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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

Tabelle 14 Belastung der landwirtschaftlichen Flächen mit Schwermetal-

len

Hauptquellen

Schwermetall landwirtschaftlich1 ausserlandwirtschaftlich

Pflanzenschutzmittel,

Kupfer

Futterzusätze

Zink Futterzusätze

Chrom Mineraldünger

Blei Industrie und Gewerbe Cadmium Mineraldünger Industrie und Gewerbe 1

Schwermetalle, die sich im landwirtschaftlichen Kreislauf befinden, sind nicht einbezogen

Die Entwicklung des Gehalts an organischen Schadstoffen, der Erosion und der Unterbodenverdichtung werden bisher nicht systematisch erhoben und ausgewertet. Verschiedene Indizien deuten jedoch auf eine schleichende Verminderung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden durch Erosion, Bodenverdichtung und Schadstoffeinwirkung hin. Das erweiterte Bodenmonitoring muss in den nächsten Jahren aufzeigen, inwiefern die Bodenqualität durch diese Einflüsse beeinträchtigt wird.

Biologische Vielfalt

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine der verfassungsmässigen Aufgaben der Landwirtschaft und wird deshalb unter Ziff. 1.2.2.2.1 behandelt.

Tierwohl

Seit Beginn der neunziger Jahre haben verschiedene Entwicklungen zu einer tierfreundlicheren Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere beigetragen. Anfangs der neunziger Jahre liefen Übergangsfristen der Tierschutzverordnung von 1981 aus, z.B. 1991 für das Platzangebot für Milchvieh und 1992 für die Käfighaltung von Legehennen. Für Neubauten gelten strengere Anforderungen als für bestehende Gebäude. Im Jahr 1997 wurde die Tierschutzverordnung der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen zum Schutz von Kälbern und Schweinen angeglichen, indem die Anbindehaltung für Zuchtsauen und Kälber verboten und die Gruppenhaltung für ältere Kälber vorgeschrieben wurde. Beim Vollzug werden zwischen den einzelnen Kantonen grosse Unterschiede festgestellt. Mit der Revision des Tierschutzrechts (Differenzbereinigung in der Herbstsession 2005) soll die Umsetzung verbessert werden.

Die beiden Tierhaltungsprogramme „Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien“ (RAUS) und „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) bieten finanzielle Anreize für die besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Seit der Einführung von RAUS (1993) und BTS (1996) nahm die Beteiligung stetig zu. 2003 wurden 65 Prozent des gesamten schweizerischen Nutztierbestandes nach RAUS- und 34 Prozent nach BTS-Anforderungen gehalten. Sowohl bei Milchkühen als auch bei Mastschweinen wirken sich die beiden Programme positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere aus.