Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket

0 Einleitung

0.1 Gesetzesänderungen

Am 5. Oktober 2007 hat das Parlament die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) zu Ende beraten. In der zweiten Tranche (Vorlagen 2 bis 6) waren das Boden- und Pachtrecht, das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz enthalten. Die Referendumsfrist dieser Vorlagen läuft bis zum 24. Januar 2008. Die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz und den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2011 (Vorlagen 1 und 7) konnten bereits am 22. Juni 2007 bereinigt werden. Ein Referendum gegen das Landwirtschaftsgesetz wurde eingereicht. Es kam jedoch wegen ungenügender Anzahl Unterschriften nicht zustande.

Den Kernelementen der Agrarpolitik 2011 hat das Parlament grundsätzlich zugestimmt. Die heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel werden reduziert. Die Exportsubventionen werden vollständig abgeschafft. Die freiwerdenden Mittel in produktunabhängige Direktzahlungen umgelagert. Zudem werden die Zölle für Getreide und Futtermittel gesenkt. Abweichend von der Botschaft des Bundesrates hat der Gesetzgeber insbesondere folgende Entscheide gefällt:

¾ Die Verkäsungszulage soll ab 2009 grundsätzlich 15 Rp./kg betragen, wobei der Bundesrat die

Höhe der Zulage entsprechend der Mengenentwicklung und der bewilligten Kredite anpasst.

¾ Die Siloverzichtszulage soll nicht aufgehoben werden und ebenfalls bis 2011 auf dem bisherigen

Niveau von 3 Rp./kg belassen werden, wobei auch sie entsprechend der Mengenentwicklung und der bewilligten Kredite angepasst wird.

¾ Bei der Festlegung der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wurden die Mittel für die Jahre

2009 bis 2011 erhöht und gleichzeitig beschlossen, einen geringeren Betrag von der Marktstützung in die Direktzahlungen umzulagern:

Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2008 bis 2011 Botschaft BR Bundesbeschluss vom Differenz 5. Juni 2007 Strukturverbesserungen 719 7190

Produktion und Absatz 1'529 1'886357

Direktzahlungen 11'251 11'044 -207 Total 13'499 13'649150

Mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens für Produktion und Absatz um 357 Millionen Franken sollen nach dem Willen des Parlaments die Marktstützungsbeiträge weniger stark reduziert werden. Davon sind für die Milchzulagen 320 Millionen Franken vorgesehen. Ab 2009 sind für die Verkäsungszulage 237 statt wie vorgesehen 160 und für die Zulage für die Fütterung ohne Silage weiterhin 30 Millionen Franken jährlich geplant. Bei einer Menge verkäster Milch von 1,5 Millionen Tonnen und silagefrei produzierter Milch von einer Million Tonnen betragen die Ansätze 15 bzw. 3 Rappen pro Kilogramm Milch. Wegen der Aufhebung der Milchkontingentierung und der Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU ist in den nächsten Jahren von einer höheren Käseproduktion auszugehen. Deshalb ist in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode mit tieferen Milchzulagen zu rechnen. Das Parlament hat sich zudem dafür ausgesprochen, die verbleibenden 37 Millionen Franken für die spezifischen Anbaubeiträge im Ackerbau (Ölsaaten, Körnerleguminosen, Faserpflanzen und Saatgut) einzusetzen. Diese Beiträge müssen demzufolge weniger stark gesenkt werden.