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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Düngerbuch-Verordnung Anhörung

Kontrollrecht seiner Pferdehaltung gewährt.

5.2 Folgende Substrate, die nicht aus

Biobetrieben stammen, bis zu einem

Anteil von 25 Prozent des Gewichts

aller Substratbestandteile****, so-

fern dieselben Substrate aus Biobe

trieben nicht verfügbar sind und so

fern der Bedarf von der Zertifizie-

rungsstelle anerkannt ist:

Stallmist Gemisch aus tierischen Exkrementen und pflanzlichem Material (Einstreu). Tierarten müssen angegeben werden.

Getrockneter Stallmist und ge- Tierarten müssen angegeben werden.

trockneter Geflügelmist

kompostierter Stallmist aus tieri- Tierarten müssen angegeben werden.

schen Exkrementen, einschliesslich

Geflügelmist

Flüssige tierische Exkremente (Gül- Verwendung nach kontrollierter

le, Jauche) Fermentation und/oder geeigneter Verdünnung.

5.3 Weitere Erzeugnisse landwirtschaft- Aus Biobetrieben.

lichen Ursprungs (z.B. Stroh)

5.4 Torf, Holz Nicht chemisch behandelt.

5.5 Erzeugnisse mineralischen Ur- Gemäss Ziffer 2.1 dieses Anhangs.

sprungs

5.6 Wasser, Erde

* Bei nachgewiesenem Bedarf ** Nachweisgrenze *** nur Produkte, die nach Artikel 11 der Dünger-Verordnung vom 10. Jan. 2001 (SR 916.171) bewilligt sind **** Berechnet ohne Deckmaterial, vor der Kompostierung und dem Zusatz von Wasser