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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Agrareinfuhrverordnung Anhörung

Anhang 7 (Art. 29)

Verzeichnis der anwendbaren Gebührensätze im Warenverkehr mit dem Ausland

Für Einfuhren mit Generaleinfuhrbewilligung werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

Warengruppen Gebühr pro

veranlagte Warenpartie in Franken

a. Früchte und Gemüse, inkl. Tiefkühlgemüse und Setzzwiebeln 5.--

b. Früchte zu Most- und Brennzwecken, inkl. Obstprodukte 5.--

c. Kartoffeln, inkl. Saatkartoffeln und Kartoffelprodukte 5.--

d. Schnittblumen 5.--

e. Milchprodukte (ohne Käse und Quark) 5.--

f. Geflügel, Geflügelfleisch inkl. Zubereitungen 5.--

g. Lebende Tiere, ohne Tiere der Pferdegattung, Fleisch und Schlacht- 5.--

nebenprodukte, Samen der Rindviehgattung sowie Wurstwaren und

ähnliche Erzeugnisse, inkl. Trockenfleisch, Fleischkonserven usw.

h. Weiss- und Rotwein, Süssweine und Traubensaft 3.--