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Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 52 Seiten
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Anhang 11 (Art. 35)
Definition des Begriffs Hauptsiedlungsgebiet und Datenbasis
• Als Hauptsiedlungsgebiet werden im Rahmen des geografischtopografischen Lastenausgleichs zusammenhängende Ortsteile mit einer Mindestbevölkerung von 200 Personen bezeichnet.
• Datenbasis sind die Hektardaten der Volkszählung 2000.
• Als zusammenhängende Ortsteile werden aneinandergrenzende, bewohnte Hektaren bezeichnet.