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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Düngerbuch-Verordnung Anhörung
Anhang 5 (Art. 13)
Änderung bisherigen Rechts
Der nachfolgende Erlass wir wie folgt geändert:
Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft vom 22. September 19977
Anhang 2,Titel, Einleitungssatz und Ziffern 2.2. bis 5
Zugelassene Dünger8, Präparate und Substrate
Dünger und Präparate können als biologisch-dynamisch bezeichnet werden, wenn sie nach den Richtlinien der biologisch-dynamischen Landwirtschaft hergestellt wurden.
Bezeichnung Beschreibung; Anforderungen an die Zusammen-
setzung; Verwendungsvorschriften
2.2. Erzeugnisse organischen oder organisch-mineralischen Ursprungs
Stallmist* Gemisch aus tierischen Exkrementen
und pflanzlichem Material (Einstreu). Tierartenmüssen angegeben werden.
Getrockneter Stallmist und getrockneter Tierarten müssen angegeben werden.
Geflügelmist*
kompostierter Stallmist aus tierischen Tierarten müssen angegeben werden.
Exkrementen, einschliesslich Geflügel-
mist*
Flüssige tierische Exkremente (Gülle, Verwendung nach kontrollierter Fermen-Jauche)* tation und/oder geeigneter Verdünnung.
Kompost oder Gärgut aus mittels Kompostierung oder aus Haushaltabfällen* anaerober Fermentation bei der
Biogasproduktion entstanden. Nur pflanzliche und tierische Abfälle. Aus geschlossenen und überwachten Sammelsystemen. Höchstgehalt der Trockenmasse in mg/kg: Cadmium: 0,7; Kupfer: 70; Nickel: 25; Blei: 45; Zink: 200; Quecksilber: 0,4; Chrom (insgesamt): 70; Chrom (VI): 0**.
7 SR 910.181
8 Die Bestimmungen der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 (SR 916.171) und der Düngerbuch-Verordnung vom 28. Februar 2001 (SR 916.171.1) bleiben vorbehalten.