Protokoll
Vernehmlassung 2006/123: Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate · 40 Seiten
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Cianci A.: Hier geht es um eine Ergänzung. Die heutige Formulierung lautet wie folgt: „Arzneimittel, die in einer Spitalapotheke für den Spitalbedarf hergestellt werden;“ Zur Klarstellung im Bereich
Radiopharmazeutika wird diese Bestimmung mit den Worten "oder in einem spitalinternen
radiopharmazeutischen Betrieb“ ergänzt. Damit ist klar, dass solche Produkte nicht in der klassischen Spitalapotheke, sondern in solchen spezifischen Betrieben innerhalb des Spitals hergestellt werden können. Mit dieser Klarstellung wollen wir auch sicherstellen, dass für solche Produkte vereinfachte Zulassungsanforderungen geschaffen werden können.
Cimini F.: Ich habe keinen Kommentar.
Bangerter M.: Ich habe keinen Kommentar.
Mesnil M.: Ich werde mich der Position der Spitalapotheker anschliessen.
Desax C.: Herr Martinelli wird unsere Position vertreten.
Martinelli E.: Wir möchten hier beliebt machen, dass man die Lohnaufträge auch noch definiert. Ob das möglich ist oder nicht, war ein Streitpunkt. Unserer Ansicht nach sollte es möglich sein. Es kommt nicht darauf an, wo diese Produkte hergestellt werden. Es kommt primär darauf an, wo sie gebraucht werden, und die Spitalapotheke, die dann den Auftrag gibt und auch die Marktfreigabe macht, muss die
Kompetenz haben, ein Produktionsauftrag an eine andere Firma zu delegieren. Hier bestünde die
Gelegenheit, dies klarzustellen.
Wyss F.: Ich habe keine weiteren Bemerkungen anzubringen.
Christ K.: Ich wollte nur auf Seite 10 des Berichtes verweisen. Dort äussern Sie sich zur vereinfachten Zulassung von Spitalpräparaten und sagen, niemand werde sich finden, der bereit sei, den mit einer vereinfachten Zulassung verbundenen Aufwand zu betreiben. Ich finde es ein wenig gewagt, dies so in den Bericht aufzunehmen. Bis auf ein laufendes Verfahren hat noch niemand diesen Schritt gewagt.
Wenn es im Gesetz so vorgesehen ist, sollte es auch ein wirklich möglicher Weg sein.
Enderle M.: (zu K. Christ) Erlauben Sie mir hier zu klären, weshalb wir dies in den Bericht aufgenommen haben. Wir haben die Vernehmlassungs- oder Anhörungsvariante der VAZV geprüft und auch gesehen, was im Anhörungsbericht gestanden und wer wie was geantwortet hat. Die zweite Aussage ist dann klar: Die Praxis wird zeigen, wie viel da tatsächlich zugelassen wird. Allerdings bestehen bereits schon Signale aus dem Markt, wonach man dies dann nicht tun würde. Wir nehmen diese Präzisierung aber gerne wahr.
Fahr V.: Ich habe keine weiteren Ergänzungen.
Montandon J.-B.: pas de commentaire
Balsiger A.: Wir sprechen hier über Radiopharmazeutika und haben vorher über Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a gesprochen. Ich möchte hier so als ceterum censeo sagen, dass man bei der
Strahlenschutzverordnung unbedingt schauen müsste, ob man nicht zumindest gewisse
Radiopharmazeutika auch nach Formula magistralis herstellen lassen könnte, um dort einen gewissen