Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Kartoffelverordnung

10.4 Auswirkungen

10.4.1 Bund

Die Streichung der Finanzhilfe für die Verwertungsmassnahmen von Kartoffeln hat einen finanziellen Minderaufwand von rund 16.8 Millionen Franken zur Folge. Die Beiträge an die Kartoffelproduzenten werden jedoch mit der Erhöhung der Direktzahlungsbeiträgen für offenes Ackerland teilweise kompensiert. Der Arbeitsaufwand für die Begleitung des Vollzugs der Leistungsvereinbarung mit swisspatat entfällt.

10.4.2 Kantone

Die vorgesehenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone.

10.4.3 Volkswirtschaft

Der Anreiz, marktfähigere Ware zu produzieren, wird verstärkt, indem die unwirtschaftliche Produktion von Kartoffeln zur Verfütterung nicht mehr unterstützt wird. In der Futtermittelindustrie werden deshalb gewisse Anlagen anderweitig ausgelastet werden müssen.

10.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Kartoffelprodukte kommt dem Schlusstext der Ministererklärung von Hongkong entgegen, dass bis Ende 2013 die Exporthilfen abgeschafft werden müssen.

10.6 Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage bilden Artikel 26 und 57 LwG.