Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 253Fedlex · Vorlage
Agrareinfuhrverordnung Anhörung
Anhang 7 (Art. 29)
Verzeichnis der anwendbaren Gebührensätze im Warenverkehr mit dem Ausland
Für Einfuhren mit Generaleinfuhrbewilligung werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
Warengruppen Gebühr pro
veranlagte Warenpartie in Franken
a. Früchte und Gemüse, inkl. Tiefkühlgemüse und Setzzwiebeln 5.--
b. Früchte zu Most- und Brennzwecken, inkl. Obstprodukte 5.--
c. Kartoffeln, inkl. Saatkartoffeln und Kartoffelprodukte 5.--
d. Schnittblumen 5.--
e. Milchprodukte (ohne Käse und Quark) 5.--
f. Geflügel, Geflügelfleisch inkl. Zubereitungen 5.--
g. Lebende Tiere, ohne Tiere der Pferdegattung, Fleisch und Schlacht- 5.--
nebenprodukte, Samen der Rindviehgattung sowie Wurstwaren und
ähnliche Erzeugnisse, inkl. Trockenfleisch, Fleischkonserven usw.
h. Weiss- und Rotwein, Süssweine und Traubensaft 3.--