Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/4: 00.421 Parlamentarische Initiative de Dardel; Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats · 80 Seiten

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beispielsweise auch für die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen keine Bewilligung, obwohl auf diesem Markt ebenfalls seriöse und weniger seriöse Anbieter mit unterschiedlichsten Qualifikationen tätig sind. Wir vertreten die Auffassung, dass den Parteien insgesamt mit einer guten Schutzgesetzgebung besser gedient ist als mit einer einschränkenden Bewilligungspflicht.

GR: Das Absehen von einer Bewilligungspflicht für berufsmässige Anbieter von Teil-

zeitnutzungsrechten an Immobilien ist sehr zu begrüssen, da Normen, welche den Vertrag zwischen Anbieter und Konsument regeln, dem Einzelnen griffige Instrumente in die Hand geben. Ausserdem wäre eine seriöse Aufsicht, gerade in einem Tourismuskanton wie dem unseren, nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich.

SH: Im Hinblick auf die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) bzw. den Verhältnismässig-

keitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 2 und 36 Abs. 3 BV) ist zu Recht auf die Einführung einer Bewilligungspflicht für das berufsmässige Handeln mit Teilzeitnutzungsrechten verzichtet worden.

SO: Die Kommission ist der Auffassung, eine Bewilligungspflicht für das berufsmäs-

sige Handeln mit Teilzeitnutzungsrechten sei nicht verhältnismässig und in der Wirkung durch den internationalen Charakter dieser Rechte eingeschränkt. Wir teilen diese Beurteilung.

Parteien / Partis politiques / Partiti politici

SVP: Mit Nachdruck verwehrt sich die SVP gegen eine - allenfalls in einer zweiten

Phase einzuführenden - Bewilligungspflicht.

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

ChVD:Comme CP.

CP: Pour les motifs invoqués dans le rapport, et considérant que la mise en place

d’une procédure d’autorisation serait d’une lourdeur disproportionnée, nous sommes opposés à l’instauration d’une telle procédure.

economiesuisse: Ausdrücklich unterstützen wir den Verzicht auf die Einführung einer

Bewilligungspflicht.

FRI: Nous partageons l'avis exprimé dans le rapport et consistant à ne pas soumet-

tre cette activité à une procédure d'autorisation, par essence lourde et, en l'occurrence, disproportionnée.

HEV: Wir gehen mit den im begleitenden Bericht (S. 9) gegebenen Gründen einig,

was den Verzicht auf die Einführung einer Bewilligungspflicht betrifft. Die dafür notwendige Aufblähung der Administration und die damit verbundenen Kosten stünden in einem absoluten Missverhältnis zu ihren Wirkungen. Der HEV Schweiz lehnt eine Bewilligungspflicht daher entschieden ab.

SwissBanking: Nous approuvons le fait que l’activité des professionnels du temps

partagé ne soit pas soumise à autorisation. En effet, la procédure serait alors disproportionnée par rapport à l’importance de ce type d’activité.

USPI: Nous approuvons le fait qu’il ne soit pas envisagé de soumettre l’activité des

professionnels du temps partagé à autorisation : il en résulterait une procédure d’une lourdeur disproportionnée par rapport au résultat que l’on pourrait en attendre, au vu en particulier du caractère international de ce type d’activité.