Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de Ja /oi sur /'assurance-ma/adie et

modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie

weshalb in absehbarer Zeit neue Systeme geprüft und eingeführt werden

müssen. Der erwähnte sozialverträglich finanzierte Hochkostenpool

überwindet das System des reinen Kostenausgleichs, stoppt die Entsoli-

darisierung indem es die Krankenversicherer von Behandlungsfällen mit

sehr hohen Kosten entlastet. Somit wären kostenintensive Patientinnen

und Patienten nicht mehr dem Wettbewerb ausqesetzt.

D'accord avec la prolongation de 5 ans de la compensation des risques. II LPS estime qu'elle ne doit pas etre modifiee, car eile doit etre fondee unique-

ment sur des criteres objectifs. Cela etant, la question se pose de savoir

si cette compensation des risques ne doit pas etre mise dans les disposi-

tions transitoires de la loi

Der Forderung nach einem Risikoau~gleich kann nochmals akzeptiert SVP werden. Jedoch gehört dieser in die Ubergangsbestimmungen und nicht

in Art. 105 KVG. Nach weiteren 5 Jahren soll dieser aufgehoben werden.

Auch in den Erklärungen sollte auf alle Hinweise verzichtet werden, die

einen Ausbau des Risikoausgleichs zur Diskussion stellen. Die Vermi-

schung von wettbewerblichen Elementen mit planwirtschaftlichen ist

grundsätzlich falsch und widerspricht den politischen Zielsetzungen der

SVP.

Eine kontinuierliche Verbesserung des Risikoausgleiches ist in jedem SKS solidarisch finanzierten Gesundheitssystem notwendig, in dem effiziente

1?.etreuungsprozesse und nicht Risikoselektion belohnt werden sollen. Mit

Ubernahme von Budgetverantwortung durch die Leistungserbringer wür-

de die Thematik noch aktueller. Die Leistungserbringer haben wesentlich

mehr Informationen über den Gesundheitszustand der Versicherten als

die Versicherer. Der Risikoselektion kann nur vorgebeugt werden, indem

für schlechte Risiken auch ein grösseres Budget zur Verfügung steht oder mehr Kosten über eine Rückversicherung abgedeckt werden.

Der heutige Risikoausgleich könnte mit gewissem Diagnoseklassen, die

heute dank der Codierung in den Spitälern bald überall vorahnden sind,

ergänzt werden . Zusätzlich wäre die Einführung eines Hochkosten- oder

Hochrisikopools im Sinne einer Rückversicherung möglich. Mit dem Pool

kann neben einer Verbesserung des Risikoausgleichs erreicht werden,

dass die Betreuung der verhältnismässig wenigen ( 2 - 5 % der Versi-

cherten), aber sehr teuren und kranken Patientinnen (30 - 50 % der Kos-

ten) nicht dem Wettbewerb ausgesetzt wird. Bei diesen Patientinnen sind

oft spitzenmedizinische Ressourcen notwendig. Ein Grossteil der Pati-

entlnnen könnte von Disease Management Programmen profitieren. Die

Rückversicherung könnte, mit entsprechenden Kompetenzen ausgestat-

tet, auf nationaler Ebene eine Rolle bei der Koordination und Steuerung

der Leistunq dieser Grossrisiken übernehmen.

Die Botschaft thematisiert den altersstrukturbedingten Risikoausgleich Schweiz. zwischen Versicherern. Das ist sicher ein berechtigtes An liegen. Die Mit- Städteverglieder des Schweizerischen Städteverbandes müssen aber darauf drin- band gen, dass endlich auch die den Prämienregionen nach Art. 61 Abs. 2

KVG immanente unsolidarische Behandlung der namentlich in den Städ-

ten konzentrierten schlechten Risiken beseitigt wird. Wenn einem Kran-

kenversicherer mit altersmässig ungünstiger Risikostruktur dafür von

Gesetzes wegen ein Ausgleich seiner finanziellen Belastung gewährt

wird, ist nicht einzusehen, warum eine Bevölkerungsgruppe an einem Ort

mit schlechten Risiken nicht auch einen Ausgle ich erhält, sondern den

Ausgleich durch höhere Prämien selber finanzieren muss.

Der Risikoausgleich unter den Versicherern ist nötig als Kompensation für economieihre Pflicht, Individuen mit unterschiedlichen Risiken zu Einheitsprämie suisse aufzunehmen. Zudem bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede in der