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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Düngerbuch-Verordnung Anhörung
Kontrollrecht seiner Pferdehaltung gewährt.
5.2 Folgende Substrate, die nicht aus
Biobetrieben stammen, bis zu einem
Anteil von 25 Prozent des Gewichts
aller Substratbestandteile****, so-
fern dieselben Substrate aus Biobe
trieben nicht verfügbar sind und so
fern der Bedarf von der Zertifizie-
rungsstelle anerkannt ist:
Stallmist Gemisch aus tierischen Exkrementen und pflanzlichem Material (Einstreu). Tierarten müssen angegeben werden.
Getrockneter Stallmist und ge- Tierarten müssen angegeben werden.
trockneter Geflügelmist
kompostierter Stallmist aus tieri- Tierarten müssen angegeben werden.
schen Exkrementen, einschliesslich
Geflügelmist
Flüssige tierische Exkremente (Gül- Verwendung nach kontrollierter
le, Jauche) Fermentation und/oder geeigneter Verdünnung.
5.3 Weitere Erzeugnisse landwirtschaft- Aus Biobetrieben.
lichen Ursprungs (z.B. Stroh)
5.4 Torf, Holz Nicht chemisch behandelt.
5.5 Erzeugnisse mineralischen Ur- Gemäss Ziffer 2.1 dieses Anhangs.
sprungs
5.6 Wasser, Erde
* Bei nachgewiesenem Bedarf ** Nachweisgrenze *** nur Produkte, die nach Artikel 11 der Dünger-Verordnung vom 10. Jan. 2001 (SR 916.171) bewilligt sind **** Berechnet ohne Deckmaterial, vor der Kompostierung und dem Zusatz von Wasser