Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 4. Bildung

Die Studie Nordmann hat gezeigt, dass die Schweiz in der Stipendienpolitik kein Giesskannenprinzip hat. Zudem hat die Darlehenspolitik diverser skandinavischer Länder einen anderen bildungs- und sozialpolitischen Hintergrund.

Im Rahmen der Erstausbildung sollte neben Ausbildungen der Sekundarstufe II insbesondere auch für Ausbildungsgänge der Tertiärstufe ausschliesslich Stipendien gewährt werden. Da das Stipendienwesen die Ausschöpfung des potentiellen Bildungskapitals verbessern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit für das einzelne Individuum leistet, soll nicht ein Darlehensanteil aufgeladen werden. Zudem verlieren generalisierte Darlehensmodelle bei näherer Betrachtung, selbst unter finanzpolitischen Gesichtspunkten, sehr rasch ihren Glanz.

JungsozialistInnen Die JUSO bevorzugt Variante 1, schlägt jedoch vor diese wie folgt zu modifizieren: Schweiz

Art. 10: Formen der Ausbildungsbeihilfen

Abs. 1: Ausbildungsbeihilfen werden grundsätzlich nur als Stipendien ausgerichtet. Abs. 2: Für Erstausbildungen werden Stipendien gewährt.

Abs. 3: Für Weiterbildung und Zweitausbildung werden Ausbildungsbeihilfen durch Stipendien gewährt; diese können durch Studiendarlehen ergänzt werden. Stipendien können ausnahmsweise durch Studiendarlehen ersetzt werden.

Begründung: Die negativen Auswirkungen eines vermehrten Ersatzes von Stipendien durch Darlehen (Abhalteeffekt für sozial benachteiligte Schichten, Bürokratisierung) sind mannigfach belegt. Nur um populistischen Forderungen zu genügen sollte nicht darauf eingetreten werden. Ausserdem hat sich erwiesen, dass Darlehen einen verwaltungstechnischen Nonsens darstellen und der Volkswirtschaft keinen Nutzen bringen. Des Weiteren wird angefügt, dass die Bildungssysteme in Kontinentaleuropa, welche auf ein chancengleiches Stipendiensystem setzen, auch die erfolgreichsten Länder sind, was die wissenschaftlichen Errungenschaften betrifft. Es wird als nicht verantwortbar erachtet, eine Entscheidung über Stipendien, Darlehen und Studiengebühren im Rahmen einer Vernehmlassung zur NFA herbeizuzwingen.

Interkantonale Sti- Die IKSK spricht sich mit Nachdruck für Variante 1 gegenüber Variante 2 aus.

pendien-Konferenz Allerdings bedeutet auch Variante 1 eine Aushöhlung des bewährten Status quo. Variante 2 käme schlicht einem radikalen und unerwünschten Systemwechsel in Richtung Darlehen gleich. Die IKSK empfiehlt, sich an der Definition des Modellgesetzes der EDK von 1997 zu orientieren: "Ausbildungsbeiträge für Erstausbildungen werden grundsätzlich als Stipendien gewährt. Für Zweitausbildungen und Weiterbildungen sowie in besonderen Fällen werden Darlehen als Ergänzung oder als Ersatz der Stipendien gewährt."

Bei einer Förderquote von lediglich 10,6 % der sich im Jahre 2001 in einer nachobligatorischen Ausbildung befindlichen Personen stellt der Ersatz oder Teilersatz von Stipendien durch Darlehen bildungs- und sozialpolitisch keine vernünftige und zielführende Lösung dar. Das Modellgesetz der EDK von 1997 sieht vor, dass Ausbildungsbeiträge grundsätzlich als nicht rückzahlbare Stipendien gewährt werden. Darlehen sollen lediglich als Ergänzung (bspw. bei Studienabschluss an Stelle eines Nebenerwerbs) oder in besonderen Fällen (bspw. bei nur knapp verpasstem Stipendienanspruch) als Ersatz für Stipendien bewilligt werden (vgl. dazu auch die Studie der EDK Stipendienpolitik in der Schweiz, Bern 1997). Zur gleichen ablehnenden Haltung kommt auch die jüngst erarbeitete Studie Nordmann zuhanden des Staatssekretärs für Bildung und Forschung Charles Kleiber (Roger Nordmann, Pour un modèle national de soutien aux études: analyse et propositions, Lausanne 2001). In der Stipendienpolitik kennen wir in der Schweiz nirgends ein Giesskannenprinzip! Die Darlehenslösung, wie sie etwa in diversen skandinavischen Ländern (Schweden 79%, Dänemark 87%) lange Zeit praktiziert wurde, hat einen ganz anderen bildungs- und sozialpolitischen Hintergrund. In Schweden oder Dänemark wurden Ausbildungsbeiträge fast flächendeckend an die in Ausbildung befindlichen jungen Leute bewilligt, während in der Schweiz lediglich etwa 10-11 % der sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befindlichen jungen Menschen Stipendien erhalten. Der administrative Aufwand in den nordischen Ländern ist enorm und der Rückfluss der Gelder unbefriedigend. Es ist kein Zufall, dass diese Länder gegenwärtig zu einer Abkehr ihrer bisherigen Politik tendieren. Jüngst hat auch der Kanton Luzern, der aus finanzpolitischen Überlegungen zu Beginn der 1990er Jahre ein System mit fixen, nach Ausbildungsrichtungen und Ausbildungsstand differenzierten Darlehensquoten eingeführt hat, im Rahmen einer erneuten Gesetzesrevision von dieser Politik zumindest teilweise wieder Abstand genommen.

Im Rahmen einer Erstausbildung sollte neben Ausbildungen der Sekundarstufe II insbesondere auch für Ausbildungsgänge der Tertiärstufe ausschliesslich Stipendien gewährt werden. Das Stipendienwesen möchte die Ausschöpfung des potenziellen Bildungskapitals verbessern und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit für das einzelne Individuum leisten.

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