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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Agrareinfuhrverordnung Anhörung

Anhang 5 (Art. 26)

Ausnahmen von der Generaleinfuhrbewilligungspflicht für Einfuhren im Reiseverkehr für den privaten Bedarf

Einfuhrmenge pro Tag in kg brutto oder Liter je Person

Erzeugnis Maximalmenge

Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Rindvieh-,

Schweine-, Schaf- oder Ziegengattung, von Pferden, Eseln, Maultieren oder

Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 20 kg Fleisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert, sowie Fleischwaren von

Tieren der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- oder Ziegengattung, von Pferden,

Eseln, Maultieren oder Mauleseln 20 kg Fleisch und Fleischwaren von Hausgeflügel 20 kg Milch, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süssstoffen unbeschränkt Vollmilchpulver, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen unbeschränkt Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere

Milch und anderer Rahm, fermentiert oder gesäuert, auch eingedickt oder

mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen oder aromatisiert oder mit

Zusatz von Früchten oder Kakao (ausgenommen Joghurt, kakaohaltig,

aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten) unbeschränkt Butter unbeschränkt Vogeleier in der Schale unbeschränkt Schnittblumen, frisch unbeschränkt Gemüse, frisch unbeschränkt Gemüse, gefroren unbeschränkt Kartoffeln unbeschränkt Kartoffelerzeugnisse unbeschränkt Obst, frisch unbeschränkt Obsterzeugnisse unbeschränkt Brotgetreide unbeschränkt Spezialgetreide (Gerste, Hafer, Mais) unbeschränkt Weintrauben zur Kelterung unbeschränkt Traubensaft, auch mit Wasser verdünnt oder mit Kohlensäure versetzt unbeschränkt Roter und weisser Naturwein unbeschränkt