind.

Das Realisieren von Prozessinnovationen erfordert personelle und direkte

finanzielle Mittel. Das Finanzierungsproblem wird mit der Vorlage nicht

gelöst. Wie oben dargelegt, werden sich die Versicherer aufgrund der

Ausgestaltung des Risikoausgleichs auch künftig davor hüten, das

Qualitätsargument in den Vordergrund zu stellen.

41c 3 Der Begriff „integrierte Versorgungsnetze“ ist missverständlich. Wir med-

empfehlen, das Wort „integriert“ wegzulassen. Es könnte sonst so swiss.net verstanden werden, dass alle Leistungserbringer der Behandlungskette

Teil des Versorgungsnetzes sind. Es ist aber ein marktwirtschaftliches

Merkmal der Netzwerke, dass über Preisverhandlungen mit ambulanten