Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/24: Verordnungen im Bereich Kernanlagen · 4 Seiten

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- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen:

Die gesetzliche Verankerung einer breit greifenden Personensicherheitsprüfung sei für einen solch sensiblen Bereich richtig.

- Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen:

Die Bewilligungsinhaber sollten in dieser Verordnung verpflichtet werden, ihre Betriebswachen zu bewaffnen. Zudem machten die Standortkantone der Kernkraftwerke zu einzelnen Artikeln Änderungsvorschläge.

2.2 Parteien

Angesichts der technischen Natur der Verordnungen wurde auf eine Anhörung der Parteien verzichtet. Eine Partei hat dennoch eine Stellungnahme eingereicht (EVP). Darin forderte sie eine periodische Verjüngung und Erneuerung des Personals von Kernanlagen und Kontrollinstanzen.

2.3 Elektrizitätswirtschaft

Aus der Elektrizitätswirtschaft gingen mehrere eher allgemein gehaltene Stellungnahmen ein (swissnuclear, Verband Schweiz. Elektrizitätsunternehmen, Centralschweizerische Kraftwerke AG, Aare-Tessin AG). Zu den einzelnen Verordnungen äusserte sich die Elektrizitätswirtschaft wie folgt:

- Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen:

Die Verordnung falle in zahlreichen Bereichen zu restriktiv und zu detailliert aus. Teilweise widersprächen die Regelungen der bewährten Praxis. Insbesondere lasse die Verordnung den Kraftwerken bei der Rekrutierung und Weiterbildung von Personal zu wenig Spielraum. Gewisse Einschränkungen erschwerten den Kraftwerksbetrieb ohne zusätzlichen Sicherheitsgewinn unnötig. Ungenügend beachtet würden zudem Datenschutzaspekte.

Die jetzige Version der Verordnung weise einen eher inhomogenen Charakter auf: Sie regle Aspekte, die nicht auf Verordnungsebene, sondern höchstens auf Ebene der Richtlinien anzusiedeln wären. Die Betreiber seien für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Die Rolle der Behörde sollte daher nicht zu präskriptiver Natur sein und sich vielmehr auf die generelle Konzeption, die Methodik sowie die abgeleiteten Massnahmen beschränken.

- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen:

Die Verordnung sei für die Anwendung in der Praxis zu wenig eindeutig formuliert.

- Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen:

Die Verordnung berücksichtige die Anforderungen des Datenschutzgesetzes nicht ausreichend. Weiter sei sie im Bereich der Personendurchsuchung zu ungenau. In der jetzigen Version würden die Kernkraftwerke gezwungen, gut qualifiziertes und ausgebildetes Personal zu entlassen.

3/4 C:\Documents and Settings\u80745599\Local Settings\Application Data\Panagon\4 Verordnungen zum KEG_Bericht über die Ergebnisse der Anhörung.doc