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Vernehmlassung 2006/60: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 2. Entwurf der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) · 52 Seiten

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Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV)

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Oktober 20031 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

verordnet:

1. Titel: Ressourcenausgleich durch Bund und Kantone

1. Kapitel: Ressourcenpotenzial

1. Abschnitt: Begriffe

Art. 1 Ressourcenpotenzial und aggregierte Steuerbemessungsgrundlage

1 Das Ressourcenpotenzial eines Kantons (Anhang 1) basiert auf seiner aggregierten Steuerbemessungsgrundlage. Die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage eines Jahres umfasst die Summe:

a. der massgebenden Einkommen der natürlichen Personen;

b. der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen;

c. der massgebenden Vermögen der natürlichen Personen;

d. der massgebenden Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus;

e. der massgebenden Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus;

f. der massgebenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer.

2 Das Ressourcenpotenzial der Schweiz umfasst die Summe der Ressourcenpotenziale aller Kantone.

Art. 2 Referenzjahr des Ressourcenpotenzials

Das Referenzjahr des Ressourcenpotenzials ist das Jahr, für welches das Ressourcenpotenzial als Grundlage für den Ressourcenausgleich dient.

1 SR 613.2

2003–......