Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Touring Club S'agissant des principes devant régir le trafic régional, le TCS tient à rappeler,
Schweiz comme il l'a fait dans le cadre de la consultation relative à la 2e réforme des
chemins de fer, qu'il cautionne le subventionnement de l'infrastructure mais qu'il souhaite une ouverture progressive au marché en ce qui concerne l'exploitation. C'est la raison pour laquelle le TCS s'oppose au principe du droit à une ligne ferroviaire lorsqu'une telle ligne ne présente aucune perspective de rentabilité. Le cas échéant, il suggère, pour garantir le maintien d'une offre de prestations dans les régions périphériques, de recourir à une offre publique routière (bus), souvent moins coûteuse.
En toute logique, le TCS demande que la part des indemnités versées par la Confédération soit déterminée en fonction de critères sociaux et économiques pour l'essentiel.
Verband öffentlicher Gemäss Schlussbericht (S. 101) soll das neue System im Interesse einer flächen-Verkehr - Union des deckenden, nachhaltigen Verkehrspolitik die Aufrechterhaltung des Leistungsantransports publics - gebots in schwach besiedelten, wirtschaftlich benachteiligten Gebieten sicherstel-Unione dei trasporti len. Der Bund hat somit als Besteller kein Interesse an einem öV-Abbau. Der VöV pubblici verlangt deshalb zusätzlich von Bund und Kantonen eine gemeinsame Absichts-
erklärung. Die Verkehrsdirektoren bekräftigen darin gegenüber dem Bund ihren Willen, die durchschnittlichen 50-Prozent-Anteile an der RPV-Finanzierung zu übernehmen und die Bundesmittel, die ihnen dazu durch die NFA vermehrt zur Verfügung stehen, entsprechend einzusetzen.
Pro Natura Pro Natura teilt die Befürchtungen des VCS und unterstützt sämtliche Anträge des
VCS in den Bereichen Regionalverkehr und Agglomerationsverkehr.
Greenpeace Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme der Grünen Partei
Schweiz Schweiz.
ADFV Art. 41 Verband öffentlicher Der Regionalverkehr wird zwar als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen nach Verkehr - Union des wie vor gemeinsam finanziert, der Anteil des Bundes soll jedoch von bisher 69 transports publics - Prozent auf durchschnittlich 50 Prozent zu Lasten der Kantone gesenkt werden. Unione dei trasporti Als Kompensation sollen die Kantone vom Bau, Betrieb und Unterhalt der Autopubblici bahnen entlastet werden. Eine explizite Verpflichtung der Kantone, den Ausfall mit
den zugestandenen Kompensationsmitteln zu übernehmen, fehlt jedoch gänzlich. Diese Kompensationsmittel sind zweckfreie Mittel. Der VöV ist der Ansicht, dass die Kantone - da ihnen durch die NFA die notwendigen Gelder bereitgestellt werden - verpflichtet werden müssen, dieses Geld auch wieder für den öffentlichen Verkehr zu verwenden. Zur Verhinderung eines möglichen öV-
Leistungsabbaus fordert der VöV deshalb, in Art. 41 ADFV eine entsprechende Übergangsbestimmung einzuführen. Dementsprechend soll in Art. 41 ADFV als neuer Abs. 6 eine weitere Übergangsbestimmung eingefügt werden, die wie folgt lautet: "Die Veränderung der Anteile von Bund und Kantone aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) darf in den Fahrplanperioden 2007/08 und 2009/10 nicht zum Abbau von abgeltungsberechtigten Leistungen führen." Für den VöV ist es zentral, dass die Finanzierung des Regionalverkehrs eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bleibt. Damit wird ein landesweites Angebot des öffentlichen Verkehrs auch in Zukunft sichergestellt. Der VöV hat sich bereits bei der Verfassungsabstimmung dafür ausgesprochen, dass die Herabsetzung des Durchschnitts der Bundesbeteiligung zu Lasten der Kantonsbeteiligung nur akzeptiert werden kann, wenn den Kantonen im Rahmen der NFA die zusätzlichen Belastungen mit Kompensationsgeldern ausgeglichen werden. Allerdings muss sichergestellt werden, dass das öV-Angebot nicht als Folge dieser Umverteilung abgebaut wird.
EBG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Uri Stimmt der Neuregelung zu. Ferner wird festgehalten, dass die Bahnreform II mit
der vorgesehenen Auftrennung in ein Grund- und Ergänzungsnetz Konsequenzen auf die NFA haben kann. Es ist deshalb richtig, dass die Bahnreform II vollständig aus der Vorlage zur NFA ausgeklammert und separat geregelt wird. Zudem wird beantragt, dass für die Substanzerhaltung des Schienennetzes zusätzlich eine Aufstockung bei den Mitteln für die Berggebietskantone analog zum Hauptstrassenbereich vorzusehen ist (Erfüllung Motion Bezzola vom 8. Oktober 2004).
Kanton Schwyz Gleiche Haltung wie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen
Verkehrs (KöV) mit einer Ausnahme: die Bundesabgeltungen an die Kantone im Regionalverkehr sollen nach den Grundsätzen der NFA erfolgen - d.h. mit 50%. Kanton Zug Die Angleichung der Nettobelastung der Kantone pro Kopf ohne Berücksichtigung
der Finanzkraft wird begrüsst. Auch gegen die Reduktion der Abgeltung der ungedeckten Kosten auf 50% wird nichts eingewendet.
Kanton Solothurn Stützt sich auf die Stellungnahme der KöV und stimmt dem Schlussbericht zu.
Ausnahme: Die Berechnungen der Abgeltungen des Bundes an den Regionalverkehr (Art. 53 Abs. 2 EBG).
Kanton Schaffhau- Die Versachlichung der Bundes- und Kantonsbeiträge rechtfertigt sich, da dasen durch mehr Handlungsspielraum entsteht. Gefordert wird, dass die strukturellen
Voraussetzungen der Kantone weiterhin ein Bemessungskriterium bleiben. Da dies in den letzten Monaten zu einer politischen Frage geworden ist, muss offen gelegt werden, welche Belastungen auf die Kantone zukommen bzw. welche Beiträge auf welcher Grundlage der Bund bezahlt.