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Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 2 Seiten
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Entwurf
Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:
Art. 19a (neu) Zweckbindung von Zollerträgen
1 Die Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln sind für die Jahre 2009-2016 zweckgebunden.
2 Sie werden für die Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens verwendet.
3 Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 werden die zweckgebundenen Mittel freigegeben. Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss gelangen, kann der Bundesrat die Zweckbindung zu einem früheren Zeitpunkt aufheben und die Mittel freigeben.
4 Wenn die Begleitmassnahmen weniger Mittel erfordern, als sich Mittel aus der Zweckbindung ergeben, kann der Bundesrat die Höhe der Zweckbindung reduzieren.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem Referendum.
2 Dieses Gesetz tritt am … in Kraft.
SR ..........
1 BBl ...