Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de /a loi sur l'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie

Die im Januar 2003 in Kraft getretene Verordnung über die Kostenermittlung und Leis- FDP tungserfassung durch Spitäler und Pflegheime (VKL) ermöglicht es diesen lnstitutionen, die erbrachten Pflegeleistungen gegenüber den Krankenversicherern unabhängig von Rahmentarifen auf transparente Weise abzurechnen. infolge dieser Kostentransparenz werden die Krankenkassen mittelfristig mit Mehrkosten rechnen müssen, was die Grundversicherungsprämien wiederum in die Höhe treiben könnte. Um einen solchen Prämienschub zu verhindern, müssen die Pflegetarife vorerst weitergeführt und auf dem jetzigen Niveau eingefroren werden, so wie es im ersten Revisionspaket vorgesehen ist.

Die Finanzierung von Pflegeleistungen wird angesichts der demographischen, medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung - und des damit zusammen-hängenden steigenden Pflegebedarfs im Alter - zu einer der grössten Herausforderungen in unserem Gesundheitswesens werden. Die FDP spricht sich daher für eine baldige Neuordnung der Pflegefinanzierung aus, wobei eine Koordination zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen sowie der kantonalen Leistungen und Fürsorgeleistungen im Vordergrund stehen muss. Ursprünglich wollte man die Pflegefinanzierung im Rahmen einer 3. KVG-Revision regeln, für deren Vorbereitung eine departementinterne Arbeitsgruppe im Jahr 2003 einen Bericht erstellt hat. Diese Arbeiten sind nun rasch voranzutreiben, weshalb die FDP das bundesrätliche Vorhaben, spätestens im Dezember 2004 eine Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung zu verabschieden,

sehr beQrüsst.

Die SP Schweiz lehnt die vorgeschlagene Ubergangslösung ab. Wir schlagen vor, die SPS Neuregelung der Finanzierung der Pflege zügig an die Hand zu nehmen zumal eine vom BSV im Jahr 2003 eingesetzte Expertengruppe verschiedene Modelle ausgearbeitet und in einem Schlussbericht festgehalten hat.

Die SP Schweiz ist sich bewusst, dass die heutige Regelung die Krankenversicherer zunehmend belastet und Prämienerhöhungen begünstigt. Wir schlagen deshalb vor, dass ab 2003 bis zur Inkraftsetzung der Neuregelung der Finanzierung der Pflege die von den Kantonen beim Bund nicht abgeholten Beiträge zur Prämienverbilligung unbürokratisch zur Verbilligung der Kinderkrankenkassenprämie eingesetzt werden. Die SP Fraktion hat im September 2003 eine Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht. Sie verlangt ein dringliches Bundesgesetz mit dem Ziel, die 2003 nicht ausgeschöpften Beiträge zur Prämienverbilligung sinnvoll einzusetzen. Zu diesem Zweck sollen diese etwa 400 Millionen Franken zur Senkung der Kinderprämien eingesetzt werden, was mindestens 250 Franken pro Kind und Jahr ausmachen würde.

Im Hinblick auf eine Neuregelung der Finanzierung der Pflege schlagen wir ein Modell mit einer Aufschlüsselung der Vollkosten der Pflege (im Pflegeheim, ambulant und zu Hause) zwischen Versicherer und steuerfinanziertem Anteil (dual/fix) vor. In diesem Zusammenhang ersuchen wir das Departement des Innern prüfen zu lassen, inwieweit der steuerfinanzierte Teil über eine Erbschaftssteuer refinanziert werden könnte. Die nach Abzug der Pflegeleistungen verbleibenden Kosten wären von den Patientinnen und Patienten zu tragen und sollten durch Ergänzungsleistungen mitfinanziert werden. Die SP Schweiz fordert in diesem Zusammenhang eine Lösung die verhindert, dass pflegebedürftige Menschen, die im Heim leben müssen, auf Sozialhilfe angewiesen sind. Pflegebedürftigkeit, insbesondere im Alter, ist ein kollektives Risiko, dessen Folgen durch ein kollektives System solidarisch durch das Kollektiv der Versicherten bzw. Steuerzahlenden getragen werden sollte. Zudem kann Pflegebedürftigkeit im Alter erwiesenermassen verhindert oder zeitlich hinausgezögert werden, wenn auf Gesundheitsförderung und Empowerment gesetzt wird. Eine kohärente Alterspolitik, die auf Lebensqualität und Autonomie setzt, führt zu erheblichen Einsparungen bei den Pflegekosten. Die SP fordert den Bundesrat auf, vermehrt Anstrengungen in Richtung Prävention und GesundheitsförderunQ zu unternehmen.

Die Pflegetarife sollten gemäss den Entscheiden der Eidg. Räte bei der 2. KVG- SVP Revision wieder aufaenommen werden. Die Einfrierunq der Pflegetarife erscheint der