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Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 2 Seiten
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Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
In Kraft getreten am …
Übersetzung1
Mission der Schweiz Brüssel, den 28. März 2008 bei der Europäischen Union
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion H
Justiz und Inneres
Brüssel
Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 21. Juni 2007, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen-Assoziierungsabkommen)2, das am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:
« In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen-Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:
- Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (LA) (erste Lesung)
- Annahme des Rechtsakts
SR ...
1Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.362.31
20xx–xxxx