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Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 2 Seiten

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Entwurf

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:

Art. 19a (neu) Zweckbindung von Zollerträgen

1 Die Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln sind für die Jahre 2009-2016 zweckgebunden.

2 Sie werden für die Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens verwendet.

3 Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 werden die zweckgebundenen Mittel freigegeben. Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss gelangen, kann der Bundesrat die Zweckbindung zu einem früheren Zeitpunkt aufheben und die Mittel freigeben.

4 Wenn die Begleitmassnahmen weniger Mittel erfordern, als sich Mittel aus der Zweckbindung ergeben, kann der Bundesrat die Höhe der Zweckbindung reduzieren.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem Referendum.

2 Dieses Gesetz tritt am … in Kraft.

SR ..........

1 BBl ...

2 SR 910.1