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Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 56 Seiten

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Freisetzungsverordnung 814.911

2 Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der biologischen Vielfalt und deren

nachhaltigen Nutzung sind mindestens folgende Schadensszenarien zu prüfen:

a. Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die Organismen oder ihre Genprodukte: die Art (Allergenität, Pathogenität, Toxizität, usw.) und die Schwere möglicher Einwirkungen ist anzugeben;

b. Etablierung und Ausbreitung der Organismen: die Wege für ein Entweichen vom Verwendungsort, die Voraussetzungen für eine Etablierung in der Umwelt, die Entwicklung der Populationsdichte, das Ausmass der Verdrängung anderer Organismen (einzelne Individuen, ganze Population, ganze Art) und die betroffenen Arten (kultivierte oder wilde Organismen, gefährdete oder nützliche Arten) sind anzugeben;

b. Gentransfer: die Wege für eine Weitergabe von Erbmaterial, die Mechanismen der Auskreuzung oder Rekombination sowie die möglichen Kreuzungspartner, die Fertilität der Nachkommen und ihre Selektionsvorteile sind anzugeben;

c. Beeinträchtigung anderer Organismen (Nichtziel-Organismen): die Art der direkten Einwirkungen (z.B. durch toxische Genprodukte) oder der indirekten Einwirkungen (z.B. durch eine Änderung der Bodenbewirtschaftung) sowie die Dauer (akut, chronisch) und Schwere der Einwirkungen ist anzugeben;

d. Gefährdung von Stoffkreisläufen: die Art der Veränderung von Schad- und Nährstoffen im Boden oder im Wasser sowie der Grad der Veränderung sind anzugeben und im Hinblick auf die Störung wichtiger Funktionen des Ökosystems (Stickstofffixierung, Bodenatmung, usw.) zu beurteilen;

e. Resistenzentwicklung: die Art der Resistenzentwicklung, die Konsequenzen für Bekämpfungsstrategien und die ökologischen Auswirkungen der alternativen Bekämpfungsstrategien sind anzugeben.

3 Zum Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen sind mindestens folgende Schadensszenarien zu prüfen:

a. Verunreinigung von Produktionsflächen durch vertikalen Gentransfer: der Gentransfer durch sexuelle Rekombination (z.B. Mechanismen der Auskreuzung, Pollenflugdistanzen, mögliche Kreuzungspartner innerhalb der kultivierten oder genutzten Arten, die Fertilität der Nachkommen und ihre Selektionsvorteile) sind anzugeben;

b. Verunreinigungen von Produkten ohne gentechnisch veränderte Organismen durch den Einsatz von Geräten: der Einsatz von Geräten zum Ausbringen beziehungsweise zum Bearbeiten der Organismen (z.B. Saat- oder Erntemaschinen), die gewöhnliche Anwendungspraxis (z.B. eigene Maschinen, Leihgaben von Genossenschaften) sowie Reinigungsverfahren sind anzugeben;

c. Verunreinigung von Produkten ohne gentechnisch veränderte Organismen durch unbeabsichtigte Verluste: mögliche Wege des Entweichens (z.B.