Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

Schliesslich wird bemängelt, dass im neuen Gesetzesentwurf die Niederlassungsfreiheit nicht genügend abgesichert ist (vgl. dazu auch Bemerkungen zu Art. 6 ISEG).

Schweizerischer Im Schlussbericht wird mehrmals darauf hingewiesen, dass in der Rahmenge-Berufsverband Sozia- setzgebung die Ziele, Grundsätze und Kriterien der Eingliederung festgelegt le Arbeit / Schweize- werden sollen. Es wird begrüsst, dass wichtige Grundsätze im vorliegenden rischer Berufsverband Entwurf enthalten sind. Bedauert wird hingegen, dass die Definition der Ziele der SozialpädagogIn- der sozialen Eingliederung nicht wahrgenommen wurde.

nen

Es wird als besonders wichtig erachtet, dass die Niederlassungsfreiheit gemäss Art. 24 BV gewährt bleibt. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, sich in einem Kanton niederzulassen, in dem sie bis dahin nicht Wohnsitz hatten. Es darf also nicht geschehen, dass eine Institution eine Person ablehnt, nur weil diese bisher in einem anderen Kanton Wohnsitz hatte. Dieser Aspekt ist insbesondere auch bei der Frage der Kostenbeteiligung massgebend, weil der Wohnsitzkanton sich an den Aufenthaltskosten beteiligt. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass mit einer nationalen Koordination und Bedarfsplanung einer Kantonalisierung der Platzierung und damit einer Einbusse der Lebens- und Betreuungsqualität der Behinderten entgegengewirkt werden kann. Durch die Einführung der NFA darf es weder zu Ungleichbehandlungen in den verschiedenen Kantonen kommen, noch soll die Bewegungsfreiheit der Menschen mit Behinderungen über die Kantonsgrenze hinweg eingeschränkt werden.

Konferenz der Verei- Die KVEB unterstützt die Grundausrichtung des ISEG. Entscheidend für die nigungen von Eltern Elternvereinigungen sind folgende Grundsätze:

behinderter Kinder

1) Keine behinderte Person soll "gezwungen" werden können in eine Institution einzutreten oder zu wechseln, die nicht ihren objektiven und persönlichen Bedürfnissen entspricht.

2) Die Niederlassungsfreiheit ist weitest möglich zu gewährleisten. Diese ist sowohl innerhalb des Wohnsitzkantons als auch bei einem ausserkantonalen Aufenthalt zu berücksichtigen.

3) Keine behinderte Person soll wegen des Aufenthaltes in einer Behinderteninstitution von der Sozialhilfe abhängig werden.

4) Es müssen Rechtsmittel mit voller Überprüfungsbefugnis bis zum Bundesgericht zur allfälligen gerichtlichen Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche verankert sein.

Nach Ansicht der KVEB erfüllt das ISEG diese Grundsätze nur teilweise. Sie verweist daher auf die Stellungnahmen der DOK sowie der Elternvereinigung "insieme".

Curaviva - Verband CURAVIVA ist mit der Stossrichtung der anvisierten neuen Lösung, wie sie im Heime und Institutio- ISEG zum Ausdruck kommt, grundsätzlich einverstanden. Der ISEG-Entwurf ist nen Schweiz in sich homogen und trägt mit seinen Minimalstandards dazu bei, die Finanzie-

rung der Institutionen bei der bevorstehenden Kantonalisierung abzusichern. Der im ISEG verwendete Begriff "invalid" ist allerdings diskriminierend und ist deshalb durch den Begriff "Menschen mit Behinderung" zu ersetzen.

Haus Tobias Fragen des Vernehmlassers:

- Ist der Rechtsanspruch auf ausreichende und wirkungsvolle Sozialbegleitung und nicht partikularisierte Pflege mit dem vorliegenden Entwurf genügend verankert?

- Sind die Schnittstellen zu anderen Sozialversicherungssystemen genügend definiert und jeweilige Verantwortlichkeiten zureichend beschrieben? Diese Frage stellt sich auch bei Institutionen und Trägerschaften.

ISEG / IVG Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung grundsätzlich zu.

Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung grundsätzlich zu.

Landschaft

Canton du Jura La solution est pertinente. Elle modifiera les relations avec les institutions socia-

les, nécessitant une planification stratégique cantonale et intercantonale et des contrôles accrus. Ainsi, une nouvelle convention intercantonale, basée sur les principes de la RPT, devrait entrer en vigueur au 1er janvier 2006. Les exigences de l'OFAS, avant et après l'introduction de la RPT, mériteraient d'être précisées. La dynamique des coûts est dans ce secteur très importante.

Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.

tische Partei der

Schweiz

Evangelische Volks- Stimmt der Neuregelung zu.

partei der Schweiz

Insieme / Schweizeri- Es wird gefordert, dass genügend gute Wohn- und Arbeitsplätze von Behindersche Elternvereini- teneinrichtungen angeboten werden. Auch in Zeiten des Spardrucks dürfen in gung für Menschen diesem Bereich keine Einsparungen auf Kosten der Lebensqualität von behinmit geistiger derten Menschen erfolgen. Die heutige Qualität der institutionellen Angebote

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