Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 16. Weiteres Vorgehen

NFA auf den 1. Januar 2008 erfolgen kann.

Es wird empfohlen die Projektorganisation für die Erarbeitung der bundesrätlichen Botschaft beizubehalten, da sehr viel Know-how vorhanden ist und die paritätisch zusammengesetzten Projektgruppen sich bewährt haben.

Kanton Basel-Stadt Agglomerationsverkehr/Regionalverkehr: Die drei Themenbereiche Bahnreform, NFA und Verkehrinfrastrukturfonds sollen unbedingt parallel diskutiert und beschlossen werden. Überlagert wird die Problematik der Unübersichtlichkeit noch durch die Entlastungsprogramme des Bundes, die neue Unsicherheiten im finanziellen Bereich generieren.

Die Finanzierung von Verkehr und Infrastruktur sowohl von Agglomerations- und Regionalverkehrslinien bilde eine gemeinsam zu regelnde Aufgabe. Dies muss sich in erster Linie am Nutzen der Lösung der Verkehrsprobleme orientieren. Der Lastenausgleich zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kantonen soll über die Mechanismen der NFA erfolgen.

Individuelle Leistungen IV: Die organisatorischen Aspekte sollen in der 5. IVG-Revision behandelt und beschlossen werden.

Familienzulagen in der Landwirtschaft: Es wird angeregt, künftig nur noch die kantonalen Beiträge an den Bund zu regeln und auf die weiterhin vorgeschlagene Herabsetzung dieser Beiträge (proportional entsprechend dem Aufwand der Kantone für die Familienzulagen) zu verzichten.

Tierzucht: Die verwendeten Finanzzahlen müssen überprüft und korrigiert werden, damit die "NFA-

Gesamtrechnung" stimmt.

Zeitplan: Weil die Schaffung oder Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen in den Bereichen mit Aufgabenentflechtung erst erfolgen kann, wenn die Rahmengesetze auf Bundesebene definitiv bekannt sind, ist es für die Kantone sehr wichtig, das der Zeitplan der parlamentarischen Beratungen im Bund eingehalten werden kann. Den Kantonen ist in Kenntnis der Ergebnisse der Beratungen auf Bundesebene genügend Zeit einzuräumen, ihre Gesetzgebung anzupassen.

Kanton Basel- Der Kanton Basel-Landschaft hofft, dass die verschiedenen Bundesgesetze, die im Gefolge der NFA-Landschaft Beschlüsse geändert werden sollen, besser aufeinander abgestimmt werden. Er schlägt vor, dass für diejenigen Aufgabengebiete, die neu in die alleinige Zuständigkeit der Kantone übergehen, bei den betroffenen Bundesämtern für die Kantone Ansprechpersonen bezeichnet werden, die für eine rechtzeitige und korrekte Aktenübergabe verantwortlich sind. Allenfalls können die zuständigen Direktionskonferenzen eine Vermittlungs- und Koordinationsfunktion für die einzelnen Sachgebiete übernehmen.

Wichtig ist ferner die Einhaltung des Zeitplanes, damit die Kantone die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung planen können.

Zentrale Punkte:

Das Projekt NFA basiert auf der Aufwandneutralität zwischen Bund und Kantonen insgesamt im Vergleich zum Ausgangszustand. Dabei sind zwei Aspekte von Bedeutung: Erstens die Aktualität der Globalbilanz und zweitens deren Vollständigkeit. Der Kanton Basel-Landschaft ist der Auffassung, dass in der Globalbilanz alle Verschiebungen der Finanzströme (insbesondere aufgrund der Entlastungsprogramme des Bundes) zu berücksichtigen sind und die Globalbilanz beim Übergang vom alten zum neuen System möglichst aktuell sein muss. Zudem wäre es für die Kantone sehr hilfreich, wenn für die kantonalen Gesetzgebungsarbeiten - voraussichtlich 2006/2007 - die detaillierte Globalbilanz pro Aufgabenbereich und pro Kanton (analog zur Tabelle 2 aus S. 196 des Schlussberichts) vorliegen würde. Diese könnte z.B. von der Projektleitung NFA erarbeitet und den zuständigen NFA-Stellen in den Kantonen rechtzeitig (d.h. 2006 und ev. nochmals 2007) zugestellt werden.

Der Terminplan sollte von der paritätischen Projektorganisation geprüft werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass alle Kantone die Termine unter Beachtung der kantonsinternen Terminplanungen (inkl. allfälliger Volksabstimmungen) einhalten können. Zudem wird betont, dass die Einhaltung des auf S. 10 (Schlussbericht) erwähnten Prozesses (inkl. Anhörung der Kantone, bevor der Bundesrat seine Vorschläge im Rahmen der Botschaft dem Parlament unterbreitet) aus kantonaler Sicht als unumgänglich einzustufen sei.

Ein weiterer Punkt sorgt für Unklarheit: Die Dotierung der Ausgleichsgefässe wurde auf S. 199 (Schlussbericht) für die vorliegende aktualisierte Globalbilanz für den vertikalen Ressourcenausgleich mit 72.5% und für den Lastenausgleich mit 27.5% vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist von "ohne Präjudiz" die Rede. Es ist nun unklar, was darunter zu verstehen ist. Ausserdem ist nicht durchschaubar, wer den definitiven Schlüssel der Aufteilung der beiden Gefässe festlegt. Die Kantone sind über den Prozess sowie die Kompetenz der Dotierung der Ausgleichsgefässe zu informieren.

Kanton Schaffhausen Zeitplan/Probleme:

- Da die meisten Auswirkungen der NFA per 2008 budgetwirksam werden, müsste bis Mitte 2007 klar

sein, wie sich die NFA-Umsetzung finanziell für die Kantone und Gemeinden auswirkt, damit im Herbst 2007 die Voranschläge beraten werden können.

- Die Erarbeitung des kantonalen Ausführungsrechts ist schwierig, wenn die definitiven Gesetze des

Bundes erst gegen Ende 2007 bekannt werden. Das Problem ist dabei, dass das demokratische Entscheidungsverfahren, das nicht vorzeitig gestützt auf Annahmen erfolgen kann, Zeit bedarf. Im Kanton Schaffhausen müssen Gesetzesänderungen vom Kantonsrat zweimal beraten werden (spätestens Juni 2007) und anschliessend sind häufig Volksabstimmungen nötig (spätestens September 2007).

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