Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

- Sicherung der schweizerischen medizinischen Versorgung, zum Beispiel mit Rehabilitation leichter Krankheiten. Es ist unverantwortlich, die schweizerische Versorgung im Bereich der Rehabilitation leichter Fälle zu schwächen, während erwartet wird, dass die schweren Fälle weiterhin in der Schweiz behandelt werden sollen.

- Wissenschaftliche Abklärungen der Auswirkungen einer Änderung des Territorialitätsprinzips, insbesondere hinsichtlich der inländischen Wertschöpfung des Arbeitsmarktes sowie des Innovationsplatzes Schweiz.

Die Änderung wird abgelehnt. Inter-Als exportierende Industrie befürwortet die pharmazeutische Industrie den ver- pharma stärkten Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen, da damit die Innovation bei gleichzeitigem Druck auf die Preise gefördert wird. Leider verfehlt die vom EDI vorgeschlagene Lockerung des Territorialitätsprinzip dieses Ziel.

Rechtlich unzulässig und volkswirtschaftlich schädlich ist der Einbezug von Arzneimittel in das Pilotprojekt. Werden Arzneimittel geschäftsmässig parallelimportiert, liegt ein Verstoss gegen das Heilmittelgesetz vor. Stehen die importierten Arzneimittel noch unter Patentschutz, so liegt ausserdem ein Verstoss gegen das Patentgesetz vor.

Die angestrebten wettbewerblichen und wirtschaftlichen Anreize des Systems werden nicht erreicht, weil weder die ausländischen Institutionen noch die ausländischen Regelungen mit den Schweizerischen verglichen werden können.

Insbesondere zu bedenken sind:

- Die ausländischen Anbieter müssen sich nicht an die in der Schweiz geltenden Vorschriften halten.

- Die in der Schweiz geltenden Bedingungen bezüglich Ausbildung, Lohn, Arbeitszeit und so weiter unterscheiden sich gegenüber dem Ausland.

- Im benachbarten Ausland werden die Spitäler anders finanziert.

- Eine Öffnung des Schweizer Spitalmarkts für ausländische, wegen Überkapazitäten zu Grenzkosten anbietende Spitäler würde die Schweizer Spitäler nicht nur unvorbereitet treffen, wegen des Gesetzeskorsetts hätten sie auch kaum die Möglichkeit zu reagieren.

Vor einer Öffnung des Territorialitätsprinzips bedarf es deshalb der möglichst raschen Schaffung eines nationalen Binnenmarktes im stationären Bereich sowie der Einführung weiterer Wettbewerbselemente wie die öffentliche Transparenz bei Outcome- und Preisstatistiken.

Die gesetzliche Grundlage zur Lockerung des Territorialitätsprinzips ist nicht gegeben.

Es fehlen klare und generell anwendbare Richtlinien, nach welchen Pilotprojekte bewilligt werden.

Will man tatsächlich mittels Lockerung des Territorialitätsprinzips den Wettbewerb in der Schweiz fördern, so sind neben den Leistungserbringer auch die Versicherer einzuschliessen. Entsprechend müssten auch ausländische Versicherer zugelassen werden.

Grundsätzlich einverstanden und begrüssen den zeitlich befristeten Pilotversuch. K3 Als klare Bedingung für den Pilotversuch fordert K3, dass für ausländische Leistungserbringer die gleichen Kriterien und Zulassungsanforderungen durchgesetzt werden, welche heute in den kantonalen Spitalplanungen angewendet werden.

Desgleichen sollen konsequenterweise auch die bestehenden kantonalen Barrieren abgebaut werden. Bei der Leistungsvergabe kommt einer klaren Vorgabe von Qua-