Vorlage Entwurf
Vernehmlassung 2006/11: Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO-Revision) · 2 Seiten
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Verordnung Entwurf der Bundesversammlung vom 4. Oktober 2002 über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO)
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Die Verordnung der Bundesversammlung vom 4. Oktober 20022 über die Organisation der Armee wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 1 Bst. a, c, d, e und h, sowie Abs. 3 und 4
1 In der Grundstruktur gliedert sich die Armee in:
a. den Stab des Chefs der Armee, den Planungsstab der Armee, den Führungsstab der Armee und die Armeestabsteile;
c. die Ausbildungsorganisationen der Armee: Lehrverbände, Schulen, Lehrgänge, Kurse, Kompetenzzentren;
d. den Heeresstab;
e. den Luftwaffenstab;
h. die Brigaden:
1. sechs Brigaden des Heeres,
2. zwei Reserve Brigaden des Heeres,
3. eine Logistikbrigade,
4. eine Führungsunterstützungsbrigade;
3 Die Brigaden des Heeres werden durch das Heer in Zusammenarbeit mit dem Kommando der höheren Kaderausbildung ausgebildet. Die Truppenkörper können im Ausbildungsdienst den Stäben der Territorialregionen zugewiesen werden.
4 Für das Erstellen der Einsatzbereitschaft und im Einsatz werden die Truppenkörper und Truppeneinheiten dem Führungsstab der Armee, dem Heeresstab, den Stäben der Territorialregionen, den Brigaden, dem Kommando der Militärischen Sicherheit oder dem Kommando Einsatz Luftwaffe unterstellt.
1BBl …
2 SR 513.1
2006–0697