Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 12. Wald, Jagd und Fischerei

Tabelle 50 Anträge zum Bereich „Wald“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

WaG Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Schwyz Es wird auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Forstdirektoren (FoDK)

und der Konferenz der Kantonsförster (KOK) verwiesen.

Kanton Obwalden Es wird beantragt, dass durch entsprechende Ausgestaltung der Verfahren die ge-

samtheitliche Betrachtungsweise der Bereiche Wald, Natur- und Landschaftsschutz sowie Hochwasserschutz gefördert wird. Inhalte der neuen Programmvereinbarungen (Produkte) sollen Synergien zwischen Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren, der Schutzwaldpflege, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Landwirtschaft usw. fördern.

Kanton Nidwalden Es wird begrüsst, dass der Bereich Wald entflochten wird (bzgl. der Vollzugsverant-

wortung), trotzdem aber weiterhin eine Verbundaufgabe bleibt. Im Zusammenhang mit der NFA und der Neuausrichtung der Waldpolitik ist der Wald als "integraler Bereich" zu verstehen, in dem der Wald mit all seinen Leistungen (Schutz, Biodiversität, Landschaft) inklusive Wertschöpfungskette Holz berücksichtigt werden muss.

Die Abkehr vom Finanzausgleich hin zur NFA bedeutet, dass weniger zweckgebundene Mittel von Seiten des Bundes für Wald zur Verfügung stehen. Um die im öffentlichen Interesse notwendige Waldnutzung für Schutz und Biodiversität noch sicherstellen zu können, ist künftig die Waldwirtschaft auf entsprechende Mittel angewiesen.

Die neuen Finanzströme zwingen die Kantone zu diversen Anpassungen, weshalb eine Übergangsregelung erforderlich sein wird. Für die Übergangsphase muss unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, dass laufende Projekte in die Programmvereinbarungen integriert werden können.

Kanton Glarus Stimmt mit der Stellungnahme der Kantonsoberförsterkonferenz sowie der Forstdi-

rektorenkonferenz weitgehend überein.

Im Zusammenhang mit der NFA und der Neuausrichtung der Waldpolitik ist Wald als "integraler Bereich" zu verstehen, in dem der Wald mit all seinen Leistungen

(Schutz, Biodiversität, Landschaft) inklusive Wertschöpfungskette Holz, berücksichtigt werden muss.

Die neuen Finanzströme zwingen die Kantone zu diversen Anpassungsarbeiten,

weshalb entsprechende Übergangsregelungen zwingend erforderlich sind. Die Kantone werden für ihre Waldpolitik neue Finanzquellen erschliessen und Nutzniesser stärker einbinden müssen.

Die NFA bedingt eine Loslösung der direkten Verknüpfung zwischen Bundesbeitrag und Kantonsbeitrag. Zudem muss die integrale Sicht- und Betrachtungsweise sichergestellt werden. Daneben sind Nutzniesser neu einzubeziehen und generell ist das Controlling anzupassen.

Für die Übergangsphase muss unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, dass laufende Projekte in die Programmvereinbarungen integriert werden können.

Canton de Fribourg Il importe dans le domaine des forêts que la possibilité soit offerte dans la phase

transitoire d'intégrer des projets en cours dans les conventions-programmes.

Kanton Solothurn Begrüsst wird, dass der Wald eine Verbundaufgabe bleibt. Der Wald ist weiterhin als

"integraler Bereich" zu verstehen, in dem der Wald mit seinen Leistungen und der Wertschöpfungskette Holz berücksichtigt werden muss.

Da weniger zweckgebundene Mittel vom Bund zur Verfügung stehen, sind die Kantone auf Mittel aus dem GLA angewiesen. Zudem sind Übergangsregelungen erforderlich, da die Kantone diverse Anpassungsarbeiten machen müssen.

Es muss sichergestellt werden, dass in der kantonalen Waldgesetzgebung auch Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Waldeigentümern möglich sind.

Der Abbau des administrativen Aufwandes ist als Ziel richtig und notwendig und langfristig auch realistisch. Kurzfristig ist die Aussage aber falsch. Die Umstellungen werden insbesondere den administrativen Aufwand für die Kantone vorübergehend erhöhen.

Kanton Basel-Stadt Die Änderungen werden grundsätzlich begrüsst, jedoch mit dem kritischen Hinweis,

wonach die Schwerpunkte der künftigen Waldpolitik des Bundes (Stichworte: Biodiversität, Schutzwaldfunktion, Holzproduktion) zum heutigen Zeitpunkt für eine definitive Stellungnahme zu wenig bekannt sind.

Kanton Basel- Die Änderungen werden grundsätzlich begrüsst, jedoch mit dem Hinweis, wonach die Landschaft Produkte der künftigen Waldpolitik des Bundes (Stichworte: Biodiversität, Schutz-

waldfunktion, Holzproduktion) zum heutigen Zeitpunkt für eine definitive Stellungnahme zu wenig ausformuliert bzw. bekannt sind. Es wird als notwendig erachtet, dass aufgrund der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen auch das SuG einer Teilrevision unterzogen wird, und dass dabei auch die Stellung der Leistungserbringer (gilt auch für den Wald), namentlich

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