Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten
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F.4 Ja Nein Bemerkungen (Zitate), sechs Bereiche
amministrativi, possano compensare l’assenza di un preciso fondamento costituzionale teso a regolamentare specificamente la delicata materia, come è stato il caso per la statistica con l’art. 65 cpv. 2 Cost.
UR X Der Vorschlag eines Systems von sektoriellen Personenidentifikatoren vermag den
Anforderungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes kaum besser Rechnung zu tragen als ein einheitlicher Personenidentifikator. Vielmehr vertreten wir die Auffassung, dass ein einziger, einheitlicher Personenidentifikator unter Beachtung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes realisierbar wäre.
USAM …bringt die Sektorialisierung keine Verbesserung. Es werden bloss zusätzliche Schnittstelle
geschaffen, die Quellen von Fehlern und Lecks sein könnten.
VD X Non, au vu de la subsistance d'un serveur central, des risques de connexion entre les registres
d'un même secteur et du fait que le SPIN peut, cas échéant, être obtenu des personnes concernées ou par un autre moyen, la proposition n'offre pas tellement plus de sécurité que le numéro fédéral d'identification unique (EPID).
VS X …même un identificateur universel aurait pu répondre aux soucis de la protection des données.
VZIV (x) Im Zusammenhang mit der Harmonisierung…stellt uns sich für uns natürlich auch die Frage des
Datenschutzes. Unseres Erachtens muss der Grad der Harmonisierung durch eine eindeutige Codierung beschränkt sein; will heissen, der Online-Zugriff anderer Verwaltungseinheiten muss mit einem klar definierte Zugriffskatalog ausgestaltet sein. Es darf nicht sein, dass statische Ergebnisse so fein untergliedert sind, dann bisher nicht bekannte Informationen über einzelne Personen entnommen werden können.
Diese Neuregelung darf auf keinen Fall zum gläsernen Bürger führen.
ZG (x) Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten können mit einem sektoriellen Personenidentifikator
sektorübergreifende Abgleiche weniger leicht vorgenommen werden. Bereits innerhalb des Sektors wird aber der Abgleiche erleichtert und die damit entstehende Gefährdung des Persönlichkeitsrechts wird dadurch sektorintern erheblich…Der Gefahr des Totalabgleichs wird damit – auch wenn der Zugang zum Identifikationsserver eingeschränkt wird – nicht genügend entgegengewirkt…Der vorgesehene eidg. Personenidentifikator mit Sektoraufteilung enthält die verlangten Schutzmassnahmen nicht. Zudem fehlt für die Einführung die erforderliche verfassungsrechtliche Grundlage.
Aus Sicht der Informatik jedoch ist die Unterteilung in sechs Bereiche eine unverhältnismässige Forderung des Datenschutzes. Die verschiedenen Amtsstellen bearbeiten bereits heute dieselben Daten wie nach der Einführung des SPIN…Im Gegenteil, das Zusammenlaufen der unterschiedlichen Daten in einem zentralen Server könnte neue Gefahren hervorbringen,…
ZH X …trägt den Anforderungen Daten- und Persönlichkeitsschutzes kaum besser Rechnung als ein
EPID. Das System…stellt…eine komplizierte Scheinlösung dar, die vorgibt, Probleme des Datenschutzes zu lösen, und mit dem Aufbau von zusätzlichen Schnittstellen neue Risiken für den Datenschutz schafft. Wir sind der Ansicht, dass ein einziger, einheitlicher Personenidentifikator unter Beachtung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes realisiert werden könnte.