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Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 2 Seiten

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Direkte Bundessteuer - BG

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es tritt am ersten Tag des dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist folgenden Monats in Kraft.

Schlussbestimmung zur Änderung vom ......................2009

Das Eidgenössische Finanzdepartement beschliesst den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2010.