Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/114: Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken · 8 Seiten
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oder Spannungsrisskorrosion) erkannt und behoben werden, bevor es zu einem Wand durchdringenden Riss kommt.
Wenn trotzdem ein Wand durchdringender Riss im Primärkreislauf auftritt, liegt ein Konstruktionsfehler oder ein unbekannter Schädigungsmechanismus vor, welcher eine Ausserbetriebnahme rechtfertigt.
Art. 6 Wandstärken des Primärkreislaufs
Die Wandstärken der Komponenten des Primärkreislaufs werden im Rahmen der Wiederholungsprüfungen überwacht. Prüfbereiche, Prüfumfang und Prüfintervalle sind in den Prüfvorschriften und in den Alterungsüberwachungsprogrammen geregelt. Auch hier gilt, dass allfällige Schädigungen frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Für die Berechnung der Mindestwandstärke sind für Innendruck und Rohrwandtemperatur die maximal möglichen Werte unter Beachtung aller möglichen Betriebszustände einzusetzen. Das ABN-Kriterium wird erreicht, wenn die rechnerische Mindestwandstärke unterschritten ist1.
Wenn die zulässige Mindestwandstärke unterschritten wird, liegt ein Konstruktionsfehler oder ein unbekannter Schädigungsmechanismus vor, welcher eine Ausserbetriebnahme rechtfertigt.
2. Abschnitt: Integrität des Containments
Das Containment dient der Rückhaltung der aus dem Reaktor bei einem Störfall freigesetzten radioaktiven Stoffe und dem Schutz gegen äussere Einwirkungen. Die schweizerischen Kernkraftwerke verfügen über ein primäres Containment (Stahldruckschale) und ein sekundäres Containment (Betonhülle).
Das primäre Containment ist so ausgelegt, dass bei Auslegungsstörfällen die Integrität und die Dichtheit gewährt bleiben und radioaktive Stoffe eingeschlossen bleiben.
Das sekundäre Containment umschliesst das primäre Containmentsystem mit seinen Durchdringungen und ist im Wesentlichen für den Schutz gegen äussere Einwirkungen gedacht.
Art. 7 Wandstärke der Stahldruckschale
Das primäre Containment einer Anlage wird periodisch integralen Lecktests unterzogen, welche in den technischen Spezifikationen vorgeschrieben sind. Solange die gemessenen Leckraten unterhalb der festgelegten Grenzwerte sind, kann angenommen werden, dass das Containment auch weiterhin seine Barrierenfunktion erfüllt.
1 Die Mindestwandstärke richtet sich nach den Normen der American Society of Mechanical Engineers, Boiler and Pressure Vessel Code, ASME III, NB-3640 (ohne Zuschläge und mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,0)