Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja /oi sur /'assurance-ma/adie et
modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie
weshalb in absehbarer Zeit neue Systeme geprüft und eingeführt werden
müssen. Der erwähnte sozialverträglich finanzierte Hochkostenpool
überwindet das System des reinen Kostenausgleichs, stoppt die Entsoli-
darisierung indem es die Krankenversicherer von Behandlungsfällen mit
sehr hohen Kosten entlastet. Somit wären kostenintensive Patientinnen
und Patienten nicht mehr dem Wettbewerb ausqesetzt.
D'accord avec la prolongation de 5 ans de la compensation des risques. II LPS estime qu'elle ne doit pas etre modifiee, car eile doit etre fondee unique-
ment sur des criteres objectifs. Cela etant, la question se pose de savoir
si cette compensation des risques ne doit pas etre mise dans les disposi-
tions transitoires de la loi
Der Forderung nach einem Risikoau~gleich kann nochmals akzeptiert SVP werden. Jedoch gehört dieser in die Ubergangsbestimmungen und nicht
in Art. 105 KVG. Nach weiteren 5 Jahren soll dieser aufgehoben werden.
Auch in den Erklärungen sollte auf alle Hinweise verzichtet werden, die
einen Ausbau des Risikoausgleichs zur Diskussion stellen. Die Vermi-
schung von wettbewerblichen Elementen mit planwirtschaftlichen ist
grundsätzlich falsch und widerspricht den politischen Zielsetzungen der
SVP.
Eine kontinuierliche Verbesserung des Risikoausgleiches ist in jedem SKS solidarisch finanzierten Gesundheitssystem notwendig, in dem effiziente
1?.etreuungsprozesse und nicht Risikoselektion belohnt werden sollen. Mit
Ubernahme von Budgetverantwortung durch die Leistungserbringer wür-
de die Thematik noch aktueller. Die Leistungserbringer haben wesentlich
mehr Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten als
die Versicherer. Der Risikoselektion kann nur vorgebeugt werden, indem
für schlechte Risiken auch ein grösseres Budget zur Verfügung steht oder mehr Kosten über eine Rückversicherung abgedeckt werden.
Der heutige Risikoausgleich könnte mit gewissem Diagnoseklassen, die
heute dank der Codierung in den Spitälern bald überall vorahnden sind,
ergänzt werden . Zusätzlich wäre die Einführung eines Hochkosten- oder
Hochrisikopools im Sinne einer Rückversicherung möglich. Mit dem Pool
kann neben einer Verbesserung des Risikoausgleichs erreicht werden,
dass die Betreuung der verhältnismässig wenigen ( 2 - 5 % der Versi-
cherten), aber sehr teuren und kranken Patientinnen (30 - 50 % der Kos-
ten) nicht dem Wettbewerb ausgesetzt wird. Bei diesen Patientinnen sind
oft spitzenmedizinische Ressourcen notwendig. Ein Grossteil der Pati-
entlnnen könnte von Disease Management Programmen profitieren. Die
Rückversicherung könnte, mit entsprechenden Kompetenzen ausgestat-
tet, auf nationaler Ebene eine Rolle bei der Koordination und Steuerung
der Leistunq dieser Grossrisiken übernehmen.
Die Botschaft thematisiert den altersstrukturbedingten Risikoausgleich Schweiz. zwischen Versicherern. Das ist sicher ein berechtigtes An liegen. Die Mit- Städteverglieder des Schweizerischen Städteverbandes müssen aber darauf drin- band gen, dass endlich auch die den Prämienregionen nach Art. 61 Abs. 2
KVG immanente unsolidarische Behandlung der namentlich in den Städ-
ten konzentrierten schlechten Risiken beseitigt wird. Wenn einem Kran-
kenversicherer mit altersmässig ungünstiger Risikostruktur dafür von
Gesetzes wegen ein Ausgleich seiner finanziellen Belastung gewährt
wird, ist nicht einzusehen, warum eine Bevölkerungsgruppe an einem Ort
mit schlechten Risiken nicht auch einen Ausgle ich erhält, sondern den
Ausgleich durch höhere Prämien selber finanzieren muss.
Der Risikoausgleich unter den Versicherern ist nötig als Kompensation für economieihre Pflicht, Individuen mit unterschiedlichen Risiken zu Einheitsprämie suisse aufzunehmen. Zudem bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede in der