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Vernehmlassung 2006/10: Parlamentarische Initiative. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen. Vorentwurf und erläuternder Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. · 2 Seiten

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Bundesgesetz über die politischen Rechte Vorentwurf

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom ...1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 19763 über die über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:

Art. 10a Abstimmungsinformation

1 Der Bundesrat informiert umfassend über eidgenössische Abstimmungsvorlagen. Er vertritt die Haltung der Bundesbehörden.

2 Die Information erfolgt kontinuierlich, sachlich, transparent und verhältnismässig.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es tritt in Kraft am ersten Tag des zweiten Monats nach dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung.

Minderheit (Amstutz, Fehr Hans, Hutter Jasmin, Joder, Pfister Gerhard, Schibli, Weyeneth)

Nichteintreten auf den Erlassentwurf

1 BBl ...

2 BBl ...

3 SR 161