Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Kartoffelverordnung
10.4 Auswirkungen
10.4.1 Bund
Die Streichung der Finanzhilfe für die Verwertungsmassnahmen von Kartoffeln hat einen finanziellen Minderaufwand von rund 16.8 Millionen Franken zur Folge. Die Beiträge an die Kartoffelproduzenten werden jedoch mit der Erhöhung der Direktzahlungsbeiträgen für offenes Ackerland teilweise kompensiert. Der Arbeitsaufwand für die Begleitung des Vollzugs der Leistungsvereinbarung mit swisspatat entfällt.
10.4.2 Kantone
Die vorgesehenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone.
10.4.3 Volkswirtschaft
Der Anreiz, marktfähigere Ware zu produzieren, wird verstärkt, indem die unwirtschaftliche Produktion von Kartoffeln zur Verfütterung nicht mehr unterstützt wird. In der Futtermittelindustrie werden deshalb gewisse Anlagen anderweitig ausgelastet werden müssen.
10.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für Kartoffelprodukte kommt dem Schlusstext der Ministererklärung von Hongkong entgegen, dass bis Ende 2013 die Exporthilfen abgeschafft werden müssen.
10.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden Artikel 26 und 57 LwG.