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Vernehmlassung 2006/116: Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen · 6 Seiten

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Art. 5 Gefährdungsannahmen für Störfälle mit Ursprung ausserhalb der Anlage

Der Gesuchsteller und der Bewilligungsinhaber haben für folgende Störfälle mit Ursprung ausserhalb der Anlage mindestens die nachstehenden Auswirkungen anzunehmen:

Störfall: Anzunehmende Auswirkung:

a. Erdbeben Bodenerschütterungen, Bodensetzungen, Erdrutsche, Zer-

störung in der Nähe befindlicher Anlagen, welche die Sicherheit der Kernanlage gefährden können, und Verlust von nicht erdbebenfesten Hilfs- und Versorgungssystemen

b. Überflutung Flutwellenwirkung und Unterspülung

c. Unfallbedingter Stosslast auf Gebäude, induzierte Erschütterung von Anla-

Flugzeugabsturz geteilen, Treibstoffbrand (inkl. Rauchentwicklung), Explosionen und Trümmerwirkung

d. Extreme Wetterbedin- Verlust von nicht gegen diese Bedingungen ausgelegten

gungen Hilfs- und Versorgungssystemen sowie Druck- und Temperaturbelastung von Gebäuden

e. Blitzschlag Spannungseintrag in elektrische Einrichtungen

f. Explosionen Druck- und Hitzewelle

g. Brand heisse Gase und Rauch

h. Verlust der externen Anregung der Notstromversorgungseinrichtungen

Stromversorgung

i. Beeinträchtigung oder Anregung der Notkühlung

Unterbruch der externen

Kühlwasserzufuhr

2. Abschnitt: Zusätzliche Gefährdungsannahmen für Kernkraftwerke

Art. 6

Der Gesuchsteller und der Bewilligungsinhaber haben für folgende Störfälle mit Ursprung innerhalb von Kernkraftwerken mindestens die nachstehenden Auswirkungen anzunehmen:

Störfall: Anzunehmende Auswirkung:

a. Leckagen oder Brüche im Unzureichende Kühlung der Brennelemente, Druck-, Tem-

Reaktorkühlkreislauf peratur- und Feuchtigkeitsaufbau, Strahl- und Reaktions-(Kühlmittelverlust) kräfte, Überflutung, Freisetzung radioaktiver Stoffe und Bildung brennbarer Gase

b. Leckagen oder Brüche im Druck-, Temperatur- und Feuchtigkeitsaufbau, Strahl- und

Frischdampf- und Spei- Reaktionskräfte, Überflutung und Freisetzung radioaktiver sewassersystem innerhalb Stoffe

und ausserhalb des Reak-

torgebäudes

c. Dampferzeuger- fehlerhaftes Öffnen oder Offenbleiben eines Frischdampf-

Heizrohrbruch Abblaseventils bzw. Frischdampf-Sicherheitsventils