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Vernehmlassung 2007/4: Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ · 3 Seiten
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Schweizerisches Strafgesetzbuch Vorentwurf Militärstrafgesetz (Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern)
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1
beschliesst:
I
Das Strafgesetzbuch2 wird wie folgt geändert:
1. Verfolgungs- Art. 97 Abs. 2 und 4
verjährung.
2 Bei Straftaten nach den Artikeln 111-113, 122, 182, 189-191 und 195, Fristen
die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, und bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und unmündigen Abhängigen (Art. 188) läuft die Verfolgungsverjährung ab dem Tag, an dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte.
4 Die Verjährung der Strafverfolgung von Straftaten nach Absatz 2, bemisst sich nach den Absätzen 1-3, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten der Änderung vom […] begangen worden ist und die Verfolgungsverjährung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist.
II
Das Militärstrafgesetz3 wird wie folgt geändert:
1. Verfolgungs- Art. 55 Abs. 2 und 4
verjährung.
2 Bei Straftaten nach den Artikeln 115-117, 121, 153-155 und 157, die Fristen
sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, und bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 156) läuft die Verfolgungsverjährung ab dem Tag, an dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte.
4 Die Verjährung der Strafverfolgung von Straftaten nach Absatz 2 bemisst sich nach den Absätzen 1-3, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten der Änderung vom […] begangen worden ist und die
1 BBl 2007 ...
2 SR 311.0
3 SR 321.0