Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/9: Die Freisetzung umweltgefährdender Organismen wird neu geregelt (Totalrevision der Freisetzungsverordnung) · 45 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: F472-1857
Art. 9a neu
FFU und SVU beantragen, diese Bestimmung in Analogie zu Art. 8 Abs. 2 Jagdverordnung umzuformulieren, da auch hier der Bund bzw. das BAFU eine Führungsrolle übernehmen muss.
35/45 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857