Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

auch länger dauernde Präventionsprogramme in guter Qualität umgesetzt

werden können, was sich positiv auf die Pflegekosten auswirkt.

Sie erachten die in Art. 19 Abs. 2 KVG vorgeschlagene Einschränkung der SGPG Tätigkeit der Stiftung „Gesundheitsförderung Schweiz“ als nicht sinnvoll und

kontraproduktiv. Sie stellen deshalb den Antrag, auf diese Änderung zu ver-

zichten und den eingefügten zweiten Satz zu streichen.

Gesundheitsförderung ist eine interdisziplinäre Tätigkeit, die sich mit Le-

bensbedingungen, Lebensstilen, Risikofaktoren für Krankheit und Gesund-

heitsdeterminanten beschäftigt. Eine Einschränkung ihres Interventionsfelds

auf die alte Bevölkerung hat weder eine wissenschaftliche, noch eine kon-

zeptuelle Begründung.

Lehnen die Schaffung von Art. 19 Abs. 2 KVG ab. Diese Frage muss in der PULSUS ausschliesslichen Kompetenz der Versicherer und der Kantone bleiben.

H+ unterstützt eine neue Schwerpunktbildung in der „Altersprävention", so- H+ wohl auf Ebene der generellen Prävention als auch der individuellen, und bit-

tet den Bundesrat, hier schnell zu Handeln. H+ ist bereit, an Programmen

mitzuarbeiten.

H+ weist jedoch daraufhin, dass für eine solche notwendige Verstärkung der

Prävention und speziell der Altersprävention eine Überarbeitung des Ge-

sundheitswesens innerhalb einer verfassungsrechtlichen Neuordnung ange-

bracht ist. Nur die Ausweitung einzelner Massnahmen mag opportun sein,

der Konsistenz einer Schweizer Gesundheitspolitik hilft es nicht.

Art. 19 Abs. 2 KVG unverändert belassen. Chirosuisse Die Ergänzung von KVG Art. 19 Abs. 2 mit dem Ziel, dass die für die Ge- SRK sundheitsförderung vorgesehenen Mittel zielgerichtet auch zugunsten der

Altersprävention eingesetzt werden, erscheint angesichts der im Langzeit-

pflegebereich zu erwartenden Kosten äusserst sinnvoll. Die Mittel dazu müs-

sen jedoch aus dem bereits heute definierten Beitrag ausgeschieden werden.

Das ffg erachtet die Förderung der Altersprävention als sinnvoll und zweck- ffg mässig.

Die Stiftung Gesundheitsförderung soll ihre Schwerpunkte selbständig set- santésuisse zen. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, die konkrete inhaltliche

Schwerpunktsetzung der Stiftung via KVG-Revision festzuhalten.

Aucun objectif précis d’économies à réaliser sur le plan de cette mesure ac- Cosama cessoire n’a été fixe. La Fondation Promotion Santé Suisse sera placée de-

vant un choix : changer de priorité ou étendre son programme en prélevant

davantage de contributions. La première option est privilégiée. Il y a cepen-

dant des fruits à attendre d’un tel effort de prévention et cette initiative est

saluée.

Der SSR begrüsst, die Prävention im Alter zu einem Schwerpunkt der Ge- SSR sundheitsförderung auszugestalten.

Les mesures conduisant à accorder une importance particulière à la promo- FARES tion de la santé et à la prévention des maladies chez les personnes âgées

reçoivent l’appui de la FARES à condition que les associations de personnes

âgées soient considérées comme des partenaires reconnus aux côtes des

professionnels de la santé, et que l'on forme spécialement et en suffisance

du personnel qualifié pour ces tâches.

Lehnt diese gesetzgeberische Einschränkung ihres Public Health Auftrages Gesundheitsab und stellt den Antrag, auf Änderung von Art. 19 Abs. 2 KVG zu verzichten förderung und den eingefügten zweiten Satz zu streichen.

Bei vielen Menschen treten die belastenden Faktoren, ja sogar behand-

lungsbedürftigen Symptome nicht erst im Alter, sondern bereits in mittleren

und bei manchen gar in jüngeren Jahren auf. Public Health Massnahmen

müssen früh angesetzt werden.

Haben heute eine auf die gesamte Bevölkerung ausgerichteten Auftrag zu

erfüllen. Weshalb soll bei dieser grundlegenden Tätigkeit zugunsten der Ge-