Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Einleitung
Für die Direktzahlungen stehen 207 Millionen Franken weniger zur Verfügung als der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die höhere Milchstützung hat zur Folge, dass ein neues Gleichgewicht insbesondere zwischen der Milch-, Fleisch- und pflanzlichen Produktion gefunden werden muss. Diese Balance soll gemäss dem Parlament unter anderem erreicht werden, in dem der Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere weiterhin nach der Milch- und Fleischproduktion differenziert wird.
Der Bundesrat hat am 14. November 2007 beschlossen, die Änderungen ins Landwirtschaftsgesetz und das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft per 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Letzteres unter Vorbehalt eines Referendums. Die Änderungen des Boden- und Pachtrechts sollen im Rahmen des vorliegenden Verordnungspakets am 1. September 2008 in Kraft gesetzt werden. Damit werden rechtzeitig vor der Hofübergabesaison 2009 die höhere Gewerbegrenze im Bodenrecht und vor der Erneuerung der Pachtverhältnisse (häufig zum Jahres- oder Vegetationsbeginn) die geänderten Berechnungsgrundlagen der Pachtzinse für Gewerbe rechtskräftig.
Auch die Änderungen im Lebensmittel- und im Tierseuchengesetz werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 nach Ablauf der Referendumsfrist vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden.
Ebenfalls am 5. Oktober 2007 hat das Parlament die Revision des Sortenschutzgesetzes verabschiedet. Als Folge dieser Revision wird die Sortenschutzverordnung neu gefasst. Beide Erlasse sollen am 1. September 2008 in Kraft gesetzt werden.
0.2 Umsetzung auf Verordnungsstufe
Wie in der Botschaft vorgesehen erfolgt die Umsetzung der Kernpunkte der Agrarpolitik 2011 auf Verordnungsstufe im Jahr 2009. Insbesondere der Abbau der produktgebundenen Stützung und die Umlagerung der entsprechenden Mittel in Direktzahlungen. Aus diesem Grund wurden die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Agrarpolitik 2011 auf zwei Verordnungspakete aufgeteilt. Das erste Paket mit Änderungen in 25 Verordnungen hat der Bundesrat am 14. November 2007 verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft. In der Folge wurden auch vier EVD- und zwei BLW-Verordnungen angepasst.
Das vorliegende zweite Paket soll im Juni 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden. Es umfasst Entwürfe der Änderungen an 16 Bundesrats- und 3 EVD-Verordnungen . Die Einordnung richtet sich nach der Reihenfolge in der systematischen Sammlung des Bundesrechts. Aus der nachstehenden Liste wird ersichtlich, ob es sich beim entsprechenden Verordnungsentwurf um eine Totalrevision,
Änderung oder um einen neuen Erlass handelt. Im Weiteren sind darin die wichtigsten materiellen Änderungen aufgeführt.
0.3 Hinweise zum Anhörungsverfahren
- Anhörungsunterlage
In der vorliegenden, gedruckten Anhörungsunterlage bilden die Erläuterungen und die Verordnungen jeweils zusammen ein Verordnungsdossier in der Reihenfolge gemäss Liste der Verordnungen (Laufnummer beachten). Die Seiten des Gesamtpaketes sind für eine bessere Übersicht fortlaufend nummeriert.
Die Unterlagen können auch von der Homepage des BLW http://www.blw.admin.ch/themen oder der Bundeskanzlei http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html im Format PdF (Acrobat-Reader) elektronisch heruntergeladen werden.
- Eingabe der Stellungnahmen
Die Anhörung dauert bis zum 28. März 2008. Wir empfehlen, die Word-Vorlage des BLW's zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW http://www.blw.admin.ch/themen oder der Bundes-