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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Entwurf Änderung LPG AS ...

6. Kapitel (Art. 54-57)

Aufgehoben

Art. 60b (neu) Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

1Verträge über die Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke, deren Pachtgegenstand vollständig in einer Bauzone nach Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 197914 über die Raumplanung RPG liegt, behalten ihre Gültigkeit während der gesetzlichen Pachtdauer, einer längeren vertraglichen Dauer oder einer gerichtlich verlängerten Pachtdauer.

2 Verträge über die Pacht landwirtschaftlicher Betriebe, die den Anforderungen hinsichtlich der Mindestgrösse eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Art. 1 Abs. 1 Bst. b) nicht mehr genügen, behalten ihre Gültigkeit während der gesetzlichen Pachtdauer, einer längeren vertraglichen Dauer oder einer gerichtlich verlängerten Pachtdauer.

3 Laufende Einspracheverfahren gegen den Pachtzins eines landwirtschaftlichen Grundstücks werden nach bisherigem Recht durchgeführt. Für die Folgen von Anfechtungsverfahren gegen den Pachtzins für ein landwirtschaftliches Grundstück gilt Artikel 45 nach bisherigem Recht.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

14 SR 700